Lieferengpass

Bexsero: Auseinzeln und 1er abrechnen

04.10.2024, 10:45 Uhr

(Foto: IMAGO / Beautiful Sports)

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Weil das ärztliche Impfhonorar noch nicht vereinbart ist, muss der Impfstoff gegen B-Meningokokken trotz Erstattungspflicht durch die GKV nach wie vor privat verordnet werden. Allerdings ist die 1er-Packung nicht lieferbar, lediglich die 10er ist erhältlich. Was heißt das für die Apotheken?

Seit Anfang des Jahres wird die Impfung gegen Meningokokken vom Seroytyp B für Kinder ab zwei Monaten bis zum fünften Geburtstag von der STIKO als Standardimpfung empfohlen. Mittlerweile wurde sie auch in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Das heißt, sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. 

Allerdings haben sich die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen noch nicht auf eine Vergütung geeinigt, die Ergänzung der regionalen Impfvereinbarung um die Meningokokken-B-Standardimpfung fehlt also noch. Deswegen kann der Impfstoff weiterhin nur privat verordnet werden, eine Verordnung auf Sprechstundenbedarf ist noch nicht möglich. Die Versicherten müssen die Kosten zunächst selbst tragen und dann bei ihrer Kasse zur Erstattung einreichen.

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Als wenn das nicht schon alles kompliziert genug wäre, kommt nun noch erschwerend hinzu, dass der einzige verfügbare Impfstoff Bexsero derzeit in der 1er-Packung nicht lieferbar ist. Ende Oktober soll er laut Lieferengpassliste des Paul-Ehrlich-Instituts wieder zu haben sein.

In der Zwischenzeit dürfen Apotheken aus der 10er-Packung auseinzeln und die Spritzen einzeln abgeben (§ 129 Absatz 2a Satz 4 Ziffer 3 SGB V), wie eine ABDA-Sprecherin auf Nachfrage der DAZ bestätigt. Abgerechnet wird der Preis der 1er Packung (§ 3 Absatz 5 AMPreisV).“

Pragmatismus in Sachsen-Anhalt

Einen pragmatische Lösung für die Versorgung innerhalb der Zeit der laufenden Verhandlungen wurde in Sachsen-Anhalt gefunden. Die Schutzimpfung gegen Meningokokken B wird ohne Impfvereinbarung über den Sprechstundenbedarf (SSB) mit dem aktuellen Impfhonorar abgewickelt, die Ärzte bekommen aber den Betrag, der vereinbart werden wird, in der Zukunft nachvergütet.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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