Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Preisabsprache: 10-Millionen-Strafe für Pharmakonzern Boehringer

Berlin - 19.10.2023, 15:15 Uhr

Zehn Prozent Rabatt, weil das Unternehmen Beteiligung am Kartell eingeräumt hat: Boehringer-Ingelheim-Zentrale (Foto: Boehringer Ingelheim)

Zehn Prozent Rabatt, weil das Unternehmen Beteiligung am Kartell eingeräumt hat: Boehringer-Ingelheim-Zentrale (Foto: Boehringer Ingelheim)


Illegale Preisabsprachen und Austausch sensibler Geschäftsinformationen: Boehringer Ingelheim und fünf weitere Pharmaunternehmen müssen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht nun Strafe zahlen – gegen ein weiteres Unternehmen wird noch ermittelt.

Der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim muss wegen illegaler Preisabsprachen eine Strafe von etwas mehr als zehn Millionen Euro zahlen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass sechs Unternehmen – darunter Boehringer – vereinbart hätten, Mindestverkaufspreise für ein wichtiges Ausgangsmaterial krampflösender Medikamente wie Buscopan festzulegen und Quoten zuzuteilen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. „Darüber hinaus tauschten die Unternehmen sensible Geschäftsinformationen aus.“ Insgesamt sei zwischen dem 1. November 2005 und dem 17. September 2019 gegen Wettbewerbsrecht verstoßen worden.

Konkret muss Boehringer den Angaben zufolge 10,4 Millionen Euro und damit den Löwenanteil der insgesamt 13,4 Millionen Euro schweren Kartellstrafe zahlen. Das Unternehmen habe noch einen Rabatt von zehn Prozent bekommen, weil die Rheinland-Pfälzer ihre Beteiligung an dem Kartell eingeräumt hätten, so die Kommission. Die Firma C2 Pharma sei straflos geblieben, da sie das Kartell bei den Behörden gemeldet habe. Gegen die vier anderen beteiligten Unternehmen wurden Strafen zwischen 98.000 und 1,7 Millionen Euro verhängt.

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen wird auch gegen eine siebte Firma ermittelt, die sich nicht auf einen Vergleich eingelassen habe. Die Ermittlungen gegen Alchem würden fortgesetzt, so die Kommission.

Die Wettbewerbshüter betonten zudem, dass jeder von dem wettbewerbswidrigen Verhalten Betroffene vor Gericht Schadenersatz fordern könne. Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Kartellteilnehmer eine Geldbuße verhängt habe, könne Schadenersatz geltend gemacht werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert werde.


dpa-AFX / DAZ.online
redaktion@daz.online


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