Betrug und Urkundenfälschung

Apothekerin wegen Rezeptfälschungen zu drei Jahren Haft verurteilt

Augsburg/Berlin - 12.12.2022, 17:00 Uhr

Das Landgericht Augsburg hat eine Apothekerin wegen Rezeptfälschungen zu einer Haftstrafe verurteilt. (Foto: amnaj / AdobeStock)

Das Landgericht Augsburg hat eine Apothekerin wegen Rezeptfälschungen zu einer Haftstrafe verurteilt. (Foto: amnaj / AdobeStock)


Von einem Zahnarzt ausgestellte Rezepte für hochpreisige Arzneimittel gegen Schuppenflechte? Solche Verordnungen, die eine Apotheke in Schwaben zur Abrechnung eingereicht hatte, kamen einer Krankenkasse verdächtig vor. Nun wurde die geständige Apothekerin, die mit diesen Rezeptfälschungen über eine halbe Million Euro eingestrichen hatte, zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.  

Wegen des Betrugs mit gefälschten Rezepten im Wert von mehr als einer halben Million Euro muss eine Apothekerin aus Schwaben drei Jahre ins Gefängnis. Die 53-Jährige hatte in dem Prozess am Augsburger Landgericht zugegeben, dass sie 39 Rezepte hauptsächlich für ein sehr teures Schuppenflechte-Medikament selbst ausgestellt und eine Krankenkasse so geschädigt hatte.

Wirtschaftliche Situation und Schulden als Tatmotiv

Etwa zwei Jahre lang hatte die Pharmazeutin Blankorezepte ihres Ehemanns, der Zahnarzt ist, ohne dessen Wissen manipuliert. Der Betrug fiel dann bei der Krankenkasse auf, weil es sich um fachfremde Verordnungen für den zahnärztlichen Bereich handelte. Zuvor hatte die Kasse bereits rund 517.000 Euro ausbezahlt. Als Motiv der Tat gab der Verteidiger die wirtschaftliche Situation der Angeklagten an. Diese war hoch verschuldet. Um ihre finanziellen Löcher zu stopfen und die Angestellten weiter bezahlen zu können, habe sie sich dann selbst auf ihren eigenen Namen die Rezepte ausgestellt.

Richter: „dilettantisches Verhalten“

„Letztlich war ihr Verhalten dilettantisch“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Grünes bei der heutigen Urteilsverkündung. Ein Zahnarzt und Schuppenflechte passe nicht zusammen. Die Frau habe mit ihren Taten „zwei Todsünden als Apothekerin“ begangen: Arzneimittel ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungssystem auszunutzen. Wie die Staatsanwaltschaft betonte er, dass die Angeklagte das Vertrauen in die korrekte Arbeit der Apotheker missbraucht habe. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gesagt, dass das Gesundheitssystem nicht mehr funktionieren würde, wenn die Kassen alle eingereichten Rezepte überprüfen würden. Es könnten nur Stichproben gemacht werden.

Approbation schon abgegeben

Das Gericht hielt der Angeklagten zugute, dass sie früh im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt hatte. Außerdem bemühe sie sich, den Schaden wiedergutzumachen. Etwa die Hälfte ist bereits bezahlt. Die andere Hälfte soll durch den Verkauf der Apotheke der Frau wieder hereinkommen. Die 53-Jährige hat auch ihre Approbation kürzlich selbst zurückgegeben. Ein mögliches Berufsverbot spielte deswegen in dem Prozess keine Rolle.

In die Haftstrafe wird auch ein erst vor wenigen Monaten verkündetes Urteil gegen die Frau eingerechnet. Die Neu-Ulmer Apothekerin hatte verschreibungspflichtige Schmerzmittel illegal verkauft und ist vom Amtsgericht deswegen bereits verurteilt worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die zentrale bayerische Ermittlungsbehörde für Betrug im Gesundheitswesen, wollte sich eine mögliche Revision noch offenhalten. Die Staatsanwältin hatte viereinhalb Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidiger eine halb so lange Strafe.


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