Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.06.2023, 07:30 Uhr

Der Protesttag naht, die Spannung wächst: Wir müssen ein deutliches Zeichen setzen! (Foto: Alex Schelbert)

Der Protesttag naht, die Spannung wächst: Wir müssen ein deutliches Zeichen setzen! (Foto: Alex Schelbert)


Man spürt es förmlich, es wird heißer und heißer: Der Protesttag naht. Die juristischen Fragen sind so weit so gut geklärt, Mitmachen ist angesagt – und Mitmachen heißt Apotheken schließen! Der Protesttag muss am 14. Juni zur Primetime in den Nachrichten sein. Wer jetzt immer noch zögern sollte, dem sei gesagt, es geht auch um Solidarität, Kollegialität und Geschlossenheit. Und letztlich auch ums Überleben. Und wer noch ein weiteres Argument braucht, hier ist es: Lauterbach kommt wieder nicht persönlich zum Apotag. Wenn das nicht ein höchster Ausdruck seiner Geringschätzung für uns ist: Wir Apothekers sind ihm das nicht wert. Wir sollten ihm zeigen, dass wir um unsere Existenz kämpfen. 

30. Mai 2023

Dürfen Apotheken eigentlich für eine Protestaktion schließen? Was für eine Frage! Man wird sich doch noch wehren können! Im Grundgesetz ist ein Demonstrationsrecht verankert! Mein liebes Tagebuch, alles gut und alles richtig, nur ganz so einfach ist es bei den Apotheken nicht. Die Apotheke hat einen staatlichen Versorgungsauftrag! Bestimmungen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung stehen einer Schließung grundsätzlich entgegen. Und nun? Müssen wir die Protestaktion abblasen, damit wir nicht im Knast landen oder mit hohen Geldstrafen überzogen werden? Keine Sorge, liebe Apothekers, die Apothekerkammer Berlin ist so freundlich und gibt in ihrem Newsletter einige rechtliche Hinweise. Also, protestieren dürfen wir wie wir wollen, da sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Und die Apotheke schließen? Auch das hält die Apothekerkammer nach ihrer rechtlichen Einschätzung als Ausübung des im Grundgesetz verankerten Demonstrationsrechts für möglich. Allerdings unter der Bedingung, dass die Bevölkerung quasi wie im Notdienst pharmazeutisch versorgt wird. Konkret: Nur Apotheken, die am 14. Juni 2023 zum Notdienst eingeteilt sind, dürfen zwar protestieren mit Plakaten, mit verhüllten Schaufenstern oder mit allen anderen Ideen, aber nicht schließen. Übrigens, Apotheken, die am 14. Juni schließen, sollten dies einfach tun, ohne groß nachzufragen und ohne sich eine Genehmigung zur Schließung von der Kammer zu besorgen. Denn so eine Genehmigung dürfte die Kammer wohl nicht erteilen. Im Klartext: Einfach machen, einfach schließen, passieren tut nix. Und in Nordrhein-Westfalen: Hier zicken die Amtsapotheker noch ein bisschen und denken sogar über Geldstrafen nach, die sie ihren protestierenden und schließenden Kolleginnen und Kollegen aufbrummen wollen. Mein liebes Tagebuch, das käme supergut an! Nein, das wäre wohl das Allerletzte.   

 

Mein liebes Tagebuch, da sind doch die Pharmazierätinnen und -räte in Bayrisch-Schwaben aus ganz anderem Holz geschnitzt: Sie rufen laut und deutlich alle Apotheken dazu auf, die Apotheken unbedingt geschlossen zu halten, und sichern zu, dass von rechtlicher Seite nichts zu befürchten ist. Das ist Kollegialität und Solidarität, wie man sie sich wünscht und erwartet. In einem Rundschreiben heißt es dazu, dass der 14. Juni 2023 die „Feuertaufe“ werde, es gehe um die Zukunft unseres gesamten Berufsstands. So ist es, mein liebes Tagebuch. Und deswegen müssten an diesem Tag sämtliche Apotheken geschlossen haben, ohne Wenn und Aber. Bedenken wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen räumen die Pharmazieräte aus: „Alle Fragen sind geklärt, die Bayerische Landesapothekerkammer als Körperschaft öffentlichen Rechts unterstützt und befürwortet die Aktion und daher haben wir von rechtlicher Seite nichts zu befürchten. Es muss keine Befreiung von der Öffnungspflicht beantragt werden.“ Na, mein liebes Tagebuch, da werden sich die Apotheken doch nicht querstellen! Also mitmachen!

