Geschäftsbericht der ABDA

Schmitz sieht gute Ergebnisse in außergewöhnlichen Zeiten

München - 15.09.2022, 09:15 Uhr

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz eröffnete mit seinem Geschäftsbericht die Hauptversammlung. (Foto: Schlebert)

ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz eröffnete mit seinem Geschäftsbericht die Hauptversammlung. (Foto: Schlebert)


Die Kompetenzausweitungen für die Apotheken und ihre Organisationen waren die wesentlichen positiven Aspekte, die ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz in seinem Geschäftsbericht zu verbuchen hatte. Seine Kritik richtete sich insbesondere auf die geplante Honorarkürzung. Als bisher wenig beachtetes, aber potenziell problematisches Themenfeld wies er auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum hin.

Schmitz eröffnete seinen Bericht beim Apothekertag mit dem Hinweis auf die „abnormen Zustände“ unserer Zeit, sei es die Pandemie oder der Angriff Russlands auf die Ukraine. Dennoch gebe es auch Gutes zu berichten, kündigte Schmitz an. Doch zunächst erinnerte er an den bisherigen Verlauf der Pandemie und konstatierte, inzwischen stünden die Apotheken vor einer Situation, in der sie nicht mehr hinreichend wahrgenommen würden, weil ihre Arbeit „lautlos erfolgt“. Beleg dafür sei die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags. Doch der Dank für die Leistungen in der Pandemiebekämpfung dürfte nicht die Kürzung des Honorars sein, erklärte Schmitz. Außerdem kritisierte er das Setzen äußerst kurzer Fristen für Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen, das in der Pandemie leider zur Gewohnheit geworden sei. Doch die Verbändebeteiligung an der Rechtssetzung sei „keine überflüssige Formalie, sondern wesentlicher Bestandteil des demokratischen Verfahrens“, mahnte Schmitz.

Neue Aufgaben für Apotheken und ihre Organisationen

Dann kam Schmitz auf positive Aspekte für die Apotheken zu sprechen - auf Ereignisse, „die sich erheblich auf die zukünftige Art und Weise der Berufsausübung auswirken werden“: die Grippeimpfungen in Apotheken und die pharmazeutischen Dienstleistungen. Außer in den Apotheken seien die Kompetenzen auch auf der Ebene der Berufsorganisationen ausgeweitet worden. Die Bundesapothekerkammer habe eine eigenständige Rolle bei der Definition der Schulungsanforderungen für die COVID-19-Impfungen und bei der Erstellung der Richtlinie für die praktische PTA-Ausbildung erhalten. Außerdem sei der Deutsche Apothekerverband Meldestelle für die Impfzertifikate und habe per Rechtsverordnung die Aufgabe erhalten, sein Meldesystem für die Impfsurveillance bei Impfungen in den Apotheken bereit zu stellen. Diese Entwicklungen seien mit Blick auf die eigenen strategischen Ziele nicht hoch genug zu bewerten, erklärte Schmitz und erinnerte an Forderungen im mittlerweile aktualisierten Perspektivpapier 2030. 

Im Jahr 2022 gebe es nicht mehr nur Ideen für erweiterte Kompetenzen, sondern es seien mit pharmazeutischen Dienstleistungen, Grippeimpfungen und Funktionen bei der Digitalisierung „erlebbare und rechtlich abgesicherte Kompetenzen hinzugekommen“. Dazu erinnerte Schmitz an die lange Entwicklung der pharmazeutischen Dienstleistungen, ausgehend von einem ABDA-Thesenpapier zur pharmazeutischen Betreuung von 1993. Der Kerngedanke dabei sei immer gleich: „Die Kombination aus Expertentum, ausgeübt als freier Beruf, und unmittelbarer Nähe zu den Patientinnen und Patienten erzeugt einen Nutzen, den andere nicht erzeugen können.“ Nun seien die pharmazeutischen Dienstleistungen in der Regelversorgung angekommen. Dies könne für den Berufsstand „mit Fug und Recht als historisch bezeichnet werden“.

