- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA: Referentenentwurf ...
Stellungnahme zum Apotheken-Reformgesetz
ABDA: Referentenentwurf zurückziehen!
Die ABDA hat eine klare Meinung zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz: Sie lehnt ihn schlichtweg ab. Er degradiere das Arzneimittel zum Konsumgut und gehe von einer Verzichtbarkeit von Apotheke und Apotheker aus, heißt es in einer Stellungnahme für das Bundesgesundheitsministerium.
Eigentlich hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Verbänden eingeräumt, bis zum 28. Juni eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz abzugeben. Wem es mit der Stellungnahme ernst ist, wird sie allerdings schon eher einreichen, schließlich findet bereits am 25. Juni die Verbändeanhörung im BMG statt – da müssen alle Argumente sitzen.
Die ABDA hat bereits an diesem Mittwoch ihre Stellungnahme veröffentlicht. Vom Umfang her ist diese mit zwei Druckseiten überschaubar – aber offensichtlich gibt es für sie keinen Anlass, sich zu diesem Zeitpunkt schon vertieft mit den einzelnen Punkten zu befassen. Sie lehnt das Vorhaben rundum ab.
Mehr zum Thema
Verbändeanhörung und Kabinett
So geht es mit der Apothekenreform weiter
Referentenentwurf
Was bedeutet die Honorarumverteilung für die einzelne Apotheke?
Lauterbach vs. Kammern
Ringen um die Deutungshoheit – was ist Telepharmazie?
So heißt es in der Stellungnahme, der Entwurf „degradiert das Arzneimittel zum Konsumgut und geht von einer Verzichtbarkeit der Apotheke und des Apothekers aus, indem er umfassende Arzneimittelversorgung faktisch negiert und durch reine Logistik und Handel ersetzt“. Dies führe zu einer gravierenden Verschlechterung der Arzneimitteltherapie- und der Patientensicherheit und belaste dadurch absehbar die Sozialsysteme mit Folgekosten. Die inhabergeführte Apotheke werde finanziell und strukturell ruiniert, Arbeitsplätze für approbierte Apothekerinnen und Apotheker massenhaft vernichtet und das Feld für die Zulassung des Fremdbesitzes an Arzneimittelvertriebsstellen bereitet.
Auf dem Weg zum grundlegenden Systemwechsel
Ausgehend von der Prämisse, dass der Bundesregierung das vorhandene hochwertige Apothekenwesen das für seine Erhaltung erforderliche Geld nicht wert sei, würden „auf den ersten Blick plausibel erscheinende Mechanismen wie die Umverteilung von Arbeitserträgen und die Senkung von Kosten instrumentalisiert, um einen grundlegenden Systemwandel herbeizuführen“, schreibt die ABDA weiter.
So werde durch die Zulassung von Betriebsstätten, die ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker betrieben werden, der Begriff Apotheke „des ihn ausmachenden Wesenskerns beraubt, die Apothekenpflicht faktisch abgeschafft und der Weg zur Zulassung des Fremdbesitzes geebnet“. Die Möglichkeit, zusätzlich zwei Zweigapotheken betreiben zu dürfen und Entfernungen zwischen den Betriebsstätten von bis zu drei Stunden PKW-Fahrzeit zuzulassen, machten bei minimaler Anwesenheitspflicht in den Betriebsstätten aus der eigenverantwortlichen Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf faktisch eine Fiktion. „Damit fällt das zentrale Kriterium der inhabergeführten Apotheke, das gesetzliche Berufsbild des ‚Apothekers in seiner Apotheke‘.“
Die fatalen Folgen für die Versorgung könnten auch nicht mit einem telepharmazeutische Angebot nach Lauterbach'schem Verständnis kompensiert werden. Denn dieses werde nur in Anspruch genommen, wenn ein Bedarf vom Patienten oder dem Angehörigen einer geringer qualifizierten Berufsgruppe erkannt werde.
Abgabeautomaten nicht zu verhindern
In der Folge werde auch der Betrieb von Abgabeautomaten nicht verhindert werden können: Pharmazeutisches Personal werde bei der Auslieferung eines Arzneimittels verzichtbar gemacht, wenn die Beratung bei der Abgabe per Video erfolgen könne. „Dies führt endgültig zur Trivialisierung des Arzneimittels mit allen nachteiligen Folgen für den Gesundheitsschutz allgemein und den Schutz der Patienten im Einzelnen.“
Auch der Plan, Rezepturherstellung und Laboranalytik in einer Betriebsstätte eines Verbundes zu zentralisieren, schwäche die Resilienz des Systems erheblich, heißt es weiter. Bei Ausfall dieser Betriebsstätte durch ein Schadensereignis stünden auch weitere zum Betrieb zählende Betriebsstätten nicht mehr zur Verfügung. Unter ungünstigen Bedingungen könne dies zu einer Mangelversorgung einer ganzen Region führen.
Die Abkehr vom Versorgungsgedanken zeige sich auch an der Aufhebung der ständigen Dienstbereitschaft mit Befreiungsmöglichkeit zugunsten einer Mindeststundenzahl. Angesichts der ökonomischen Zwänge sei zu erwarten, dass viele Apothekeninhaber von den damit verbundenen Einsparmöglichkeiten Gebrauch machen werden. Damit trete die kaufmännische Kalkulation an die Stelle der verlässlichen Versorgung an allen Standorten.
Selbst dass Skonti des Großhandels im Zuge der Reform wieder ermöglicht werden sollen, gefällt der ABDA nicht. Damit werde den Apotheken die Chance verweigert, diese Regelung schon früher – mit dem Medizinforschungsgesetz – umzusetzen.
Angemessene Finanzierung statt Problemverschärfung
Abschließend heißt es in der Stellungnahme: „Nach alledem fordern wir dazu auf, den die Probleme in der qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung verschärfenden Referentenentwurf zurückzuziehen und für eine angemessene Finanzierung des bewährten Systems Sorge zu tragen.“
Bei der für kommenden Dienstag angesetzten Anhörung zum Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes im BMG wird die ABDA diese Positionen mündlich erläutern. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, werden derzeit gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und der gesamten Apothekerschaft weitere politische Maßnahmen diskutiert und entschieden.
3 Kommentare
dAPUYikWROnSLHgI
von fwMgqCHAOVh am 19.06.2024 um 21:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
DICcLjXKOFz
von wMGFDUVeNg am 19.06.2024 um 21:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ein Funken Hoffnung
von Herbert am 19.06.2024 um 20:19 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.