Substitutionsausschlussliste

Knappschaft korrigiert sich – Austausch doch nach Rücksprache möglich

Berlin - 30.11.2022, 11:00 Uhr

Die Knappschaft will nun doch auf ein neues Rezept verzichten, wenn ein Medikament mit einem Wirkstoff, der auf der Substitutionsausschlussliste steht, nicht verfügbar ist. (Foto: IMAGO / Fotostand)

Die Knappschaft will nun doch auf ein neues Rezept verzichten, wenn ein Medikament mit einem Wirkstoff, der auf der Substitutionsausschlussliste steht, nicht verfügbar ist. (Foto: IMAGO / Fotostand)


Die Knappschaft rudert zurück: Apotheken dürfen nach Angaben der Kasse nun doch weiterhin Präparate, deren Wirkstoffe auf der Substitutionsausschlussliste stehen, nach Rücksprache mit der Praxis gegeneinander austauschen. Gegenüber dem AVNR hatte die Knappschaft erklärt, diese Ausnahmeregel auslaufen lassen zu wollen.

Lieferengpässe machen den Apotheken das Leben schwer. Was früher die Ausnahme war, ist inzwischen fast die Regel geworden – wenigstens gewährt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Offizinen noch bis Ostern einen erweiterten Handlungsspielraum, um den Mangel in Pandemiezeiten managen zu können. Verankert sind die erleichterten Abgaberegeln in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die nach aktuellem Stand noch bis Ostern 2023 gilt.

Zudem akzeptieren die meisten Krankenkassen derzeit den Austausch von nicht lieferbaren Medikamenten, deren Wirkstoff auf der Substitutionsausschlussliste steht, gegen ein alternatives Präparat, sofern die Apotheke Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt hält und diese mit Datum und Unterschrift auf dem Rezept dokumentiert. Zusätzlich ist die Sonder-PZN 02567024 mit Faktor 5 oder 6 aufzubringen.

Knappschaft schert vermeintlich aus

Am gestrigen Dienstag sorgte allerdings die Knappschaft für Aufsehen: Laut einer Information des Apothekerverbands Nordrhein, die die Kasse auf DAZ-Anfrage bestätigte, reiche die Rücksprache bei Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels, das dem Substitutionsausschluss unterliegt, nicht mehr aus – stattdessen wende die Knappschaft nun wieder die ursprünglich geltende Vorschrift an, wonach in solchen Fällen eine neue Verordnung nötig ist.

Bei den Apothekerinnen und Apothekern stieß das auf Unverständnis: „Grotesk“ nannte ein DAZ-Leser dieses Vorgehen, von „Irrsinn“ schrieb ein anderer in den Kommentaren auf DAZ.online. „In was für einem Universum leben diese Herren der Knappschaft an ihren überhohen Schreibtischen eigentlich?“, fragte ein Dritter. „Es geht mittlerweile nicht mehr um Punkte und Kommas auf dem Rezept, sondern um bekommen oder leer ausgehen!!!“

Am heutigen Mittwochmorgen löste die Knappschaft auf: Ein „interner Kommunikationsfehler“ habe dafür gesorgt, dass der AVNR nicht richtig informiert worden sei – dies habe sich auch bei der Antwort auf die DAZ-Nachfrage fortgesetzt. „Wir bitten die Verwirrung zu entschuldigen“, schreibt die Kasse. Für die Apotheken bedeutet das zunächst Entwarnung – und für die Versicherten der Knappschaft, dass sie von ihren Offizinen weiterhin so gut wie irgend möglich versorgt werden können.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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