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Schutz vor schweren Folgen
EMA empfiehlt neue Sicherheitshinweise zu Metamizol
Metamizol wird mit neuen Sicherheitshinweisen versehen, um das Risiko schwerwiegender Folgen einer Agranulozytose zu minimieren. Der PRAC kam nach Prüfung aktueller Daten zu dem Schluss, dass die Produktinformationen aktualisiert werden müssen.
Der Sicherheitsausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat in seiner Sitzung im September neue Maßnahmen empfohlen, um die schwerwiegenden Folgen einer Agranulozytose unter Metamizol zu minimieren. Bei dieser kommt es zu einem plötzlichen und starken Rückgang der Granulozyten, was zu schweren oder sogar tödlichen Infektionen führen kann. Angehörige der Gesundheitsberufe sollen Patient:innen darüber informieren, die Einnahme von Arzneimitteln mit Metamizol sofort abzubrechen, wenn sie Symptome einer Agranulozytose entwickeln. Dazu zählen:
- Fieber,
- Schüttelfrost,
- Halsschmerzen und
- schmerzhafte Wunden an den feuchten, inneren Körperoberflächen (Schleimhäuten), insbesondere in Mund, Nase und Rachen oder im Genital- oder Analbereich.
Fieber oder Einnahme von Antibiotika können die Symptome überdecken
Metamizol-induzierte Agranulozytose ist nicht dosisabhängig und kann während oder kurz nach der Behandlung auftreten, auch bei Patienten, die den Wirkstoff zuvor ohne Komplikationen angewendet haben. Besonders sollte man im Blick behalten, dass bei Metamizol-Einnahme gegen Fieber einige frühe Symptome einer Agranulozytose unbemerkt bleiben können. Eine gleichzeitige Einnahme von Antibiotika kann die Symptome überdecken.
Wenn Patient:innen Symptome entwickeln, muss sofort ein Test zur Messung der Blutzellkonzentration, einschließlich der Konzentration der verschiedenen Arten von Leukozyten, durchgeführt werden. Bis die Ergebnisse vorliegen, muss die Behandlung mit Metamizol unterbrochen werden.
Kein Metamizol bei Erkrankungen des blutbildenden Systems
Bei Patient:innen mit erhöhtem Risiko für eine Agranulozytose soll Metamizol nicht angewendet werden. Dazu gehören Personen, bei denen zuvor eine Agranulozytose durch Metamizol oder ähnliche Arzneimittel (u. a. Pyrazolone oder Pyrazolidine) bereits aufgetreten sind. Ebenso sollten Patient:innen mit einer gestörten Knochenmarkfunktion oder Erkrankungen des blutbildenden Systems kein Metamizol einnehmen.
Die Überprüfung wurde auf Anfrage der finnischen Arzneimittelbehörde eingeleitet, da vermehrt Fälle gemeldet wurden, obwohl die Sicherheitsmaßnahmen verschärft wurden. Im Juni hattes sich der einzige Zulassungsinhaber in Finnland dazu entschieden, Metamizol aus Sicherheitsgründen aus dem Verkehr zu ziehen. In Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, der Tschechischen Republik, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Spanien ist Metamizol zugelassen.
Insgesamt kommt der PRAC zu dem Ergebnis, dass der Nutzen von Metamizol-Arzneimitteln weiterhin die Risiken überwiegt. Die Produktinformationen für alle Metamizol-haltigen Arzneimittel sollen mit den Empfehlungen aktualisiert werden, welche von der Koordinierungsgruppe für gegenseitige Anerkennung und dezentralisierte Verfahren – Humanmedizin bei ihrer nächsten Sitzung im September geprüft werden.
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