„Lass uns reden“-Talk der ABDA

So begründet das BMG die 50 Cent für das Lieferengpass-Management

Berlin - 17.03.2023, 12:16 Uhr

Das große Podium ließ keine sehr tiefgehende Debatte zu. (b/Quelle: ABDA / YouTube)

Das große Podium ließ keine sehr tiefgehende Debatte zu. (b/Quelle: ABDA / YouTube)


Wie kommt das Bundesministerium für Gesundheit darauf, für das Management bestimmter Lieferengpässe lediglich 50 Cent zu veranschlagen? Mit dem Aufwand in den Apotheken hat das nichts zu tun, verriet ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening am gestrigen Donnerstag im „Lass uns reden“-Talk. Die Begründung aus dem BMG: Es komme allein darauf an, was der Politik die Bemühungen der Apotheker wert sind.

Am vergangenen Donnerstag lud die ABDA zu einer Neuauflage ihres „Lass uns reden“-Talks. Mit dabei waren drei Apotheker, Abgeordnete aller Fraktionen im Bundestag, abgesehen von der AfD, sowie natürlich ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.


Im Zentrum stand das Thema Lieferengpässe – auch, aber nicht nur aufgrund der Größe des Podiums blieb die Debatte jedoch weitgehend an der Oberfläche. Lediglich die ABDA-Chefin ließ punktuell tief blicken: Sie berichtete von einem Gespräch im Bundesministerium für Gesundheit, in dem sie für das Aufstocken der Vergütung der Apotheken für das Lieferengpass-Management geworben hatte. Aktuell sieht der Referentenentwurf 50 Cent je Vorgang vor, allerdings nur unter der Bedingung, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Lieferengpass bereits registriert und auf einer neu zu schaffenden Liste vermerkt hat.

Der Berufsstand ist empört angesichts dieser Geringschätzung seiner Leistungen für die Patientinnen und Patienten – und auch Overwiening hat kein Verständnis dafür, wie die Beamten im Ministerium auf diesen Kleckerbetrag kommen. Das habe sie auch im Gespräch deutlich gemacht und erläutert, wie die Apotheken bei einem auftretenden Lieferengpass vorgehen, um die damit verbundene Arbeitslast zu veranschaulichen.

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Im BMG nahm man ihre Ausführungen jedoch mit einem Schulterzucken zur Kenntnis: Die 50 Cent orientierten sich nicht am Aufwand der Apotheken, habe man ihr gesagt. Das tue letztlich auch nichts zur Sache – denn ausschlaggebend für die Höhe des Betrags sei allein, was die Politik bereit sei, dem Berufsstand für seine Mühe zu geben. Vor dem Hintergrund, dass nun mal kein Geld da sei, bestehe wenig Hoffnung auf mehr als die bisher veranschlagten 50 Cent.

Das wollte die Präsidentin nicht auf sich sitzen lassen – schließlich bügelten die Apotheken beim Lieferengpass-Management tagtäglich mit großem Einsatz Probleme aus, die an ganz anderer Stelle entstünden. Das fresse enorme Personalkapazitäten und damit auch viel Geld. Und offenbar habe man auch im Ministerium erkannt, dass die Apotheken dafür einen Ausgleich benötigen. Doch die 50 Cent könnten allenfalls ein Platzhalter sein, so ihre Auffassung. „Nur so kann die Apothekerschaft es ertragen, dass da 50 Cent stehen.“ Overwiening habe gefragt: „Würden Sie als Mitarbeiter im BMG ab nächster Woche mindestens sechs Stunden Mehrarbeit leisten, ohne Bezahlung?“ Denn so viel Zeit wendeten die Betriebe allein für das Lieferengpass-Management auf – wohlgemerkt basiert diese Zahl auf Erhebungen aus dem Jahr 2021. Inzwischen dürfte sich die Situation noch einmal deutlich zugespitzt haben. Die Präsidentin versprach: „Wenn Sie das tun, das gesamte BMG, dann machen wir das auch weiter für 50 Cent.“

Rückendeckung bekam sie vom CDU-Gesundheitsexperten Georg Kippels. „Ich weiß beim besten Willen nicht, wer auf die Idee mit den 50 Cent gekommen ist“, sagte der Oppositionspolitiker. Er nannte diesen Betrag „wild gegriffen und daher völlig indiskutabel“. Er wisse nicht, welcher Berufsstand „für 50 Cent überhaupt bereit wäre, den Hörer in die Hand zu nehmen, geschweige denn ein inhaltlich wertvolles Gespräch zu führen. Da müssen wir in eine andere Wertschätzung kommen.“ Daran knüpfte auch Kathrin Vogler von der Linken an: „Die 50 Cent sind eine Frechheit, auch im Vergleich dazu, dass in einem der Gesetze aus der Spahn-Ära geregelt wurde, dass Ärztinnen und Ärzte für das Versenden eines elektronischen Arztbriefs – also nur dafür, dass sie eine E-Mail versenden mit dem, was sie sowieso aufschreiben müssen – 1 Euro erhalten. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber der Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker und ihrer Mitarbeitenden und einfach nicht hinnehmbar.“

Dem stimmte auch der SPD-Apothekenexperte Dirk Heidenblut zu. Der Betrag von 50 Cent für das Lieferengpass-Management sei „nicht vernünftig“. Er betonte erneut, wie auch schon im Interview mit der DAZ, sich im parlamentarischen Verfahren für eine Anpassung nach oben starkmachen zu wollen.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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8 Kommentare

Arbeit im Ministerium ?!