Kritik an Honorarkürzung

Doch die Inkohärenz der politischen Entscheidungen bleibe ein Ärgernis, kritisierte Schmitz. Denn was helfe es zukunftsorientierte Leistungen auszubauen, wenn im nächsten Gesetzesvorhaben „mit einem Rückgriff auf uralte Instrumente den Apotheken die Grundlage für diese Leistungen genommen wird“. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wolle die Regierung wieder einmal an einer der einfachsten Stellschrauben zur Kostenreduzierung drehen: dem Apothekenabschlag. „Einfach ist aber nicht immer besonders gut, hier ist es besonders schlecht“, folgerte Schmitz. Die Apotheken seien in der Coronakrise an ihre Belastungsgrenze gegangen und sollten gemäß dem Koalitionsvertrag gestärkt werden. Kern der Argumentation gegen die Honorarkürzung bleibe die Feststellung, dass die Apotheken keine Kostentreiber sind und dass die Kostenentwicklung keine Honorarkürzung zulasse.

Nichts Neues zur Organisationsüberprüfung

Außerdem sprach Schmitz die Vorarbeiten zur neuen Approbationsordnung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Organisationsüberprüfung in der ABDA an. Zur Approbationsordnung berichtete er jedoch keine Neuigkeiten. Die Digitalisierung betreffe auch die Öffentlichkeitsarbeit der ABDA. Dazu verwies Schmitz auf die zunehmende Nutzung sozialer Medien in der Pandemie, den schon fünf Jahre bestehenden Newsroom sowie die Kampagne in neuem Look und mit neuen Claim „Einfach da für Dich“. Zur Überprüfung der Organisation der ABDA erinnerte er an den im Mai veranstalteten „Konvent“. Die Ergebnisse der Analyse und Diskussion würden in ein Gesamtkonzept eingebracht, das im nächsten Schritt in den Gremien beraten werde. Doch zu den inhaltlichen Ergebnissen erklärte Schmitz in seinem Bericht nichts.

Neue Fragen zur Datensicherheit aus Europa

Inhaltlich mehr hatte Schmitz zur Arbeit auf der europäischen Ebene zu berichten. Es sei unverkennbar, dass die EU ihren Einfluss auf die europäischen Gesundheitssysteme stetig weiter ausbauen wolle. Das Projekt einer Europäischen Gesundheitsunion werde seit 2020 zielstrebig vorangetrieben. Die EU wolle insbesondere den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) befördern, der die Datenschutzanforderungen massiv beeinflussen werde. Es gehe beispielsweise um die Frage: „Ist es wichtiger, Daten zu schützen oder Daten zu nutzen?“ Das betreffe die Rechte des Einzelnen und das Nutzungsinteresse der Gesellschaft. Dazu seien noch wichtige Diskussionen zu erwarten. Weitere wichtige europäische Themen seien der „Green Deal“ mit dem Europäischen Klimagesetz und das Paket „Fit für 55“ mit der Überarbeitung von klima-, energie- und verkehrsbezogenen Rechtsvorschriften.

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E-Rezept: Trotz Verschiebungen nun Realität

Abschließend ging Schmitz auf das E-Rezept ein. Trotz der Prioritätensetzung durch die Politik bleibe die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland eine „Geschichte von Terminsetzungen und Terminverschiebungen“. Doch seit dem 1. September müssten die Apotheken E-Rezepte verarbeiten können. Dies sei ein Beweis für die Digital-Affinität der öffentlichen Apotheken. Nun sollte den Patienten vermittelt werden, dass die öffentliche Apotheke der beste Ort zur Einlösung des E-Rezepts sei. Außerdem müsse die Verarbeitung des E-Rezepts reibungslos und rechtlich sicher erfolgen und die Patientendaten müssten sicher sein. Das Motto „egal wie, Hauptsache schnell“ sei hier nicht zu akzeptieren, erklärte Schmitz und gab zu verstehen, dass die ABDA bei dieser Arbeit erfolgreich gewesen sei. Zudem vermittelte Schmitz einen Überblick über die zahlreichen Detailaufgaben für die ABDA im Zusammenhang mit dem E-Rezept und nahm dies zum Anlass für seinen Dank an das ABDA-Team.

Keine Diskussion

Eine Diskussion fand im Anschluss an den Vortrag nicht statt, obwohl dies in der Tagesordnung des Apothekertages die einzige Gelegenheit für die Delegierten ist, unabhängig von einem bestimmten Antrag das Wort zu ergreifen.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

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von Anita Peter am 15.09.2022 um 9:25 Uhr

Wie lebt es sich so in der ABDA Blase?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Unser Mann in der Luftblase?

von Thomas Eper am 15.09.2022 um 14:04 Uhr

Der ist Jahre lang nicht aus der ABDA-Blase rausgekommen.
Und keiner hat ihm erzählt, dass täglich eine Apotheke "stirbt".

Und somit Diskussion nicht nötig und zwecklos.

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