Gematik-App

E-Rezept per Foto ohne Registrierung

Traunstein - 07.09.2022, 12:45 Uhr

Die Gematik arbeitet an einer weiteren Überganglösung für das Einlösen von E-Rezepten. (x / Screenshot: gematik.de / DAZ)

Die Gematik arbeitet an einer weiteren Überganglösung für das Einlösen von E-Rezepten. (x / Screenshot: gematik.de / DAZ)


Die digitale Übertragung des E-Rezepts scheitert derzeit vor allem daran, dass kaum Versicherte bei der Gematik-App registriert sind. Bald soll es jedoch möglich sein, mit der App auch ohne Registrierung ein Foto des Papierausdrucks an die Apotheke weiterzuleiten.

Um die E-Rezept-App der Gematik nutzen zu können, wird eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine PIN der jeweiligen Krankenversicherung benötigt. Damit ausgestattet, durchläuft der Nutzer ein Authentifizierungsverfahren. Da viele Versicherte weder die notwendige eGK noch die PIN haben und zudem das aufwendige Anmelden scheuen, werden derzeit in den Arztpraxen hauptsächlich Papierausdrucke des E-Rezepts ausgehändigt.

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Damit auch mit diesem Ausdruck das Rezept digital an die Apotheke weitergeleitet werden kann, plant die Gematik eine neue Funktion ihrer E-Rezept-App. Auf Anfrage teilt die Pressestelle mit: „Die neue Funktion soll es einem Versicherten ermöglichen, ein papierbasiertes E-Rezept (Ausdruck mit Data Matrix Code) über die E-Rezept-App einer Apotheke zuzuweisen. Die Zuweisung soll ohne Authentisierung des Versicherten erfolgen. Die Funktion ist analog zu Drittanbieter-Apps, jedoch diskriminierungsfrei für alle Apotheken und in Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bis zum Apotheker (zertifikatsbasierte Verschlüsselung) geplant.“

Konkret bedeutet dies laut Gematik:

  • Der Versicherte kann ohne Anmeldung am Fachdienst die Codes vom Ausdruck einscannen (bereits jetzt vorhandene App-Funktion).
  • Ohne Authentisierung ist bislang keine Übertragung/Zuweisung des Codes möglich, hier setzt die neue Lösung an: Mit zertifikatsbasierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bis zur Apotheke werden die Codes übertragen.

Die neue Funktion wird, teilt die Gematik weiter mit, als Übergangslösung entwickelt und angeboten, „bis Versicherte ein gültiges Authentisierungsmittel nach § 291 SGB V zur Nutzung des E-Rezepts tatsächlich flächendeckend besitzen bzw. verwenden können“. Anmerkung: In § 291 SGB V wird unter anderem geregelt, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, Versicherten auf deren Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen.

Foto-Funktion erst im kommenden Jahr verfügbar

Genauere Information über die geplante neue Funktion hat die Gematik vorab veröffentlichtet. Dort steht unter anderem, dass eine „unauthentisierte Nutzung des E-Rezept-Fachdienstes“ nicht zulässig ist – also auch nicht für die vorgesehene Übermittlung des Fotos. „Von daher wird eine Nachricht vom E-Rezept-FdV über das Internet an die Zuweisungsadresse der für die Belieferung ausgewählte Apotheke – ohne Nutzung des E-Rezept-Fachdienstes oder des zentralen Netzes der TI – übermittelt“, heißt es. 

Unter E-Rezept-FdV (E-Rezept-Frontend des Versicherten) ist dabei die App auf dem Smartphone zu verstehen. Wie der Veröffentlichung weiterhin zu entnehmen ist, muss die Apotheke die technischen Voraussetzungen für die Unterstützung der Funktionalität schaffen, zum Beispiel durch Beauftragung eines Apothekendienstleisters. Ob die Apotheke die neue Funktion anbietet, ist optional. Verfügbar wird die Funktion laut der Pressestelle erst im kommenden Jahr sein.

Weshalb dauert es so lange, eine Lösung zu entwickeln?

Was allerdings etwas verwundert ist, dass man bei der Gematik offenbar schon seit geraumer Zeit an dieser Lösung arbeitet und sie immer noch nicht nutzbar ist. Denn in besagter Veröffentlichung steht: „Es ist zum jetzigen Zeitpunkt, Anfang Januar 2022, absehbar, dass nur eine geringe Anzahl Versicherte eine Authentisierung durchführen können, da sich die Ausgabe der zur Authentifizierung benötigten NFC-fähigen elektronischer Gesundheitskarten (eGK) und zugehöriger PIN über mehrere Jahre strecken wird.“ 

Und weiter: „Um den Versicherten dennoch einen Mehrwert durch das E-Rezept und dem dazugehörige E-Rezept-FdV bieten zu können, sollen schnellstmöglich die wichtigsten Funktionen (zumindest übergangsweise) auch ohne Authentisierung ermöglicht werden.“ Allerdings dürfte derzeit bei der Gematik vor allem die Erarbeitung einer Zugriffslösung per eGK in der Apotheke im Vordergrund stehen. Denn schließlich wird seitens der Ärzteschaft die weitere Beteiligung am Roll-out von der raschen Schaffung dieser Möglichkeit abhängig gemacht. 


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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