Datenschutz und E-Rezept

Overwiening: „Wir sind ein Garant für Datensicherheit“

Berlin - 09.11.2022, 14:30 Uhr

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beim gestrigen ABDA-Talk „Lass uns reden!“ mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler. (Foto: Screenshot youtube)

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening beim gestrigen ABDA-Talk „Lass uns reden!“ mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler. (Foto: Screenshot youtube)


Der E-Rezept-Rollout stockt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den eigentlich auserkorenen Pilotregionen stellen sich quer – angesichts der Kritik der Datenschützer an den von ihnen bevorzugten E-Rezept-Übermittlungswegen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wiederum ist in seiner Wortwahl gegenüber Ärzten und Apothekern nicht gerade zimperlich. ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening hat nun klargestellt: Apotheken sind ein Garant für die Datensicherheit – und nicht etwa ein Risiko für diese.  

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hat die Apothekerinnen und Apotheker vor etwaigen Vorwürfen in Schutz genommen, sensible Rezeptdaten von Patienten und Patientinnen seien bei ihnen nicht in guten Händen. Beim gestrigen ABDA-Talk „Lass uns reden!“ mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Vogler, stellte sie im Zusammenhang mit den derzeitigen Diskussionen rund um das E-Rezept und mögliche Datenschutzprobleme beim Abruf via elektronischer Gesundheitskarte (eGK) klar: Apothekerinnen und Apotheker gehen mit allen Daten, die sie verarbeiten, äußerst sorgfältig um. Sie seien „vertrauenswürdige Heilberufler“, für sie gelte ebenso wie für Ärzte und Ärztinnen eine Verschwiegenheitspflicht. „Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit – auch heute, mit einem rosa Papierrezept – ganz vorsichtig umzugehen.“ Overwiening appellierte daher an die Datenschützer: „Wir Apothekerinnen und Apotheker sind ganz sicher ein Garant für Datensicherheit und kein Risiko.“

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Hintergrund dieser Aussagen ist, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) die Gematik bereits Anfang September informiert hatte, dass er der Feature-Spezifikation „Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung“ das gesetzlich erforderte Einvernehmen nicht erteilen könne. Warum? Die Gematik sieht darin für diesen dritten Weg der E-Rezepteinlösung (neben dem Token-Ausdruck und der Gematik-App) nur einen unsignierten Prüfnachweis vor. Das heißt: Die Apotheke muss beim Zugriff auf den (zentralen) E-Rezept-Speicher zwar nachweisen, dass die eGK zu einer bestimmen, ihr bekannten Krankenversichertennummer (KVNR) in ihrem Kartenleser steckt. Doch dieser Nachweis sollte nicht signiert sein – und wäre damit laut BfDI leicht fälschbar. Ulrich Kelber ist überzeugt: Die Pläne der Gematik laufen der Datenschutzgrundverordnung zuwider.

Apotheken mit unterschiedlich stark aufgestellter IT-Sicherheit 

Zugleich beschrieb Kelber die möglichen Risiken: Angreifer könnten mit einem Apotheken-Zugang zur TI alle offenen E-Rezepte jeder Person, deren KVNR ihnen bekannt ist, abrufen. Dies könnten „böswillige Akteure innerhalb von Apotheken sein, Personen, die in die IT-Systeme von Apotheken eingedrungen sind oder auch Personen, die sich eine Apotheken-TI-ID erschlichen haben“. Weiter schrieb er: „Der Missbrauchsanreiz ist vor dem Hintergrund eines zentralen E-Rezepte-Speichers für alle deutschen versicherten Personen sehr hoch. Das Eintrittsrisiko ist angesichts von über 18.000 Apotheken in Deutschland mit unterschiedlich stark aufgestellter IT-Sicherheit ebenfalls sehr hoch.“

Die Apothekerschaft dürfte schon an diesen Formulierungen zu knabbern gehabt haben – noch mehr an jenen, die diese – etwa in der Presse – noch mehr zuspitzten. Doch nachdem die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe als Konsequenz den vorläufigen Stopp des weiteren E-Rezept-Rollouts beschlossen hat (sie hatte nämlich auf den baldigen Einsatz der eGK bestanden), macht sich auch Overwiening etwas Luft. 

Kein Rückzug

Dennoch: Seitens der Apotheken gibt es keinen Rückzug. Dabei setzten auch sie große Hoffnung auf die eGK. Overwiening ist den Ärzten daher auch dankbar, dass auch sie diesen dritten Weg so klar einfordern.

Mittlerweile hat der BfDI seine Auffassung jedoch erneut bekräftigt und Versuche seitens der Gematik, ihn zu einer Duldung zu bewegen, zurückgewiesen. Dabei beklagte er auch Äußerungen der KV und des Apothekerverbands. Sicher ist nun vor allem eines: Es wird noch eine Weile dauern, bis das E-Rezept mithilfe der eGK „zum Fliegen“ kommt. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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