Regierungsentwurf ALBVVG

ABDA will Politik „wachrütteln“

Berlin - 05.04.2023, 13:45 Uhr

ABDA-Vize Mathias Arnold kann dem ALBVVG-Entwurf nichts abgewinnen. (Foto: DAZ / Schelbert)

ABDA-Vize Mathias Arnold kann dem ALBVVG-Entwurf nichts abgewinnen. (Foto: DAZ / Schelbert)


Soeben hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Regierungsentwurf seines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes vorgestellt. Noch während er sprach, meldete sich die ABDA zu Wort: Sie kritisiert den vorliegenden Entwurf deutlich und kündigt Protest an.

Mit einer Woche Verspätung hat das Bundeskabinett heute den Regierungsentwurf eines Lieferengpass-Gesetzes aus dem Hause Lauterbach beschlossen. Aus Sicht der ABDA ist der heute vorgestellte Entwurf jedoch eine vertane Chance, das Lieferengpassmanagement in den Apotheken ab dem Sommer abzusichern und zu verbessern. Die Beschlussvorlage enthalte zudem „erhebliche inhaltliche Mängel, die Bundesrat und Bundestag nun im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beheben müssen, damit Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker den Verbraucherschutz von Millionen Patientinnen und Patienten auch künftig garantieren können“, moniert die Bundesvereinigung in einer aktuellen Pressemitteilung.

„Lieferengpässe bei Medikamenten werden leider auf absehbare Zeit nicht zu vermeiden sein und müssen deshalb in den Apotheken effizient gemanagt werden“, sagt demnach ABDA-Vize Mathias Arnold. „Die Apotheken brauchen dazu Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken. Kurzum: Die Patientinnen und Patienten müssen schnell, unbürokratisch und sicher versorgt werden. Der Kabinettsentwurf zum Lieferengpassgesetz verpasst jedoch leider immer noch die Chance, die Arzneimittelversorgung langfristig abzusichern.“

Vorgesehen ist, dass Apotheken auch in Zukunft weiterhin viele Freiheiten erhalten sollen, wenn ein verordnetes Arzneimittel nicht lieferbar ist. Allerdings müssen sie die Nichtverfügbarkeit durch Anfragen bei zwei Großhändlern belegen können. Der im Referentenentwurf noch enthaltene Retax-Ausschluss in solchen Fällen ist gestrichen. Nach wie vor sollen die Apotheken für ihre Mühen beim Lieferengpass-Management 50 Cent je Vorgang erhalten – die ABDA fordert 21 Euro für diese Leistung.

Arnold: ALBVVG löst Probleme nicht

Arnold sieht in diesen Punkten weiter Nachbesserungsbedarf. „Die Bundesregierung löst die Lieferprobleme mit diesem Gesetz leider nicht“, sagt er. „Wir brauchen keine zwei Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel, wenn doch ein Alternativpräparat im Warenlager der Apotheke vorrätig ist. Als Engpass-Ausgleich für den Personal- und Zeitaufwand brauchen wir keinen zweistelligen Cent-Betrag, sondern einen zweistelligen Euro-Betrag. Wir brauchen Retaxationssicherheit, damit die Krankenkassen die Zahlung für den Arzneimittelpreis und das Apothekenhonorar nicht verweigern. Und wir brauchen die Möglichkeit, auch jederzeit Rezepturen und Defekturen selbst herzustellen, wenn kein industrielles Arzneimittel lieferbar ist. Klar ist in jedem Fall: Wir werden die Gesundheitspolitik in Berlin mit Protesten und Aktionen wachrütteln. Apotheken kaputtsparen? Mit uns nicht!“.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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2 Kommentare

Zitat

von Dr. Radman am 05.04.2023 um 19:15 Uhr

Hier zitiere ich Herrn Botschafter Andrij Melnyk..” fuck off”

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Wachrütteln

von Ka El am 05.04.2023 um 14:57 Uhr

Wann rüttelt mal jemand die ABDA wach?

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