Ressortabstimmung nicht abgeschlossen

ALBVVG: Kabinettsbeschluss verschoben

Berlin - 29.03.2023, 10:00 Uhr

Das Bundeskabinett (hier bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche) befasst sich heute unter anderem mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der Fachkräfteeinwanderung, nicht aber mit Arzneimittel-Engpässen. (Foto: IMAGO / Metodi Popow)

Das Bundeskabinett (hier bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche) befasst sich heute unter anderem mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der Fachkräfteeinwanderung, nicht aber mit Arzneimittel-Engpässen. (Foto: IMAGO / Metodi Popow)


Gleich bei zwei großen Projekten des Bundesgesundheitsministers gibt es in der Regierung noch Beratungsbedarf: bei der Pflegereform und beim Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen. Mit dem für heute geplanten Kabinettsbeschluss wird es erst einmal nichts.

Eigentlich sollte am heutigen Mittwoch das Kabinett den Regierungsentwurf für das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beschließen. Das im Dezember vergangenen Jahres als eilig angekündigte Gesetzgebungsprojekt würde damit endlich ins parlamentarische Verfahren starten. Gestern wurde auch ein auf den 18. März datierter „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ bekannt, der bereits einige deutliche Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf enthält – insbesondere mit Blick auf die erweiterten Austauschmöglichkeiten für Apotheken. Insofern schien es denkbar, dass das Kabinett heute grünes Licht gibt. Doch offensichtlich gibt es noch immer Beratungsbedarf innerhalb der Ampelregierung – diese tut sich derzeit ohnehin bei vielen Themen schwer, eine gemeinsame Linie zu finden. Kurzum: Wie gestern Abend bekannt wurde, konnte eine Ressortabstimmung nicht erzielt werden. Nächster möglicher und angestrebter Termin für den Kabinettsbeschluss ist in einer Woche, also am 5. April. Dasselbe gilt im Übrigen für die große, von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Pflegereform.

Man darf nun also gespannt sein, an welchen Stellen weiter gefeilt wird. Der Apothekerschaft wird der nach wie vor vorgesehene 50-Cent Zuschlag für das Engpass-Management ein Dorn im Auge bleiben. Wenngleich die erweiterten Austauschmöglichkeiten jetzt nicht mehr an eine in ihrer Umsetzbarkeit höchst zweifelhafte BfArM-Liste geknüpft sein sollen – auch mit den aktuell vorgesehenen Bedingungen für eine Substitution bei Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels haben die Apotheken noch genug zu tun.

Selbstverständlich sind auch die anderen Bereiche, die das ALBVVG adressiert, anspruchsvoll. Es geht schließlich nicht nur ums Management bereits vorhandener Engpässe, sondern auch darum, solche künftig besser zu vermeiden. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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