von ratatosk am 20.03.2023 um 10:16 Uhr

Nur zur Erinnerung, die hochdosierten Beamten im Ministerium werden nicht fürs Arbeiten bezahlt, sondern standesgemäß alimentiert, was man ja an den Leistungen sieht. Karl ist halt auch dem 19 Jhd,. nach Gutsherrnart werden nach Belieben Brosamen verteilt oder auch nicht. Hat zwar nichts mehr mit einen demokratischen Staat zu tun, aber die SPD will halt ihren Karli und damit kann er machen was er will. Dies muß aber auch in den Medien deutlicher dargestellt werden, da hier ein Einzelner so tut, als sei er Ludwig der 14 ( der Staat bin ich etc. )

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menschenverachtend

von Thomas B am 18.03.2023 um 15:33 Uhr

....das ist die einzige Vokabel, die mir zum Kommentar aus dem BMG einfällt.....
Auch Apotheker:innen und ihre Mitarbeiter:innen müssen von ihrem Beruf angemessen leben können. Genau das ist aber in den letzten 18 Jahren gewaltig in Schieflage geraten. Herr Lauterbach war an der Gesundheitsgesetzgebung stets mehr oder weniger beteiligt. Die Folgen sind bereits mehr als deutlich sichtbar. Herr Lauterbach will offensichtlich einen ganzen Berufsstand bewusst vernichten. Um die Patienten geht es ihm dabei in keinster Weise, die sind lediglich ein Kollateralschaden. Aus ethischer Sicht ist er meines unbedeutenden Erachtens nicht nur fehlbesetzt und spätestens nach dieser menschenverachtenden Äusserung nicht mehr haltbar, sondern es sollten auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen geprüft werden.

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Apothekenhasser

von Thomas Trautmann am 18.03.2023 um 6:44 Uhr

Die Überschrift muss etwas anders lauten: ... was, der Apothekenhasser Klabauterbach bereit ist zu geben. Anders kann ich das nicht ausdrücken, auch wenn es gegen die Netiquette verstoßen mag.

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Zuständigkeit

von Uwe Hüsgen am 17.03.2023 um 18:53 Uhr

Nur zur Erinnerung:
Für Wirtschafts-, und damit auch Honorarfragen von Apotheken, isr das BMWK, und nicht das BMG zuzständig

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AW: Zuständigkeit

von Christina Grünberg am 18.03.2023 um 10:40 Uhr

Lieber Herr Hüsgen,
das ist grundsätzlich richtig. Die Vergütung für das Lieferengpass-Management soll jedoch mit dem ALBVVG (dem sogenannten Lieferengpass-Gesetz) geschaffen werden und damit an der AMPreisV vorbei. Und der entsprechende Gesetzentwurf stammt aus dem BMG. Insofern ist die Zuständigkeit im Text korrekt dargestellt. Natürlich können die Ampel-Partner im parlamentarischen Verfahren noch Anpassungen vornehmen, doch der vorliegende erste Aufschlag stammt aus dem Hause Lauterbach.
Herzliche Grüße aus der Redaktion,
Christina Grünberg

.

von Anita Peter am 17.03.2023 um 12:44 Uhr

1. "denn ausschlaggebend für die Höhe des Betrags sei allein, was die Politik bereit sei, dem Berufsstand für seine Mühe zu geben. "

-> Glauben unsere Tagträumer immer noch es ginge ohne Kündigung der Rahmen- und Lieferverträge?

2. "dass nun mal kein Geld da sei"

-> Spätestens hier geht mir die Hutschnur hoch. Selbst ständig propagieren, dass Deutschland ein reiches Land sein, und wenn es um die Bezahlung der Leistungsträger geht, dann ist plötzlich nichts mehr da. Bald wird die 1 Bio (!!!) Grenze an Steuer- und Abgabeeinahmen erreicht sein und ihr wollt uns erzählen es ist kein Geld da? Es muss einfach das beste Deutschland aller Zeiten sein. Nur nicht für Leistungsträger....

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AW: Zuständigkeit (2)

von Uwe Hüsgen am 18.03.2023 um 11:58 Uhr

Liebe Frau Grünberg,
Sie haben Recht, auch wenn der Vorschlag in Artikel 6 des ALBVVG (Änderung der Arzneimittelpreisverordnung) aufgeführt wird.
Da ich im Rahmen der Diskussion an der Nicht-Anpassung des Honorars – u.a. wegen des gestiegenen Aufwandes in den Apotheken – aber immer wieder Kritik des Berufsstandes an der Untätigkeit des BMG wahrgenommen habe, sollte mein Kommentar auf die (in Sachen AMPreisV) grundsätzliche Zuständigkeit des BMWK hiweisen.
Fazit: Der Kommentar ist an dieser Stelle ggf. etwas deplatziert, weist aber auf ein grundsätzliches Problem der Diskussionsführung hin.
Appendix: Genau genommen ist meine Aussage auch nicht ganz korrekt, müsste „Zuständigkeit“ doch durch „Federführung“ ersetzt werden.
Herzliche Grüße nach Stuttgart
Uwe Hüsgen

Wieviel sind wir Wert?

von Thomas Eper am 17.03.2023 um 12:32 Uhr

Scheinbar nicht viel! Merken wir seit mehr als 15 Jahren täglich.

"Vor dem Hintergrund, dass nun mal kein Geld da sei..."
Ist ja interessant! Für Kinderärzte sind 49 Mio € schon da; sie bekommen problemlos eine Entschädigung für den Mehraufwand, was wir die Apotheken hatten!

Mehr Geringschätzung kann unser Berufstand nicht bekommen. Danke!

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