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Vier Bundesländer im Schulterschluss
Abschied von der Isolationspflicht
Berlin - 11.11.2022, 17:20 Uhr

Wer positiv auf Corona getestet ist, soll sich in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein nicht mehr generell in Isolation begeben müssen. (Foto: mhp/ AdobeStock)
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein wollen die Corona-Absonderungsregelungen lockern – der Bundesgesundheitsminister hält das für falsch.
Wer künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen – zumindest, wenn er oder sie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein zu Hause ist. Es bedarf aus Sicht der Länder einer neuen Phase im Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Gesundheitsminister dieser Bundesländer haben sich deshalb auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, auf deren Basis zeitnah neue Regelungen in diesen Bundesländern in Kraft treten sollen. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.
Die Bundesländer berufen sich bei ihrem gemeinsamen Vorgehen unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.
Vulnerable Gruppen sollen geschützt bleiben
Ganz regellos soll es für positiv Getestete aber nicht zugehen. Anstelle der Isolationspflicht sollen andere Schutzmaßnahmen, etwa eine Maskenpflicht in Innenräumen abseits der eigenen Wohnung, sowie „dringende Empfehlungen“ treten. Geschützt werden sollen insbesondere vulnerable Gruppen, zum Beispiel in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen.
So soll etwa Personal in medizinischen Einrichtungen dort arbeiten dürfen, sofern keine Symptome vorliegen und eine FFP2-Maske getragen wird. In Pflegeheimen dagegen dürfen Infizierte fünf Tage lang nicht arbeiten. „Das Beschäftigungsverbot gilt nur in pflegerischen Einrichtungen, aber nicht in medizinischen“, erläuterte Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Krankenhäuser seien seit Jahrzehnten darin geübt, mit infektiösen Mitarbeitern umzugehen. Das Betretungsverbot für Besucher:innen gilt jedoch hier wie dort.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte: „Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Nach wie vor gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause“. Lucha und sein bayerischer Amtskollege Klaus Holetschek (CSU) betonten, dass der Schutz vulnerabler Gruppen selbstverständlich weiterhin aufrechterhalten bleibe.
Lauterbach: Noch immer 1000 Todesfälle pro Woche
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte das Vorgehen der vier Länder einen Fehler. „Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung“, sagte er. Er beklagt nicht nur einen Flickenteppich. Es gebe auch keinen medizinischen Grund, auf die Isolationspflicht jetzt zu verzichten. Es gebe etwa 1000 Todesfälle durch COVID pro Woche, man stehe vor einer „wahrscheinlich schweren Winterwelle“ und sei „am Vorabend einer ansteckenderen Variante“.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das geplante Ende der Isolationspflicht. Die Quarantäne habe einer ungehinderten Ausbreitung des Virus entgegengewirkt. Wenn in jedem Bundesland in dieser zentralen Frage unterschiedliche Regelungen gälten, sei das „chaotisch“.
3 Kommentare
unqualifizierte, Querschläger von Holetschek (CSU) ...Lucha (Grüne)
von Hans Gerhard Christoph am 13.11.2022 um 11:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
unqualifizierte, Querschläger von Holetschek ( CSU) ...
von Hans Gerhard Christoph am 11.11.2022 um 19:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: unqualifizierte, Querschläger von
von Karl Friedrich Müller am 12.11.2022 um 22:19 Uhr
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