Rote-Hand-Brief

Chlormadinon / Nomegestrol: Meningeomrisiko kommt in Produktinformationen

Stuttgart - 09.11.2022, 12:45 Uhr

Beispielsweise die Zoely ist künftig bei Patient:innen mit Meningeom in der Vorgeschichte kontraindiziert. (Packshot: MSD | Foto: WaveBreakMediaMicro / stock.adobe.com)

Beispielsweise die Zoely ist künftig bei Patient:innen mit Meningeom in der Vorgeschichte kontraindiziert. (Packshot: MSD | Foto: WaveBreakMediaMicro / stock.adobe.com)


Chlormadinon und Nomegestrol können in hohen kumulativen Dosen das Risiko für gutartige Tumore der Hirnhaut erhöhen. Die Fachinformationen sollen darauf künftig hinweisen. Doch welche Dosierungen erhöhen in der Praxis das Meningeom-Risiko tatsächlich? Von in Deutschland erhältlichen Präparaten soll kein erhöhtes Risiko ausgehen.

Ende letzten Jahres startete die europäische Arzneimittelbehörde EMA mit einer Untersuchung, die überprüfen sollte, ob durch nomegestrol- und chlormadinon-haltige Arzneimittel gutartige Tumoren der Hirnhaut entstehen könnten – sogenannte Meningeome. Bereits 2018 war die Anwendung von Cyproteronacetat wegen der möglichen Entstehung von Meningeomen eingeschränkt worden. Im September dieses Jahres kam schließlich nach dem Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) auch der Humanarzneimittelausschuss (CHMP) der EMA zu dem Schluss, dass hochdosierte Präparate, welche die Gestagene Chlormadinon und Nomegestrol enthalten, nur noch so niedrig dosiert und kurz wie möglich eingenommen werden sollten, weil sie tatsächlich das Risiko für Meningeome erhöhen. Die EU-Kommission sollte letztlich rechtlich bindend über die Empfehlungen entscheiden, außerdem wurde ein Rote-Hand-Brief angekündigt. Dieser wurde nun veröffentlicht, wie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) informiert.

Wie die AMK ausführt, sind in Deutschland derzeit zwar nur „niedrig dosierte Chlormadinon- (bis 2 mg) und Nomegestrol-haltige (bis 2,5 mg) Arzneimittel zugelassen“, jedoch soll auch in den Produktinformationen der niedrig dosierten Chlormadinon- und Nomegestrol-Arzneimittel auf das Risiko der höher dosierten Präparate hingewiesen werden, heißt es. Außerdem sind die Wirkstoffe – egal in welcher Dosierung – bei allen Patient:innen kontraindiziert, die ein Meningeom haben oder eines in der Vorgeschichte hatten.

Als hoch dosiert gelten Arzneimittel, die Chlormadinonacetat mit 5 – 10 mg je Tablette enthalten oder Nomegestrolacetat mit 3,75 – 5 mg je Tablette. Solche Präparate sind beispielsweise in Frankreich erhältlich, wie die DAZ bereits ausführte. 

Welche Dosierungen erhöhen in der Praxis das Meningeom-Risiko?

Wie dem Rote-Hand-Brief (RHB) nun zu entnehmen ist, steigt das Risiko mit der kumulativen Dosis der Hormone. Diese Erkenntnis basiert auf zwei französischen epidemiologischen Kohortenstudien. Darin wurde die Inzidenz eines mittels Operation oder Strahlentherapie behandelten Meningeoms zwischen Frauen verglichen, 

  • die hochdosiertem Chlormadinonacetat (kumulative Dosis > 360 mg) oder hochdosiertem Nomegestrolacetat (kumulative Dosis > 150 mg) ausgesetzt waren,
  • und Frauen, die lediglich eine geringe Exposition gegenüber Chlormadinonacetat (kumulative Dosis ≤ 360 mg) oder Nomegestrolacetat (kumulative Dosis ≤ 150 mg) hatten.

Eine kumulative Dosis von beispielsweise 1,44 g kann einer etwa 5-monatigen Behandlung mit 10 mg/Tag entsprechen“, heißt es bei Chlormadinon zur Einordnung. Das entspricht in Patientenjahren einer Meningeom-Inzidenzrate von 11,3/100.000 gegenüber 6,8/100.000, wenn nur eine leicht Exposition vorliegt (kumulative Dosis ≤ 360 mg). Zu Nomegestrolacetat heißt es, dass eine kumulative Dosis von beispielsweise 1,2 g einer 18-monatigen Behandlung mit 5 mg/Tag für 14 Tage pro Monat entsprechen könne. Damit wird die Inzidenzrate in Patientenjahren von 7,0/100.000 bei leichter Exposition (kumulative Dosis ≤ 150 mg) auf 17,5/100.000 erhöht.

„Angesichts dieser Daten sollte die Behandlung mit hochdosiertem Chlormadinonacetat oder hochdosiertem Nomegestrolacetat auf Situationen beschränkt werden, in denen alternative Maßnahmen als ungeeignet erachtet werden. Die Behandlung sollte auf die niedrigste wirksame Dosis und die kürzeste Dauer beschränkt werden“, heißt es im RHB. Neue Sicherheitsbedenken hinsichtlich eines Meningeomrisikos im Zusammenhang mit der Anwendung von chlormadinonacetathaltigen Arzneimitteln in niedriger Dosierung (2 mg) oder nomegestrolacetathaltigen Verhütungsmitteln in niedriger Dosierung (2,5 mg) seien jedoch nicht festgestellt worden.

Allerdings heißt es auch zu solchen niedrig dosierten Präparaten: „Da jedoch das Risiko eines Meningeoms mit zunehmender kumulativer Dosis von chlormadinonacetat- oder nomegestrolacetathaltigen Arzneimitteln ansteigt, sind niedrigdosierte Produkte bei Patientinnen mit bestehendem Meningeom oder einem Meningeom in der Vorgeschichte kontraindiziert und die Behandlung sollte bei Anzeichen und Symptomen eines Meningeoms dauerhaft eingestellt werden.“ Das betrifft also auch in Deutschland erhältliche „Pillen“ zur hormonellen Verhütung. 


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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