Gemeinsamer Bundesausschuss

STIKO-Empfehlung zu Pneumokokken-Impfung nun in Schutzimpfungs-Richtlinie

Stuttgart - 22.11.2023, 15:15 Uhr

Welche Impfungen Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt. (Foto: Konstantin Yuganov/AdobeStock)

Welche Impfungen Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt. (Foto: Konstantin Yuganov/AdobeStock)


Kürzlich empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) für die Pneumokokken-Impfung bei ab 60-Jährigen und ab 18-Jährigen mit Risikofaktoren und beruflicher Indikation, nur noch den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff einzusetzen. Diese Empfehlung wurde nun vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen, sodass künftig die Erstattung über die gesetzlichen Krankenversicherung geregelt ist.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) sprach Ende September 2023 eine neue Empfehlung bezüglich der Pneumokokken-Impfung bei ab 60-Jährigen und ab 18-Jährigen mit Risikofaktoren bzw. beruflicher Indikation aus. In diesem Zusammenhang bewerteten die Experten den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20; Apexxnar®) als überlegen gegenüber den bis dato eingesetzten Impfstoffen, dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23; Pneumovax 23®) und dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13; Prevenar 13®).

Am 16. November 2023 gab nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt, die von der STIKO empfohlenen Änderungen in seine Schutzimpfungs-Richtlinie zu implementieren. Demnach haben künftig folgende Personen einen Anspruch auf eine Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff:

  • Personen ab 60 Jahren,
  • Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen sowie
  • Personen ab 18 Jahren mit beruflicher Indikation (Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen mit einer Belastung durch Metallrauch).

Mehr zum Thema

Neue Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung

STIKO empfiehlt 20-valenten Impfstoff für Erwachsene

Vergleich von Prevenar 13, Pneumovax 23, Synflorix und Apexxnar

Apexxnar – für wen eignet sich der neue Pneumokokken-Impfstoff?

Dieser Beschluss des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie tritt in Kraft bei rechtlicher Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Damit eine Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden kann, muss sie von der STIKO empfohlen worden sein. Spätestens zwei Monate nachdem eine STIKO-Empfehlung veröffentlicht wurde, setzt der Gemeinsame Bundesausschuss auf deren Grundlage Einzelheiten zur Leistungspflicht der GKV (Voraus­setzungen, Art und Umfang der Leistungen) in der Schutz­impfungs-Richtlinie fest.


Desiree Aberle, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Neue Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung

STIKO empfiehlt 20-valenten Impfstoff für Erwachsene

Vergleich von Prevenar 13, Pneumovax 23, Synflorix und Apexxnar

Apexxnar – für wen eignet sich der neue Pneumokokken-Impfstoff?

20-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff

Aus Apexxnar wird Prevenar 20

Lieferengpass bei Pneumokokken-Impfstoff

Prevenar 13 kommt aus England

Nachschub beim Pneumokokken-Impfstoff

Pneumovax 23 in chinesischer Aufmachung eingeführt

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.