Arzneimittel-Lieferdienste

Mayd löst nun auch E-Rezepte ein

München - 10.11.2022, 12:15 Uhr

Mayd will sich als Arzneimittel-Lieferdienst behaupten. (b/Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

Mayd will sich als Arzneimittel-Lieferdienst behaupten. (b/Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)


Der Lieferdienst Mayd verarbeitet als erster seiner Branche nun auch digitale Rezepte. Das Berliner Unternehmen will damit Vorreiter sein, wenngleich der Roll-out des E-Rezeptes weiter holpert und zudem unklar ist, ob Plattformen wie Mayd überhaupt E-Rezepte weitergeben dürfen.

Hanno Heintzenberg, Gründer und zusammen mit Lukas Pieczonka Chef des Berliner Arzneimittel-Lieferdienstes Mayd, gibt sich trotz widriger Rahmenbedingungen zuversichtlich: „Wir wollen als Erster ein vollumfänglicher Apothekendienstleister sein.“ Mit diesen Worten zielt Heintzenberg darauf ab, dass sein Unternehmen neuerdings auch E-Rezepte annimmt und damit den Partnerapotheken die Möglichkeit eröffnet, nicht nur OTC-Präparate, sondern auch verschreibungspflichtige Medikamente ausliefern zu lassen. „Bei Mayd kannst du jetzt dein E-Rezept einlösen!“, heißt es dementsprechend in der App des Dienstleisters. „Damit bekommst du nun auch rezeptpflichtige Medikamente in Minuten geliefert.“

Den Angaben zufolge sollen dafür keine zusätzlichen Kosten anfallen, die Lieferung sei „100 Prozent kostenlos!“ Zudem soll es laut Mayd bei Einreichung eines E-Rezeptes eine telefonische Beratung durch die jeweilige örtliche Apotheke geben.

„Macht Sinn“

Heintzenberg teilt Anfrage von DAZ online mit, dass es auch der Wunsch der Apotheken gewesen sei, diesen Service einzuführen. „Das macht Sinn“, so der Unternehmenschef mit Blick auf die Geschäftsmöglichkeiten. Vor einigen Monaten hatte er auf einer Veranstaltung geäußert, dass das langfristige Potenzial größer sei, als viele vorhersehen würden. Konkrete Zahlen zum erwarteten Umsatz mit dem E-Rezept macht Heintzenberg jedoch nicht.

Allerdings verkennt er auch nicht, dass der aktuelle Roll-out nicht richtig in die Gänge kommt. Insbesondere von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwarte er sich daher zukünftig Signale, wie es weitergehen soll. Zur Herausforderung könnte auch das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz werden. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht auch eine Regelung zu den Schnittstellen zum E-Rezeptfachdienst vor – und stellt klar, dass der Token nicht über diese Schnittstellen übermittelt werden dürfen. Plattformen wie Mayd könnten demnach von diesem Geschäft ausgeschlossen sein. 

Mayd ist nach eigener Darstellung aktuell in über 40 deutschen Städten aktiv und wirbt damit, Medikamente innerhalb von 30 Minuten nach Hause zu liefern. Das Liefergebiet soll nach den Worten Heintzenbergs weiterhin punktuell ausgebaut werden. Das Unternehmen habe „mehrere hunderttausend“ Kunden und arbeite mit über 100 Apotheken zusammen.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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