Sachsen-Anhalt

Kammer warnt vor falscher Präparateanzeige bei E-Rezept-Abruf

Berlin - 31.01.2024, 16:45 Uhr

Was tun, wenn in der Apothekensoftware ein anderes Präparat angezeigt wird als vom Arzt verordnet? (Foto: ABDA)

Was tun, wenn in der Apothekensoftware ein anderes Präparat angezeigt wird als vom Arzt verordnet? (Foto: ABDA)


In Sachsen-Anhalt wurde die Landesapothekerkammer auf fehlerhafte Präparateanzeigen in der Apothekensoftware aufmerksam gemacht. In Absprache mit der Gematik informierte sie nun in einem Rundspruch über den Meldeweg.

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt bittet in einem an diesem Montag versendeten Rundspruch wegen Problemen mit dem E-Rezept „um erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich möglicher fehlerhafter Präparateanzeigen im Kassenprogramm“. Die Kammer sei von Kollegen über E-Rezepte informiert worden, auf denen nicht das von der Arztpraxis verordnete, sondern „völlig andere Präparate durch die Apotheken abgerufen bzw. in der Apothekensoftware angezeigt worden“ seien.

Beispielsweise seien Amlodipin-Tabletten verordnet gewesen, aber nach Übernahme sei vom Gematikserver Bisoprolol angezeigt worden. In einem anderen Fall wurde statt der verordneten Novalgin-Tabletten Fosfomycin angezeigt.

Die Fälle hätten „schwerwiegende Auswirkungen“ für die Patienten haben können. Dies sei aber „Dank aufmerksamer Mitarbeiter“ in der Apotheke und deren persönlicher Beratung verhindert worden, heißt es von der Kammer. Über ähnliche Fälle hätten auch Kollegen aus Brandenburg berichtet.

Die Kammer bittet nun, bei der Belieferung von E-Rezepten, besonders bei Stammkunden mit auffälligen Erstverordnungen oder geänderten Wirkstoffstärken der Dauermedikation, bei Patientinnen und Patienten rückzufragen und mögliche Fehler auszuschließen. Es sei wichtig, Art und Häufigkeit der auftretenden Probleme zu erfassen, um die Ursachen der Fehler zu klären.

AMTS-Risiken sind der AMK mitzuteilen, darauf weist die Kammer hin. Hierfür stehe der Berichtsbogen für vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) zur Verfügung. Fälle, wie die oben genannten, können im Feld „Beobachtete unerwünschte Wirkung“ eingetragen werden.

Die Gematik habe der Kammer auf Nachfrage mitgeteilt, dass in den beschriebenen Fällen der Hersteller-Support der Apothekensoftwarehäuser die erste Meldestelle auf dem Meldeweg ist. Über gravierende AMTS-Fälle sollte auch die Geschäftsstelle der Apothekerkammer informiert werden, die die Fälle sammelt und an die Gematik weiterleitet. Auch bei Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann anonym ein „Meldung versorgungsrelevanter Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendung der Telematikinfrastruktur“ gemacht werden.


Matthias Köhler, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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9 Kommentare

Ja

von TiLaRo am 01.02.2024 um 8:51 Uhr

Erst gestern:
Freitextverordnung:
Rosuvastatin 10mg FTA 100 Stück 0-0-1
Angeboten wird mir Corifeo 10mg 100Stück.
Der sichtbare Text ist die korrekte Dauermedikation.
Nicht das erste Mal, aber selten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Ja

von Tobias Kast am 01.02.2024 um 11:34 Uhr

Darf ich fragen welche Warenwirtschaft Sie benutzen?
Und zeigt sie die Freitextverordnung auch an?
Quasi wie bei den OCR Scannerkassen beides nebeneinander?

AW: Ja

von TiLaRo am 01.02.2024 um 15:15 Uhr

Awinta Infopharm Profiline
1. Bei uns wird die Freitextverordnung als solche deklariert.
2. Man sieht das Rezept und was (hier als Freitext) verordnet ist (hier Rosuva...), wenn es dann zum Bearbeitungsschritt geht, bietet die Software Corifeo...bzw dann Lercanidipin an.
3. OCR-Scannerkassen kenne ich zwar, habe ich allerdings nicht

Merkwürdig

von Gabriele Demuth-Eberle am 31.01.2024 um 22:01 Uhr

Das klingt merkwürdig. Ist es wirklich sicher, dass nicht in der Arztpraxis der Fehler passiert ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amlodipin sich auf dem Weg durch den Gemati-Server in Bisoprolol verwandelt. Wenn dem so wäre, dann müsste man ja an der Richtigkeit von ALLEN Verordnungen zweifeln.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Merkwürdig

von Kuenen Michael am 31.01.2024 um 23:13 Uhr

Das hatten wir auch schon mal , weil die Verordnung als E-Rezept lediglich einen Freitext ohne PZN war.
Die Arztsoftware lässt so was wohl leider zu!
Daraus hatte unsere Kasse dann was total anderes gemacht. Also Augen auf!

leider Alltag und keine Panikmache

von Helmut Bahr am 31.01.2024 um 21:10 Uhr

Lieber Kollege, solche Vorkomnisse ereignen sich bei uns täglich!
Das E-Rezpept ist leider in keinster Weise ein Fortschritt für die Arzneimittelsicherheit!
Sorry, ein falscher Weg zu sicheren Versorgung unserer Patienten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schmaler Grad

von Shorafix am 31.01.2024 um 20:09 Uhr

Wir wissen ja nicht, warum ein Arzt dies oder jenes verordnet hat und der Patient im Übrigen auch häufig nicht. Wir hatten heute den Fall, dass eine Patientin wegen einer schmerzhaften Entzündung plausibel Diclofenac retardiert verordnet bekam. Eine zweite Verordnung über Advantan 100g Creme war dagegen umplausibel, da zu keinen Beschwerden der Patientin passend. Wir haben die Creme nicht ausgehändigt und Rücksprache mit dem Arzt (nicht der Helferin) empfohlen. Das ist aber keine Sache, wegen der wir dafür entlohnt werden, stundenlang herumzutelefonieren, insbesondere wenn die Arztpraxis generell telefonisch nicht erreichbar ist und der Arzt meist sehr unwirsch auf seine "Therapiehoheit" besteht. Im Hinblick auf Muster 16 oder e-Rezept sehe ich hier jedenfalls keine Verbesserung in der Versorgung.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ross und Reiter

von Tobias Kast am 31.01.2024 um 19:58 Uhr

Ich halte das für einen Fall, bei dem bitte der genaue Kontext und Ross und Reiter benannt / berichtet werden sollte!
Worum geht es hier!?

Auf dem Niveau ist das reine Panikmache...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Ross und Reiter

von Felix Maertin am 01.02.2024 um 5:36 Uhr

Seh ich genauso!

Liebe DAZ, lieber Herr Köhler, mehr Details!

So geht das ganze Richtung „Clickbait’s“…

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