Urteil wegen Steuerhinterziehung

Maskenaffäre: Mehr als vier Jahre Haft für Andrea Tandler

Stuttgart - 15.12.2023, 14:00 Uhr

Millionenschwere Steuerhinterziehung: Im Prozess gegen Andrea Tandler (Zweite von rechts) ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Foto: Sven Simon / Imago imagines

Millionenschwere Steuerhinterziehung: Im Prozess gegen Andrea Tandler (Zweite von rechts) ist am Freitag das Urteil gesprochen worden. Foto: Sven Simon / Imago imagines


Die Münchner Unternehmerin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler ist wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil erging am Freitag am Landgericht München I. Tandler kommt zunächst auf freien Fuß – wann sie die Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt. 

Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler muss in der Affäre um Corona-Schutzmasken wegen Steuerhinterziehung für vier Jahre und fünf Monate in Haft. Ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. verurteilte das Landgericht München I am Freitag zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten.

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Tandler verteidigt Maskengeschäfte

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen – was für sich genommen legal ist – Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Die damals millionenfach händeringend gesuchten Schutzmasken vermittelte sie an verschiedene Bundes- und Landesministerien. Geholfen hatten ihr dabei ihre persönlichen CSU-Kontakte. Der Name Tandler und der Hinweis, wessen Tochter sie ist, öffneten die Türen.

Das Verfahren wegen Subventionsbetrug wurde eingestellt

Verurteilt wurden Tandler und ihr Partner nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden hatte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro beziffert. 

Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt, konkret die Vorwürfe der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung. Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald – dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der „Ort der Geschäftsleitung“. 

Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt. Die Verfahren hinsichtlich Hinterziehung der Schenkungssteuer und Corona-Subventionsbetrug hatte das Gericht am Dienstag eingestellt.

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Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner verwies in ihrer Urteilsbegründung insbesondere auf die engen Kontakte Tandlers zur Familie von Ex-CSU-Chef Franz Josef Strauß. „Die Maskengeschäfte kamen über die privaten Kontakte der Angeklagten Tandler zu ihrer Kindheitsfreundin Monika Hohlmeier zustande“, sagte sie. Die CSU-Europaabgeordnete Hohlmeier ist die Tochter von Strauß. 

Tandler habe gegenüber Hohlmeier so getan, als wolle sie mit der Vermittlung von Masken nur etwas Gutes tun, ihre Millionenprovisionen aber verschwiegen, sagte Wagner. Tatsächlich stellte Hohlmeier für Tandler Kontakte her. Aus Chats ergibt sich, dass Tandler sich dabei der Wirkung ihres Familiennamens bewusst war – eine Chatgruppe nannten sie und ihre Geschäftspartner „Das Ministerium“.

Haftbefehle wurden zunächst außer Vollzug gesetzt

Das unterschiedliche Strafmaß für die Angeklagten begründete das Gericht damit, dass Tandler die treibende Kraft bei den Maskengeschäften gewesen sei. Darius N. habe eine klar untergeordnete Rolle eingenommen. Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten wurden am Freitag gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt – dem Vorschlag des Gerichts hatte zuletzt auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt.

Damit kommen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft bis zum Haftantritt zunächst auf freien Fuß. Tandler, die unter gesundheitlichen Problemen leidet, wird sich nach Angaben ihrer Anwältin voraussichtlich erneut operieren lassen müssen. Erst sobald das Urteil gegen beide rechtskräftig ist, folgt für die Verurteilten eine Ladung zum Haftantritt – nach Angaben eines Gerichtssprechers ist offen, wann das sein wird.


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