Spargesetz Tritt in Kraft

Kassenabschlag steigt zum 1. Februar 2023

Berlin - 11.11.2022, 17:30 Uhr

Der Kassenabschlag liegt ab Februar 2023 bei 2 Euro je Rx-Packung. (Foto: RomanR / AdobeStock)

Der Kassenabschlag liegt ab Februar 2023 bei 2 Euro je Rx-Packung. (Foto: RomanR / AdobeStock)


Jetzt steht es fest: Die Apotheken müssen vom 1. Februar 2023 bis 31. Januar 2025 einen auf 2 Euro erhöhten Kassenabschlag zahlen. Am heutigen Freitag wurde das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.

Nun hat das Spargesetz die allerletzte Hürde genommen: Nachdem das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz am heutigen Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, kann es morgen, am 12. November 2022, in weiten Teilen in Kraft treten.

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Viele der Sparmaßnahmen greifen allerdings nicht unmittelbar. Das betrifft auch den Kassenabschlag, der zwei Jahre lang von 1,77 Euro auf 2 Euro je Rx-Packung erhöht wird. Dieser wird die Apotheken ab dem 1. Februar 2023 belasten – bis zum 31. Januar 2025.

Höherer Herstellerabschlag ab 1. Januar 2023

Vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 müssen die Apotheken zudem einen erhöhten Herstellerabschlag an die Krankenkassen abführen. Er liegt für ein Jahr bei 12 Prozent des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers (ohne Mehrwertsteuer) statt bei bislang 7 Prozent. 

Zudem ist jetzt im Sozialgesetzbuch bestimmt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss spätestens bis zum 16. August 2023 in der Arzneimittel-Richtlinie Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken gibt. Bislang galt der längst verstrichene 16. August 2022 als Stichtag.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Konstruktiver Vorschlag!!!!!

von Dr. Radman am 12.11.2022 um 19:21 Uhr

Dieser Vorschlag habe ich auf ApothekeAdhoc gefunden.
___________________________________________

Jammern und auf die Hilfe anderer sich zu verlassen , wird uns scheinbar nicht weiter bringen.

Sagen wir hier seit JAHREN.

Wir brauchen konstruktive Vorschläge , wie wir uns selbst retten !

Aus den bestehenden Verträgen zum zum 31.12.2022 austreten und ein Verhandlungsangebot machen. 12 Euro Packungspauschale, Wegfall Kassenrabatt, variables Honorar 6%, Verbot 0 Retax , "Deckelung" der maximalen Retaxsumme auf Honorar, Erhöhung NNF Zuschlag auf 90 cent, Wegfall pDL, Einführung RXVV. Bei Nichteinigung erstmal alle Selbstzahler zu o.g. Konditionen.

Also so würden es zumindest die Ärzte machen, und sicherlich zu 80% alle Forderung durchbekommen.
Wir werden aber weiterhin den devoten Weg beschreiten und uns in den Hintern treten lassen.

Wenn wir aus diesen Veträgen nicht austreten signalisieren wir ganz klar -> wir sind zufrieden damit

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

.

von Anita Peter am 11.11.2022 um 17:43 Uhr

"Damit wird Lauterbach nicht durchkommen"

G. Overwiening

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Zurücktreten

von Dr. Radman am 11.11.2022 um 21:05 Uhr

Sie ist gescheitert. Sie müsste zurücktreten.

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