Mammograpfie-Screening künftig bis 75 Jahre (Update)

Vorsorgeuntersuchungen - wer, wie, was, wann?

Stuttgart - 19.06.2023, 09:15 Uhr

Passen die Werte? Dann bis zur nächsten Vorsorgeuntersuchung. Andernfalls kann frühzeitig interveniert werden. (Foto: nenetus / Adobe Stock)

Passen die Werte? Dann bis zur nächsten Vorsorgeuntersuchung. Andernfalls kann frühzeitig interveniert werden. (Foto: nenetus / Adobe Stock)


Zum Arzt bzw. zur Ärztin geht man, wenn man krank ist – oder aber zur Vorsorge. Während die U-Untersuchungen bei Kindern gut bekannt (und in einigen Bundesländern sogar verpflichtend) sind, sieht es im Bereich der Gesundheitsvorsorge bei Erwachsenen anders aus. Ab Juli 2024 soll auch Frauen zwischen 70 und 75 ein Mammografie-Screening ermöglicht werden. Auf welche Vorsorgeuntersuchungen können Apothekenteams ihre Kundschaft im Rahmen der Prävention noch aufmerksam machen?

Bei vielen Erkrankungen gilt: Je früher sie erkannt werden, umso besser lassen sie sich behandeln. Wenn es optimal läuft, lässt sich der Ausbruch einer Erkrankung sogar verhindern. Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen. Grundlage für die Kostenübernahme stellt jeweils eine Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dar, indem Nutzen, Risiken und Kosten der Untersuchung abgewogen werden. Auf dem Schirm haben viele Versicherte die präventiven Untersuchungen jedoch nicht – ein Tipp aus der Apotheke kann hier also helfen. Dabei betreffen die Vorsorgeuntersuchungen nicht nur Apothekenkundschaft in der zweiten Lebenshälfte, sondern auch Jüngere.

Bis 25 Jahre

Frauen können sich bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr einmal jährlich auf eine Infektion mit Chlamydia trachomatis untersuchen lassen.

Ab 18 Jahren

Im Alter von 18 bis 34 Jahren können junge Versicherte einen einmaligen Gesundheits-Check in Anspruch nehmen. Ziel des Check-ups ist die Früherkennung häufiger Erkrankungen, wie etwa kardiovaskuläre Erkrankungen oder Diabetes. Der Arzt/die Ärztin erfragt hierbei individuelle Risikofaktoren von den Patient:innen (Erkrankungen in der Familie, Raucherstatus, Bewegungsmangel), führt eine körperliche und falls erforderlich eine Laboruntersuchung durch.

Ab 20 Jahren

Ab einem Alter von 20 Jahren können Frauen eine jährliche gynäkologische Untersuchung zur Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen. Hierbei werden die Geschlechtsorgane untersucht und ein Gewebeabstrich (Pap-Abstrich) vom Gebärmutterhals durchgeführt.

Ab 30 Jahren

Nun kommt für Frauen die jährliche Untersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung hinzu. Hierbei werden Brust und nahegelegene Lymphknoten (in der Achselhöhle) abgetastet und die Patientin in der Selbstuntersuchung der Brust geschult.

Ab 35 Jahren

Ab einem Alter von 35 Jahren haben Versicherte alle drei Jahre einen Anspruch auf einen Gesundheits-Check. Wie auch schon bei dem einmaligen Gesundheits-Check ab 18 Jahren, sind ein Anamnesegespräch und eine körperliche Untersuchung Teil des Vorsorgetermins. Hinzu kommen jetzt die standardmäßige Kontrolle von Blutfettwerten und Blutzucker sowie eine Urinuntersuchung.

Außerdem können die Versicherten alle zwei Jahre an einer Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung teilnehmen.

Weiterhin kann ein einmaliges Screening auf Hepatitis B und C durchgeführt werden.

Ab 45 Jahren

Ab dem 45. Geburtstag können Männer einen jährlichen Termin zur Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen. Neben einem Anamnesegespräch werden hierbei die äußeren Geschlechtsorgane, die Prostata und die örtlichen Lymphknoten untersucht.

Ab 50 Jahren

Ab einem Alter von 50 Jahren greift das Darmkrebs-Früherkennungsprogramm. Hierbei wird in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht entweder jährlich auf okkultes (nicht sichtbares) Blut im Stuhl getestet, oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren durchgeführt.

Frauen zwischen 50 und 69 werden darüber hinaus alle zwei Jahre zum Mammographie-Screening eingeladen, bei dem eine Röntgen-Untersuchung der Brust vorgenommen wird. Ab 1. Juli 2024 wird es hier voraussichtlich eine Änderung geben, wie der G-BA informiert: Auch Frauen von 70 bis 75 Jahren sollen alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungs-Mammographie haben. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Neben dem bereits erfolgten Beschluss zur Ausweitung des Screenings vom Bundesministerium für Gesundheit, muss noch die strahlenschutzrechtliche Zulassung für die neue Altersgruppe erfolgen (vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz).

Das IQWiG sieht nicht nur in einer Anhebung der Altersgrenze, sondern auch in einer Absenkung der unteren Altersgrenze auf 45 Jahre einen Nutzen. Mal sehen, ob der G-BA dieser Empfehlung des IQWIG nachkommen wird. 

Ab 65 Jahren bei Männern

Männern ab 65 Jahren wird eine einmalige Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader angeboten, die der Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen dient.

Nicht vergessen werden sollten darüber hinaus regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt/bei der Zahnärztin, sowie nach den patientenindividuellen Vorerkrankungen und Risikofaktoren bei weiteren Ärzt:innen (etwa in einer augenärztlichen Praxis). Für Schwangere kommen weitere Vorsorgeuntersuchungen hinzu. Zu guter Letzt sollte das Impfbuch regelmäßig kontrolliert werden – ein Service, den auch Apotheken anbieten können.

Dieser Text wurde am 28.02.2024 aktualisiert (Abschnitt Mammografie-Screening) - jr


Gesa Gnegel, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (gg)
redaktion@daz.online


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