 

31. Mai 2023

Auch wenn Gabriele Regina Overwiening als Kammerpräsidentin von Westfalen-Lippe und als ABDA-Präsidentin offiziell nicht zu einem Streik auffordern darf, steht sie voll und ganz zur Protestaktion, wie man ihr auf der Kammerversammlung unzweifelhaft anmerken konnte. Alle Anwesenden erhielten bereits bei der Begrüßung Warnwesten, auf denen ein rotes Apotheken-A prangt, zusammen mit dem Aufruf „Apotheken stärken jetzt!“.  Und in einer leidenschaftlichen Rede schwor sie die Delegierten darauf ein, für den Berufsstand zu kämpfen. Es sei höchste Zeit zu handeln, sagte sie, denn inzwischen legten die Apotheken im Durchschnitt sogar 27 Cent je Rx-Packung drauf, die sie zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeben. Auch die jüngste Tariferhöhung für Gehälter des Apothekenteams koste die durchschnittliche Apotheke rund 33.000 Euro und stelle viele Apotheken vor große Herausforderungen, wobei sie klarstellte: „Wir wollen das bezahlen, ohne unsere Mitarbeitenden sind wir nicht leistungsfähig.“ An die Adresse der Politik stellte sie allerdings auch klar: „Nun muss Schluss sein mit dem Sparwahn, eine gute Versorgung geht nur mit einer guten Vergütung.“ Mein liebes Tagebuch, unsere  Standespolitik hat zwar ein paar Jahre gebraucht, um dies zu erkennen, um so schöner, dass sie jetzt  kräftig handelt. Und dann begrüßte Overwiening doch noch den Protestaufruf des Apothekerverbands Westfalen-Lippe, verwies auf das Grundrecht zu demonstrieren und sagte: „Wenn Sie protestieren möchten, dann tun Sie das.“ Das sollten sich alle Apotheken zu Herzen nehmen.

 

Einigkeit besteht auch in Bremen. Dort ruft der Bremer Apothekerverein zum Mitmachen beim Protesttag auf und die Bremer Apothekerkammer wird Schließungen am 14. Juni nicht ahnden. Und es sei selbstverständlich, dass die Kammer die Forderungen mittrage, so z. B. die dringend notwendige Honorarerhöhung. Kammerpräsident Klaus Scholz: „Unser Protest ist auch dafür, dass wir die Mitarbeiter angemessen bezahlen können. Das muss bei der Aktion in die Köpfe der Bevölkerung gebracht werden.“

 

Die Apothekerkammer Hessen hat ihren Apotheken im Rundschreiben zugesichert, dass eine Schließung keine rechtlichen Konsequenzen hat. Mein liebes Tagebuch, das ist doch ein Wort. Schon klar, zum Protest aufrufen dürfen sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht, das müssen wir akzeptieren. Aber ein Plazet zur Apothekenschließung so durch die Hintertür ist doch wirklich fein. Und wenn die Versorgung der Bevölkerung gesichert ist, zum Beispiel durch den Notdienst, dann ist alles im grünen Bereich, wie auch der Kammerjurist mit wohlgesetzten Worten juristisch herausarbeitete: Die dienstbereiten Apotheken könnten nur durch Reduzierung der Versorgung auf das im Notdienst zu gewährleistende Maß an den Protesten teilnehmen. Wenn dies aber sichergestellt sei, wäre die temporäre Schließung der nicht zum Notdienst eingeteilten Apotheken zum Zwecke der Teilnahme an einer Demonstration ordnungsrechtlich nicht zu ahnden. Nett und juristisch glatt formuliert, mein liebes Tagebuch, das muss doch wirklich für alle Apotheken, die derzeit noch unsicher sind, ob mitmachen oder nicht, die kammerjuristische Rückenstärkung sein. Mitmachen! 

