Sobald der elektronische Medikationsplan zur Verfügung steht und ein Patient ein Anrecht darauf hat, müssen die Daten dort manuell gepflegt werden. Ein automatischer Übertrag von Daten aus der Medikationsliste wird nicht erfolgen, jedoch können die Daten aus der Medikationsliste manuell mit (hoffentlich) wenig Aufwand übertragen werden. Prospektiv könnte es auch möglich sein, dass die Apothekensoftware andere für die Medikationsanalyse relevante Daten, wie Laborparameter, automatisch übernimmt. Dazu müssen diese allerdings strukturiert vorliegen und nicht in Form eines hochgeladenen PDFs. Die Umsetzung dieser strukturierten Laborbefunde sind aktuell für 2026 geplant.
Sucht man bestimmte Informationen in der ePA, könnte das zu Beginn schwierig werden, weil nur nach Metadaten gesucht werden kann und die sind nun mal nur so gut wie die Pflege. Die Suche nach einem bestimmten Schlagwort wie „Diabetes“ oder „GFR“ ist zunächst nicht möglich, es lassen sich lediglich Dokumente suchen, die vom Diabetologen hochgeladen wurden oder alle Laborbefunde. Die Qualität der Suche steht und fällt also damit, wie gut bestimmte Parameter von den jeweiligen Softwaresystemen abgebildet werden bzw. wie viel Mühe die Benutzer*innen auf die Eingabe verwenden. 2026 soll nach aktuellem Stand dann eine Volltextsuche zur Verfügung stehen.
Wie sieht es bei den Softwarehäusern aus?
Werden auch die Softwarehäuser pünktlich bereit sein? Pharmatechnik erklärt auf Nachfrage der DAZ, man werde rechtzeitig zum 15. Januar 2025 die für Apothekensysteme notwendigen Features der ePA umsetzen auch den vom Gesetzgeber verlangten Zertifizierungsprozess (KOB – Konformitätsbewertung) dafür durchlaufen haben. Damit unterstütze man die Gematik Pilotierungsphase ab 15. Januar 2025 in den Pilotregionen. Von Noventi heißt es: „Zum Start im Jahr 2025 wird in den Warenwirtschaftssystemen eine Medikationsliste integriert sein. Die ePA ist in Zukunft dabei mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft, um die Daten automatisch in die Medikationsliste zu übertragen. Diese Medikationsliste wird zukünftig zu einem Medikationsplan (eMP) weiterentwickelt – dies wird ebenfalls in unseren Warenwirtschaftssystemen unterstützt werden.“
Da Apotheken aber zum Start ohnehin nicht aktiv in die ePA eingreifen müssen, sondern die Daten vom E-Rezeptfachdienst übertragen werden, und auch das Apo-Ident-Verfahren noch nicht zur Verfügung steht, dürfte der Start dort relativ geräuschlos vonstattengehen.
*Ergänzung: Die gematik hat im Rahmen der ePA-Sprechstunde am vorgestrigen Donnerstag, abweichend zur Aussage im Artikel, bekannt gegeben, dass aus ihrer Sicht eRezept-Einlösungen per CardLink nicht für einen Zugriff auf die ePA nachgenutzt werden dürfen.
Das Nachnutzen des „Steckens der eGK“ für einen Rezeptabruf sei nur in den Apotheken vor Ort für einen ePA-Zugriff gestattet, nicht per Apotheken-App über das Smartphone des Versicherten.
Ob das juristisch haltbar ist, bleibt abzuwarten. Fakt ist aber: Die ePA kann nicht unterscheiden, ob der Zugriff durch ein Stecken in der Apotheke oder ein per CardLink erfolgt, denn technisch ist das dasselbe.
1 Kommentar
Digitales
von Stephan G. am 23.11.2024 um 10:34 Uhr
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