Details nach Vertragsunterzeichnung

DAV und GKV sind sich bei Grippeschutzimpfung einig

Berlin - 26.09.2022, 18:35 Uhr

Ab diesem Herbst können geschulte Apotheker:innen regelhaft gegen Grippe impfen. (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)

Ab diesem Herbst können geschulte Apotheker:innen regelhaft gegen Grippe impfen. (Foto: IMAGO / Beautiful Sports)


Sie haben es geschafft: Wie die ABDA in ihrem Newsroom mitteilt, haben sich Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband endlich auf die Details zu den Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt. Welche das sind, verrät sie jedoch vorerst nicht.

In den vergangenen Wochen mag sich mancher Apotheker, der bereits Grippeimpfstoffe geordert hat, gefragt haben, ob er wirklich im Oktober mit den Influenza-Impfungen in der Regelversorgung durchstarten kann. Es lag einmal wieder in den Händen von Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband, die vertraglichen Details, nicht zuletzt die Vergütung der Impfleistung, zu vereinbaren – und zwar im Einvernehmen mit dem PKV-Verband. Und diese Verhandlungen zogen sich. Eigentlich hätte dem Gesetzestext nach bereits die Schiedsstelle angerufen werden sollen – doch die Selbstverwaltungspartner wollten es diesmal selbst schaffen. Nun ist der Durchbruch offenbar wirklich gelungen, 

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Auf der ABDA-Webseite heißt es im „Newsroom“, DAV und GKV-Spitzenverband hätten sich am heutigen Montag auf die Modalitäten zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken verständigt. Der entsprechende Vertragstext solle nun „zügig angepasst und von beiden Seiten unterschrieben werden“. Was das konkret für die Apotheken bedeutet, bleibt allerdings offen. Weitere Details, so heißt es, sollen erst nach der Unterzeichnung des Vertrags bekannt gegeben werden. Wer wissen will, wie viel Geld es also für die Impfung gibt, was mit etwaigem Verwurf passiert und wie abgerechnet wird, muss sich also noch etwas gedulden. 


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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