Gegenäußerung zu Länder-Stellungnahme

Bundesregierung hält an Dispensierrecht für Notärzte fest

Die Bundesregierung lässt sich bei der Notfallreform nicht auf wesentliche Änderungen ein. Sie stimmt keinem der Nachbesserungsvorschläge des Bundesrats zu – auch auf das begrenzte Dispensierrecht von Notärzten will sie nicht verzichten. Einige Punkte sollen aber geprüft werden.