Nullretax wegen Papier- und E-Rezept

Doppelt abgerechnet

Dem Deutschen ApothekenPortal sind kürzlich mehrere Retaxierungen mit derselben Begründung zugesendet worden. Dabei geht es um eine seitens der Krankenkassen vermutete Doppelabrechnung. Den Apotheken wurde jeweils ein Papier- und ein E-Rezept über dasselbe Arzneimittel vorgelegt. Hat die Apotheke hier eine Prüfpflicht?