 

1. Juni 2023

Mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten – für Apotheken in Sachsen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz ist dies bereits Realität. Jetzt will auch die Apothekerkammer Westfalen-Lippe nachziehen: Ihre Apotheken sollen künftig bei der Gestaltung der Öffnungszeiten mehr Spielraum erhalten als bisher. Kammerpräsidentin Overwiening stellte auf der Kammerversammlung die neue geplante Allgemeinverfügung vor. Die Betriebe sollen künftig nur noch zur Dienstbereitschaft für 27 Stunden in der Woche verpflichtet sein. Mit ihren regulären Öffnungszeiten müssen sie dann an vier Tagen der Woche mindestens sechs Stunden zwischen 8 und 20 Uhr sowie an einem weiteren Tag mindestens drei Stunden im gleichen Zeitraum abdecken. Samstags, sonntags, feiertags und an einigen Brauchtumstagen sollen sie von der ständigen Dienstbereitschaft befreit sein. Mein liebes Tagebuch, das kann für Apotheken in bestimmten Regionen oder auch für Filialapotheken durchaus Erleichterungen bringen. Jetzt muss nur noch das Ministerium zustimmen…

 

Mehr Honorar für Apotheken sollte sich auf die Gehälter fürs Apothekenteam auswirken! Wir erinnern uns: Auf dem letzten Apothekertag gab’s dazu einen Antrag aus Schleswig-Holstein: Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband ADA sollen vereinbaren, zusätzliche Mittel aus einer Erhöhung der Apothekenhonorierung „unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten 1:1“ an die Mitarbeiter weiterzugegeben. Mein liebes Tagebuch, wenn es die Apotheken ernst meinen mit diesem „Mitarbeiterpakt“, dann ist es richtig, sich schon mal Gedanken darüber zu machen, wie ein angemessenes Honorar von beispielsweise 12 Euro auch in die Honorierung der Apothekenangestellten fließen könnte. Stefan Hartmann vom Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) schlug in einem DAZ-Interview vor Kurzem vor, von einer Honorarerhöhung 60 oder 70 Prozent an die Mitarbeitenden weiterzugeben. Was das bedeuten könnte, das hat sich DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn mal genauer in Modellrechnungen angesehen. So stellt sich die Frage, ob die zusätzlichen Mittel nur für Gehaltserhöhungen oder auch für zusätzliche Beschäftigte eingesetzt würden. Die Analyse, die in der DAZ veröffentlich ist, soll eine Grundlage für Diskussionen über die Vorschläge zur Mitarbeiterhonorierung bieten.

 

2. Juni 2023

Auch der Saarländische Apothekerverein zeigt klare Kante: Er ruft seine Mitgliedsapotheken in aller Deutlichkeit dazu auf, die Apotheken am 14. Juni zu schließen. Susanne Koch, Vorsitzende des Saarländischen Apothekerverein e.V., erklärt in ihrem Rundschreiben: „Am Mittwoch, 14. Juni 2023, werden die meisten Apotheken im Saarland geschlossen sein – bis auf die Nacht- und Notdienstversorgung. Wir gehen davon aus, dass 90 Prozent aller Apotheken dem Protestaufruf unseres Bundesverbandes ABDA folgen werden“. Mein liebes Tagebuch, gute Prognose, drücken wir die Daumen, dass die saarländischen Kolleginnen und Kollegen so geschlossen dabei sind!


