Ergebnis der DAZ-Umfrage

Viele haben Eindruck ungewöhnlich früher Überwachungsaudits

05.12.2023, 06:59 Uhr

Obwohl Apotheken ohnehin vielen Auflagen unterliegen, schauen die Präqualifizeirungsstellen genau hin, aktuell gefühlt noch früher als sonst. (Foto: ดวงหทัย พิทักษ์เจริญ / AdobeStock)

Obwohl Apotheken ohnehin vielen Auflagen unterliegen, schauen die Präqualifizeirungsstellen genau hin, aktuell gefühlt noch früher als sonst. (Foto: ดวงหทัย พิทักษ์เจริญ / AdobeStock)


Im kommenden Jahr soll der mit dem ALBVVG beschlossene Wegfall der Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Hilfsmittel umgesetzt werden. Seit dies bekannt ist, scheinen sich die Präqualifizierungsstellen nochmals richtig ins Zeug zu legen und unüblich früh Überwachungsaudits durchzuführen. Zumindest haben viele Apotheker*innen diesen Eindruck, wie unsere Umfrage zeigt.

Apotheken dürfen Insulin in einem Fertigpen und Insulinpatronen abgeben und mit den Kassen abrechnen, allein aufgrund der Tatsache, dass sie Apotheken sind. Für die Abgabe der dazugehörigen Nadeln oder des Pens für die Anwendung der Patronen hingegen brauchen sie zusätzlich eine sogenannte Präqualifizierung. Dieser Zusatzaufwand soll künftig wegfallen. Mit dem Engpassgesetz, dem ALBVVG, wurde eine entsprechende Regelung beschlossen. Nun ist es am Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen festzulegen, welche Hilfsmittel künftig aus der Pflicht zur Präqualifizierung fallen sollen. Davon, dass die zur Arzneimittelapplikation benötigten dabei sind, gehen die meisten aus.

Seit das Gesetz unter Dach und Fach ist, berichten allerdings Apotheker*innen in den sozialen Medien davon, ungewöhnlich früh auditiert worden zu sein. In den Kommentarspalten wird vermutet, dass die jeweiligen Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) vor Wegfall der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel noch möglichst viele kostenpflichtige Überwachungen durchzuführen versuchen. Auch der Versicherungsmakler Steffen Benecke berichtet auf LinkedIn von einer extrem hohen Nachfrage nach Haftpflichtversicherungsbescheinigungen für die Präqualifizierung.

Die PQ-Stellen weisen diesen Vorwurf auf Nachfrage von sich. Die Mehrheit der 404 Teilnehmenden unserer nicht repräsentativen Umfrage hat allerdings einen anderen Eindruck. 88 Prozent gaben an, gefühlt ungewöhnlich früh auditiert worden zu sein.

Bis April haben DAV und Kassen noch Zeit, sich darauf zu einigen, für welche Hilfsmittel Apotheken sich künftig nicht mehr präqualifizieren müssen. Bis dahin müssen, die Apotheken die Audits wohl über sich ergehen lassen oder temporär aus der Versorgung aussteigen. Letzteres auf die Gefahr hin, Patient*innen zu verlieren und das möglicherweise nicht nur fürs Zubehör, sondern für die gesamte Versorgung.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.