Verband befragt Mitglieder

Apothekenstreik – legt Schleswig-Holstein nach?

Berlin - 23.02.2023, 12:15 Uhr

Bleiben die Apothekentüren in Schleswig-Holstein erneut geschlossen? (Foto: IMAGO / Nikito)

Bleiben die Apothekentüren in Schleswig-Holstein erneut geschlossen? (Foto: IMAGO / Nikito)


Der Apothekenstreik am 19. Oktober des vergangenen Jahres hat in Schleswig-Holstein für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Doch auf die Forderungen des Berufsstands ist die Politik bisher nicht eingegangen – nun will der Apothekerverband wissen, ob die Kolleginnen und Kollegen bereit für einen erneuten Protest wären.

Die Apotheken in Deutschland stehen unter enormem wirtschaftlichem Druck: Explodierende Betriebskosten, Inflation, sich verschlechternde Großhandelskonditionen und steigende EDV-Kosten machen den Betrieben zu schaffen. Bereits im Oktober 2022 hatten Apotheken in Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein und im Saarland dagegen protestiert, dass die Politik ihnen in diesen schwierigen Zeiten auch noch eine Erhöhung des Kassenabschlags auf 2 Euro aufs Auge drücken will – stattdessen forderten sie Entlastungen für die Betriebe, die zu allem Übel auch noch mit einer sich immer mehr zuspitzenden Lieferengpass-Problematik herumschlagen müssen.

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Die Aktion am 19. Oktober sei durchaus erfolgreich gewesen, resümiert jetzt der Apothekerverband Schleswig-Holstein (AVSH) in einem Rundschreiben an seine Mitglieder. „Es war ein sehr starkes Zeichen und es ist uns gelungen, weite Teile der Bevölkerung, Journalisten aller Mediengattungen und auch die Politik auf die äußerst schwierige wirtschaftliche und personell aufreibende Situation der öffentlichen Apotheken aufmerksam zu machen“, schreibt der AVSH. Doch die Reaktion in Berlin lässt demnach zu wünschen übrig. „Leider hat vor allem die zuständige Bundespolitik bisher nicht mit Taten auf unsere mehr als berechtigten Forderungen reagiert“, moniert der Verband. „Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Lieferengpässe zeigt weder eine Bürokratieentlastung noch eine wertschätzende und adäquate Entlohnung auf.“

Lieferengpass-Gesetz sorgt für Ärger

Gemeint ist der Referentenentwurf eines Gesetzes mit dem sperrigen Namen „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“, kurz ALBVVG. Darin tauchen auch die Apotheken auf: Sie sollen für das Management bestimmter Lieferengpässe künftig 50 Cent bekommen – nicht nur die ABDA tobt, auch der Apothekerverband Westfalen-Lippe, die Apothekengewerkschaft Adexa und andere beklagen die mangelnde Wertschätzung für die Leistung der Apothekenteams, die dieser Betrag veranschaulicht.

In Schleswig-Holstein spielt der Verband nun offenbar mit dem Gedanken, erneut zum Streik aufzurufen. „Das Apothekensterben ist in vollem Gange“, heißt es in dem Rundschreiben. „So kann es nicht weitergehen! Wir wollen, können und werden dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen!“ Zunächst will der AVSH jedoch von seinen Mitgliedern wissen, ob diese bereit wären, ihren Protest zu wiederholen.

AVSH-Mitglieder sollen abstimmen

Nachdem die Apotheken im Land am 19. Oktober ab mittags geschlossen hatten, ist nun ein ganztägiger Streik angedacht. „Um sicher zu sein, dass dies auch in Ihrem Sinne wäre, haben wir wieder eine Online-Umfrage gestartet und bitten um die Beantwortung der folgenden Frage:

Wären Sie bereit, an einem von Ihrem Apothekerverband Schleswig-Holstein, dem DAV oder der ABDA festgesetzten Tag Ihre Apotheke erneut zu schließen (Ausnahme: notdiensthabende Apotheken), sich öffentlichkeitswirksam an diesem Aktionstag zu beteiligen, indem Sie beispielsweise Plakate im Schaufenster Ihrer Apotheke aufhängen, Handzettel verteilen, die Bevölkerung erneut über die wahren ‚Apothekerpreise‘ und über die Untätigkeit der Politik aufklären?“

Noch bis kommenden Sonntag können die AVSH-Mitglieder online ihre Stimme abgeben. Der Verband hofft auf rege Teilnahme.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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1 Kommentar

Streikbereitschaft

von Thomas B am 23.02.2023 um 18:29 Uhr

Ich verstehe vollkommen, dass die Kammern sich da bedeckt halten müssen.
Aber warum geht so etwas nicht mal vom Bundesverband aus? Warum machen das nicht alle Landesverbände synchron mit? Die Güllegrube der Gemeinheiten seitens des Gesetzgebers und deren heimliche Dienstherren, der Versicherer, läuft längst über!
Was muss noch passieren, bis unsere Standesvertretung mal mutig Flagge zeigt?

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