Apothekenschließungen sind das eine. In derzeit drei Bundesländern werden auch Demonstrationen stattfinden. Im Bezirk Nordrhein rufen Kammer und Verband zur Großdemo in Düsseldorf auf. Sie träumen davon, dass wie schon im Jahr 2006 rund 10.000 Apothekenleiter und -mitarbeiter gemeinsam auf die Straße gehen und protestieren (damals gegen das GKV-Wettbewerbs­stärkungsgesetz). Am 14. Juni 2023 soll auf dem Burgplatz protestiert werden, Motto: „Achtung! Die Bundesregierung gefährdet die Arzneimittelversorgung!“. Dazu kommt noch die nordrheinische Kampagne mit dem Leitmotiv „Apotheken kaputt sparen. Arzneimittelversorgung gefährden. Nicht mit uns!“. Übrigens, zur Demo sind auch Apothekers und Apothekenmitarbeitende aus allen Bundesländern eingeladen und willkommen. In Hessen hat der Apothekerverband alle hessischen Apotheken dazu aufgerufen, sich am bundesweiten Protesttag zu beteiligen. Hier appelliert man ausdrücklich und ohne Umschweife (und anders als in Nordrhein) an die Apotheken,  am 14. Juni zu schließen. Zusätzlich ist eine Kundgebung in Wiesbaden geplant, entweder vor dem Landtag oder vor der Staatskanzlei. Auch hier sind Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern willkommen. Und in Berlin plant der Apothekerverein eine große Apotheken-Demo, die zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesgesundheitsministerium stattfinden soll. Also, es tut sich so einiges. Wie wär’s damit: Apotheken schließen und nach Berlin, Wiesbaden oder Düsseldorf zur Demo!

 

Die Aufrufe, sich am Protesttag zu beteiligen, kommen aus allen Ecken, von Kammern, Verbänden, Organisationen wie z. B. Adexa, die Freie Apothekerschaft, MVDA und via. Auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat bereits vor Wochen deutlich gemacht, dass ein Protest, ein Streik längst überfällig ist. BDAK-Chef Stefan Hartmann ist mittlerweile richtig auf Betriebstemperatur, er warnt: Der Streik am 14. Juni wird erst der Anfang sein, wenn Berlin nicht einlenkt. Hartmann ist enttäuscht vom „Nichtstun der Politik“. Für ihn sind auch die rund 12 Milliarden Euro Verwaltungskosten der Krankenkassen pro Jahr „eine gigantische Verschwendung von Versicherungsgeldern“. Die Apotheken haben dagegen allein durch das Erfüllen der Rabattverträge in 2022 rund 500 Millionen Euro mehr eingespart als im Vorjahr, nämlich 5,5 Milliarden Euro. Für Hartmann ist es klar: Die Politik schaut derweil schon viel zu lange zu, wie es mit der Apothekenbranche immer weiter abwärts geht. Derzeit schließt alle 16 Stunden eine Apotheke für immer. Und deshalb: Der geplante Streik am 14. Juni könne nur der Anfang sein.  Also: mit Entschlossenheit geschlossen geschlossen bleiben.

 

Wer noch nach Infomaterial sucht, mit dem er den Protesttag unterstützen kann, wird auf den ABDA-Seiten im Netz fündig (apothekenkampagne.de). Hier gibt es Motive für Plakate, Flyer, mit denen man die Patientinnen und Patienten über den Protest und etwaige Schließung der Apotheke informieren kann. Es gibt Tipps für Aktionen und Empfehlungen für Dekovorschläge. Die ABDA-Unterlagen halten für alle  Bedürfnisse der Apotheken etwas bereit, auch für die, die an diesem Tag Notdienst haben und nicht schließen können. Und für Apotheken, die schließen, gibt es Plakate, die ins Fenster gehängt und auf denen eingetragen werden kann, wo die nächstliegenden Apotheken zu finden sind, die Notdienst leisten. Erweitert wurde auch das digitale Angebot, z. B. ein Logo „Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“ für Apotheken-Webseiten. Wer sich in den sozialen Medien zu dem Protest bekennen will, wird auch fündig: Zu diesem Zweck gibt es einen Profilbild-Rahmen mit demselben Motto. Mein liebes Tagebuch, so gut waren wir noch nie vorbereitet. Wer jetzt nicht mitmacht, dem ist nicht zu helfen.

