Bis 17. Januar zeichenbar

Herstellerrabatt: Petition für Entlohnung und Wegfall des Haftungsrisikos

Stuttgart - 03.01.2023, 13:45 Uhr

Seit 1. Januar werden nunmehr für Arzneimittel regelmäßig 12 Prozent Herstellerrabatt fällig, den die Apotheke vorstrecken und dann von den Herstellern wieder eintreiben muss. (Foto: Schelbert) 

Seit 1. Januar werden nunmehr für Arzneimittel regelmäßig 12 Prozent Herstellerrabatt fällig, den die Apotheke vorstrecken und dann von den Herstellern wieder eintreiben muss. (Foto: Schelbert) 


Apotheken erbringen für die Kassen eine ganz Reihe von Leistungen ohne gesonderte Vergütung, beispielsweise das Inkasso des Herstellerrabatts. Hier kommt erschwerend hinzu, dass sie bei Ausfall, zum Beispiel bei Insolvenz des Herstellers oder des Rechenzentrums, haften müssen. Eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag fordert nun, das zu ändern. Sie kann noch bis 17. Januar 2023 gezeichnet werden.

Seit 1. Januar 2023 erhalten die Krankenkassen für ein Jahr lang für zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel, die nicht patentfrei sind und keinem Festbetrag unterliegen, einen Abschlag in Höhe von 12 Prozent des Abgabepreises ohne Mehrwertsteuer von der Pharmaindustrie. Diesen sogenannten Herstellerrabatt, der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz temporär um 5 Prozentpunkte erhöht wurde, strecken bekanntermaßen die Apotheken vor und bekommen ihn später von den Unternehmen zurückerstattet – im Regelfall über die Apothekenrechenzentren. 

Kann das Rechenzentrum oder der Hersteller nicht zahlen, sind die Apotheken die Dummen – sie bleiben auf dem Rabatt sitzen. Und das sind bei 7 beziehungsweise12 Prozent des Herstellerabgabepreises nicht unerhebliche Summen. Eine Extravergütung für diese Inkassoleistung, die zudem das Ausfallrisiko etwas abfedert, gibt es nicht. Das ärgert die Apothekerschaft schon lange. So wurde beispielsweise beim Deutschen Apothekertag im vergangenen Herbst in München die Forderung erhoben, ein Honorar für das Inkasso des Herstellerabschlags einzuführen und die Apotheken beim Herstellerabschlag nicht mehr für den Zahlungsausfall von Herstellern haften zu lassen.

Ein Apotheker aus Hessen hat nun eine Petition mit genau dieser Forderung eingereicht.

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Mit der Petition wird gefordert, Apotheken nicht für den Ausfall des Herstellerabschlags (z. B. durch Insolvenz des Herstellers oder Abrechnungszentrums) haften zu lassen und sie zudem für das Inkasso des Herstellerabschlags angemessen zu entlohnen.

In der Begründung wird erläutert, dass der Herstellerabschlag ein Rabatt ist, den die Hersteller den Krankenkassen bei Arzneimitteln gewähren müssen, die die Apotheken an die Versicherten abgegeben haben. Dass die Abrechnung nicht direkt zwischen den Herstellern und den Krankenkassen erfolgt, sondern über den Umweg der Apotheken und deren Abrechnungszentren, sei einzig aus Praktikabilitätsgründen so festgelegt worden. Dass die Apotheken dabei aber in Vorleistung gehen müssen, wodurch bei Zahlungsausfall ein Haftungsrisiko entsteht, ist in den Augen des Petenten ungerecht. Es sei nicht vertretbar, dass die Apotheken dieses Risiko übernehmen und für Ausfälle geradestehen sollen, ist in der Begründung zu lesen.

Zurzeit erbringen die Apotheken und die von ihr beauftragten Abrechnungszentren diese Leistung ohne entsprechende Vergütung. Nutznießerinnen dieser von der Apotheke erbrachten Leistung seien allein die Krankenkassen. Deshalb müsse der Aufwand für die erbrachte Leistung auch angemessen entlohnt werden.

Bei 50.000 muss sich der Petitionsausschuss damit befassen

Die Petition kann noch bis 17. Januar gezeichnet werden. Erreicht sie das notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichner:innen muss sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zumindest mit dem Thema befassen. Das heißt allerdings lange nicht, dass die Forderung auch umgesetzt wird. So hatte beispielsweise vor etwas mehr als drei Jahren Benedikt Bühler, damals noch Pharmaziestudent, über 400.000 Unterstützer:innen für seine Petition für ein Rx-Versandverbot zusammengetragen. Ende Januar 2020 stand das Thema dann auch im Petitionsausschuss auf der Tagesordnung. Überzeugen konnte er die damalige Regierung um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  aber bekanntermaßen nicht.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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4 Kommentare

Inkasso

von Wolfgang Steffan am 16.01.2023 um 11:10 Uhr

Ist den Kollegen bekannt, daß sogar das Finanzamt für das Inkasso der Kirchensteuer eine Provision von der Kirchen verlangt, die in die Millionen geht ?
Wieso also hält sich unsere ABDA auch diesbez. so vornehm zurück - die Apotheken haben´s ja !
Wolfgang Steffan
Mühltor Apotheke
Lambsheim

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Herstellerrabatt auch für PKV

von Bernhard Seuling am 09.01.2023 um 12:29 Uhr

Den Herstellerrabatt bei den Pharmaunternehmen nach § 130a SGB V gibt es für PKV und GKV gleichermaßen. Der Apo-thekenrabatt nach § 130 SGB V bleibt jedoch nach wie vor der GKV vorbehalten.

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Petition - nur im Bereich der GKV

von Bernhard Seuling am 04.01.2023 um 10:16 Uhr

Vielleicht hätte man noch darauf hinweisen können, dass dieses Verfahren nur für die GKV gilt. In der PKV erfolgt die Abrechnung direkt zwischen den Krankenversicherern und den Herstellern.

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AW: Petition - nur im Bereich der GKV

von Kronen-Apo am 05.01.2023 um 21:48 Uhr

Soweit ich weiß, genießt nur die GKV die Privilegien eines Herstellerrabatts und eines 2-EUR-Zwangsabschlags pro RX seitens der Apotheken. Die PKV profitiert weder von einem Rabatt seitens der Hersteller noch seitens der Apotheken. Sonst könnte man den Preis gleich um zwei EUR + Herstellerrabatt reduzieren. Warum die GKV so viel Geld hinterher geschmissen bekommt, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Die GVK als Bürokratiemonster sollte zumindest zu 95% schrumpfen, damit die Kosten im Gesundheitswesen sinken können.

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