Vorsicht, Lagerwertverlust

Drei neue Festbetragsgruppen

Süsel - 24.03.2023, 15:15 Uhr

Der GKV-Spitzenverband hat wieder einmal die Festbeträge angepasst. (Foto: Michael Kappeler / dpa picture-alliance)

Der GKV-Spitzenverband hat wieder einmal die Festbeträge angepasst. (Foto: Michael Kappeler / dpa picture-alliance)


Zum 1. April wird es drei neue Festbetragsgruppen geben. Der GKV-Spitzenverband hat Festbeträge für Miglusat, für Teriparatid und für Anticholinergika in inhalativen Darreichungsformen festgelegt.

Der GKV-Spitzenverband hat im Februar die Festbeträge für drei neue Festbetragsgruppen festgelegt, die der Gemeinsame Bundesausschuss bereits im vorigen Jahr gebildet hatte. 

Diese Festbeträge werden am 1. April in Kraft treten. In der Stufe 1 gibt es die folgenden zwei neuen Festbetragsgruppen für:

  • Miglustat in oralen Darreichungsformen und
  • Teriparatid in parenteralen Darreichungsformen.

Neu ist außerdem eine Festbetragsgruppe der Stufe 2 für Anticholinergika in inhalativen Darreichungsformen. Darin werden die Aclidinium, Glycopyrronium, Tiotropium und Umeclidinium einbezogen.

Die möglichen Folgen für Patienten und Apotheken ergeben sich wie immer aus den Reaktionen der Hersteller. Bei einer Preissenkung besteht für Apotheken die Gefahr eines Lagerwertverlustes.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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