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Gegenäußerung zu Länder-Stellungnahme
Bundesregierung hält an Dispensierrecht für Notärzte fest
Die Bundesregierung lässt sich bei der Notfallreform nicht auf wesentliche Änderungen ein. Sie stimmt keinem der Nachbesserungsvorschläge des Bundesrats zu – auch auf das begrenzte Dispensierrecht von Notärzten will sie nicht verzichten. Einige Punkte sollen aber geprüft werden.
Berlin – 04.10.2024, 10:15 Uhr

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Kein Dispensierrecht für Notärzte: Bundesrat bleibt dabei
Die geplante Notfallreform hat auch Auswirkungen auf die Apotheken: Der Bundesrat hat nun seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben formuliert und übernimmt wichtige Forderungen der Apothekerschaft.
Notfallzentren werden Apothekennotdienste grundlegend verändern
Die Reform der Notfallversorgung wird mit den vertraglich an die Notfallzentren gebundenen Apotheken massiv auf die etablierten Notdienste wirken. Versorgungsbedarf, Personaleinsatz und Finanzierung sind ganz neu zu bewerten, aber in den Reformentwürfen geschieht dies nicht. Es wird Einschränkungen bei den übrigen Diensten geben müssen – und das bietet durchaus Chancen für die Apotheken.
Absage an Parallelstrukturen und Dispensierrecht
Die ABDA begrüßt die grundsätzlichen Ziele der geplanten Notfall-Reform. Die zugehörigen Ideen zur Arzneimittelversorgung hält sie allerdings nur für „bedingt geeignet“, wie sie in ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf schreibt. Schließlich gebe es ein funktionierendes System der Dienstbereitschaft durch öffentliche Apotheken. Zudem gebe es keinen Anlass, ein Dispensierrecht für Notdienstpraxen zu etablieren.
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