Eckpunktepapier

Cannabislegalisierung: Koalition plant offenbar mit den Apotheken

Berlin/Stuttgart - 19.10.2022, 14:10 Uhr

Medienberichten zufolge hat das BMG ein Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis erarbeitet. (Foto: IMAGO / H. Tschanz-Hofmann)

Medienberichten zufolge hat das BMG ein Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis erarbeitet. (Foto: IMAGO / H. Tschanz-Hofmann)


Die Legalisierung von Cannabis war einer der wenigen Punkte, auf die sich die Ampelkoalition von Anfang an verständigen konnte. Viele praktische Fragen waren allerdings noch offen. Zum Beispiel, ob die Apotheken als Abgabestellen eingebunden werden. In einem Eckpunktepapier der Regierung, über das zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete, sind nun einige Details festgelegt – unter anderem, dass der Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften erlaubt werden soll, sondern auch in Apotheken.

Die Vorbereitungen für die geplante kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland werden konkreter. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) unter Berufung auf ein wohl noch nicht abgestimmtes Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums berichtete, könnten Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren künftig grundsätzlich straffrei sein. Im Blick stehen demnach auch besondere Vorgaben für junge Leute und ein generelles Werbeverbot. Das Ministerium bestätigte den Bericht auf Anfrage der DAZ am Mittwoch nicht.

SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Erwogen werden soll den Berichten zufolge zudem, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden, heißt es in den Eckpunkten. Es werde zudem geprüft, „Fachgeschäfte mit Konsummöglichkeit“ zuzulassen.

Zur Vorbereitung umfangreicher Regelungen waren mehrere Expertenanhörungen organisiert worden. Minister Karl Lauterbach (SPD) hatte zum Herbst ein Eckpunktepapier und für Ende des Jahres einen Gesetzentwurf angekündigt, sodass man mit dem Gesetzgebungsverfahren im nächsten Jahr durchstarten könne. Ein Sprecher Lauterbachs sagte in Berlin, die Ressorts für Gesundheit, Justiz, Wirtschaft, Ernährung und das Auswärtige Amt arbeiteten zusammen an der Umsetzung des Koalitionsvertrags. „Ein abgestimmtes Eckpunktepapier liegt noch nicht vor.“

Nach dem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland sehen die Eckpunkte des Gesundheitsministeriums auch vor, den Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen zu erlauben. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen dürfen. Um „cannabisbedingte Gehirnschädigungen“ zu verhindern, dürften an Menschen von 18 bis 21 Jahre nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden.

Cannabis wäre rechtlich kein Betäubungsmittel mehr

Grundsätzlich könnte Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahre mit Cannabis erwischt, solle Straffreiheit gelten. Allerdings sollten Jugendämter sie dann zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem solle das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt werden.

Für Standorte von Cannabis-Geschäften stünden Vorgaben wie Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen im Blick. Trotz einer Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabis-Produkte zu werben.

Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass bei der geplanten Freigabe der Schutz vor Gesundheitsschäden eine zentrale Rolle spielen soll. Vorgegangen werde nach dem Prinzip „Safety first“ (Sicherheit zuerst), sagte er Ende Juni. Es sei nicht gewollt, Cannabis zu verharmlosen. Die Risiken der derzeitigen Praxis seien aber größer als das, was mit einer legalisierten Abgabe zu erreichen sei.

Lauterbachs Angaben zufolge nutzten etwa vier Millionen Erwachsene Cannabis. Es gebe einen großen Schwarzmarkt, organisierte Kriminalität und Verunreinigungen. „Der Cannabiskonsum in Maßen, gut abgesichert, in Qualität und ohne Beschaffungskriminalität ist etwas, was man akzeptieren muss und was zu einer modernen Gesellschaft dazugehört“, hatte der Minister betont.

Holetschek: Scholz soll Cannabis-Legalisierungspläne stoppen

Gegenwind kommt aus der Opposition. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, die Cannabis-Legalisierungspläne seiner Ampel-Koalition zu stoppen. Offenbar treibe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Legalisierung jetzt voran und habe dafür Eckpunkte erarbeiten lassen, sagte Holetschek am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. Auch er beruft sich auf die Berichte des RND. Er warnte: „Damit droht – unabhängig von den bislang nicht bestätigten Einzelheiten – eine weitere Verharmlosung der Risiken durch diese Droge.“ Zudem sei Lauterbachs Einsatz „für diesen Irrweg“ angesichts der wirklich drängenden Probleme in der Gesundheits- und Pflegepolitik reine Energie- und Ressourcenverschwendung. Holetschek weiter: „Es darf nicht sein, dass die Hemmschwelle sinkt und noch mehr Menschen als bisher Cannabis konsumieren. Aber genau diese Gefahr besteht bei der im Berliner Koalitionsvertrag geplanten Abgabe für ‚Genusszwecke‘.“ Wenn es stimme, dass sogar erlaubt werden solle, Cannabis online zu erwerben, sei das völlig unverantwortlich. 


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Erst Eigenanbau, dann Modellprojekte

Cannabis-Legalisierung: Ampel nimmt erneut Anlauf

Mit der Ampel kommt wohl die Legalisierung von Cannabis

Beim Kiffen herrscht Einigkeit

Haushaltsausschuss droht mit Streichung von 1 Mio. Euro für Öffentlichkeitsarbeit

Cannabisgesetz: Druck auf Lauterbach

Abgabe durch Apotheken nur „bei Bedarf“

Kabinett beschließt Eckpunkte zur Cannabis-Legalisierung

Genusscannabis auch aus der Apotheke?

ABDA startet Blitzumfrage zu Cannabis

Rolle der Apotheken unklar, Versandhandel zunächst nicht geplant

EU-Kommission soll Cannabis-Eckpunkte prüfen

FDP-Bundestagsfraktion beantragt Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken

Kommt der Joint aus der Apotheke?

1 Kommentar

Karl kann einfach nicht

von ratatosk am 20.10.2022 um 10:06 Uhr

Leider wieder ein Beispiel für völliges Versagen von Karl !!
Fein ziselierte Vorgaben für THC aber dann Eigenanbau ? und dann kontrolliert die Polizei jedes Pflänzchen welcher Samen welcher Sorte verwendet wurde, und natürlich daß nur 2 Pflanzen pro Person ! Wie blöd kann man eigentlich sein ?
Altersbeschränkung, aber natürlich übers Internet, hat ja bisher mit Kontrollen so toll geklappt.
Egal wie man zu Cannabis stehen mag, aber mit Karl und den seltsamen Gestalten im Ministerium die keinerlei Realitätsbezug mehr haben muß es leider schiefgehen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.