 

Ooooch, wie schade, Karl Lauterbach, unser Bundesgesundheitsminister, kommt auch in diesem Jahr nicht persönlich zum Apothekertag. Ooooch, wir dürfen ihn wie schon im vergangenen Jahr nur als Big Brother auf der großen Videowand erleben. Werden wir das aushalten? In seinem Video-Auftritt im vergangenen Jahr hatte er es sogar versprochen: Er wäre „sehr, sehr gerne“ gekommen, sagte er damals und versicherte, er werde im Jahr 2023 „auf jeden Fall“ dabei sein. So ist es mit dem Wort des Karl Lauterbachs. Mein liebes Tagebuch, was für ein ungeheurer Affront! Deutlicher kann es ein Bundesgesundheitsminister gar nicht ausdrücken, was er von uns Apothekers hält: Nichts, aber auch gar nichts, nix, nothing, niente, rien. Auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag im Essen war Lauterbach natürlich live dabei und überbrachte sein Grußwort an seine lieben Kolleginnen und Kollegen. Für uns Apothekers nimmt er sich nicht die Zeit, seine Prioritäten hat er anders verteilt, andere Termine sind ihm viel wichtiger. Also, liebe Apothekers, wenn das nicht ein weiterer Grund ist, am Protesttag (14. Juni) mitzumachen und die Apotheke zu schließen.

 

Neuigkeiten zum Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP: Wenn genügend Apotheken (mindestens 80 Prozent gemessen an der Höhe der Forderungen) zustimmen, könnte das Verfahren auf einen Vergleich hinauslaufen, den der Insolvenzverwalter von AvP, die Anwälte betroffener Apotheken und der Apothekerverband Nordrhein ausgehandelt haben. Und so könnte der Vergleich aussehen: Die Apotheken verzichten auf alle strittige Aussonderungs- und sonstige Rechte (mögliche Vorrechte gegenüber anderen Gläubigern) und erhalten dafür eine Abschlagszahlung, die, so der Apothekerverband Nordrhein, „recht hoch“ ausfallen könnte. Später könnten sie dann weitere Zahlungen aus der Insolvenzmasse bekommen. Wie viel Geld das alles zusammen am Ende sein wird, kann noch niemand sagen. Laut Einschätzung des Apothekerverbands Nordrhein sei „zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Befriedigung von voraussichtlich 40 bis 50 Prozent zu rechnen“. Mein liebes Tagebuch, machen oder lassen? Die Alternative: die Komplexität, die Unwägbarkeiten und vor allem die lange Dauer der zuvor geplanten Musterprozesse. Klingt ein bisschen nach einer Wahl zwischen Skylla und Charybdis.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

30. Mai 2023 Dürfen Apotheken eigentlich für eine Protestaktion schließen? Was für eine Frage! Man wird sich doch noch wehren können! Im Grundgesetz ist ein Demonstrationsrecht verankert!

von Bernd Haase am 04.06.2023 um 12:15 Uhr

Das ist wirklich wieder eine interessante juristische Frage.

Darf die Gewährung von Grundrechten vom " guten Willen " der Exekutive abhängen ?

Ich bin Apotheker und kein Jurist aber vieleicht lesen ja Juristen das Tagebuch von Herrn Ditzel un wissen eine Antwort auf die Frage.

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Apothekertag und Lauterbach

von Ulrich Ströh am 04.06.2023 um 8:38 Uhr

Man wird ja immer so schlecht behandelt,wie man es zulässt:

Ausladen kann man den Minister nicht mehr, aber an das Ende der Tagesordnung setzen.

Viel wichtiger wird sein,,dass die Delegierten nach seinem Auftritt nicht wieder klatschen.

Jens Spahn wurde vom Apothekertag immer mit Beifall verabschiedet…

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