Pille danach

Pro Familia fordert Aufhebung des Werbeverbots

Berlin - 11.03.2024, 17:15 Uhr

Für orale Notfallkontrazeptiva darf bisher nicht geworben werden. (Foto: IMAGO / epd)

Für orale Notfallkontrazeptiva darf bisher nicht geworben werden. (Foto: IMAGO / epd)


Insbesondere junge Menschen sollen besser über orale Notfallkontrazeptiva informiert werden. Deshalb fordert Pro Familia Hamburg eine Abschaffung des Werbeverbotes. Obwohl bisher nicht für die Mittel geworben werden darf, hat sich die Abgabe der „Pille danach“ seit der Befreiung von der Rezeptpflicht nahezu verdoppelt.

Die Pille danach soll vom Werbeverbot befreit werden. Das fordert der Pro Familia Landesverband Hamburg, wie „Welt.de“ am vergangenen Donnerstag berichtete. Zwar sind orale Notfallkontrazeptiva bereits seit 2015 rezeptfrei in Apotheken erhältlich, dennoch müsste noch stärker darüber informiert werden, meint Kersten Artus, Vorsitzende von Pro Familia Hamburg. Sie fordert einen niedrigschwelligen Zugang, insbesondere für Jugendliche: „Gerade für junge Menschen ist es wichtig, gut Bescheid zu wissen, wenn erste sexuelle Erfahrungen gemacht werden.“

Pro Familia Hamburg sieht in dem Werbeverbot für orale Notfallkontrazeptiva einen Widerspruch zum Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sowie zur Erklärung „sexuelle Rechte“ der International Planned Parenthood Federation (IPPF), die sich an der UN-Menschenrechtskonvention orientiert.

Mit der Entscheidung zur rezeptfreien Ausgabe hatte sich die damalige Koalition von Union und SPD auf ein Werbeverbot geeinigt, um einen übermäßigen Gebrauch als Quasi-Verhütungsmittel zu verhindern. Derzeit fällt die Abgabe unter das § 10 Abs. 2 des Heilmittelwerbegesetzes. Demnach dürfen orale Notfallkontrazeptiva nicht außerhalb von Fachkreisen beworben werden. 

Dennoch ist seit Abschaffung der Rezeptpflicht eine stete Zunahme der Abgabe oraler Notfallkontrazeptiva zu verzeichnen. So wurden diese im Jahr vor der Freigabe etwa 475.000-mal abgegeben. Im Jahr 2015 stieg die Zahl bereits auf 666.000; 2022 auf 938.000 (Quelle: Statista). Davon wurde der Großteil im Rahmen der Selbstmedikation ausgegeben (901.000); lediglich 24.000 Mal wurden die Mittel über die privaten und in nur 13.000 Mal über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet.


Michael Zantke, Redakteur, DAZ
redaktion@daz.online


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