Stichtag eigentlich 1. Juli 2025

Scheitert das E-BtM-Rezept am Geld?

Stuttgart - 12.09.2024, 09:15 Uhr

Bleibt das BtM-Papierrezept länger als das Gesetz es vorsieht? (Foto: Klaus Eppele /AdobeStock)

Bleibt das BtM-Papierrezept länger als das Gesetz es vorsieht? (Foto: Klaus Eppele /AdobeStock)


„Normale“ Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit Jahresbeginn elektronisch verordnet werden. Im kommenden Jahr sollen dann die dreiteiligen Betäubungsmittelrezepte durch eine digitale Variante ersetzt werden – sobald die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

Das E-Rezept ist in der Versorgung angekommen. Arzneimittel für GKV-Versicherte werden mittlerweile fast ausschließlich elektronisch verschreiben. Doch Ärzte können bekanntlich viel mehr verordnen als „normale“ Arzneimittel. Und so werden in den kommenden beiden Jahren noch einige weitere E-Rezept-Typen hinzukommen. Das sieht zumindest das Gesetz vor (§ 360 Absatz 2 SGB V). So soll beispielsweise ab dem 1. Juli Schluss mit BtM-Rezepten aus Papier sein. Vorher wollen die Verantwortlichen die E-BtM-Rezepte in den Modellregionen Franken und Hamburg und Umgebung erproben lassen – der Oktober 2024 ist der avisierte Starttermin. Und das ist nicht mehr lang hin.

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärt auf Nachfrage zum Stand der Dinge beim E-BtM-Rezept, dass sich der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, durch den die Rechtsgrundlagen für das elektronische BtM-Rezept geschaffen werden, im Gesetzgebungsverfahren befinde. Die Abstimmungen liefen. Die erforderliche technische Umsetzung könne erfolgen, „sobald den am elektronischen Verfahren beteiligten Stellen die notwendigen haushalterischen Mittel zur Verfügung stehen“.

Dazu, ob diese Mittel in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen und ob der Zeitplan zu halten ist, möchte das Ministerium keine weiteren Auskünfte erteilen. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – die dort angesiedelte Bundesopiumstelle dürfte eine der „beteiligten Stellen“ sein – zeigt sich nicht besonders auskunftsfreudig und verweist, was die Haushaltsmittel betrifft, ans BMG.

Es bleibt also abzuwarten, wie es weiter geht. Allerdings klingen die verhaltenen Antworten nicht so, als ob alles nach Plan liefe. Sie hören sich eher danach an, dass sich das elektronische BtM-Rezept verzögern könnte, weil es dafür kein Budget gibt.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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