Zugewanderte Pharmazeuten (Teil 1)

Apotheker aus dem Ausland – Wege in die Offizin

Berlin - 31.08.2022, 07:00 Uhr

Bis die eigene Approbation in Deutschland anerkannt ist, arbeiten viele Zugewanderte im nicht pharmazeutischen Bereich. (s / Foto: zinkevych / AdobeStock)

Bis die eigene Approbation in Deutschland anerkannt ist, arbeiten viele Zugewanderte im nicht pharmazeutischen Bereich. (s / Foto: zinkevych / AdobeStock)


Die meisten zugewanderten Apotheker dürfen nicht gleich nach der Ankunft pharmazeutisch tätig werden. Um trotzdem Sprache und Apothekenwesen kennenzulernen, gibt es Überbrückungslösungen wie Praktika oder Hospitationen. Die Festanstellung im nicht pharmazeutischen Bereich ist für viele Neuangekommene die beste Lösung, findet Mohammed Behairy. Warum das so ist, erfahren Sie hier.

Viele Menschen müssen unfreiwillig aus ihrer Heimat flüchten, andere entscheiden sich aus anderen Gründen, nicht dort zu arbeiten, wo sie aufgewachsen sind. Auf diese Wege kommen auch Apotheker:innen in die Bundesrepublik, die ihren Berufsabschluss nicht in Deutschland erworben haben. Panagiota Fyssa von der Apothekerkammer Niedersachsen schreibt: Apothekenleitern bietet sich damit auch in entlegeneren Gegenden eine große Chance, approbiertes Personal zu finden. 

Doch sofort können die Neuangekommenen nicht als Apotheker:innen arbeiten. Unabhängig vom Herkunftsland gilt: Wer Deutsch nicht als Muttersprache gelernt hat, benötigt ein Sprachzertifikat auf B2-Niveau und muss eine Fachsprachenprüfung auf C1-Niveau bestehen. Erst dann erteilen die Behörden die deutsche Approbation. 915 Apotheker:innen bestanden diese Fachsprachenprüfung im Jahr 2021. 

Anerkennung der Approbation von Herkunftsland abhängig

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die zuständige Approbationsbehörde den Berufsabschluss anerkennt. Pharmazeut:innen, die ihre Approbation in EU-Mitgliedstaaten oder der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen erworben haben, können ihre Ausbildung in den meisten Fällen automatisch anerkennen lassen.  

Zudem dürfen Apotheker:innen aus diesen Staaten, ohne die deutsche Approbation zu beantragen, vorübergehende Dienstleistungen ausüben, etwa Urlaubsvertretungen. Wer das möchte, muss jedoch in seinem Herkunftsland als Apotheker niedergelassen sein. Die Tätigkeit ist der zuständigen Behörde zu melden.  

Wer sich in Drittstaaten zum Apotheker ausbilden ließ, muss seine Behörde überprüfen lassen, ob die Ausbildung gleichwertig ist. Ist sie das nicht, ist eine Kenntnisprüfung notwendig, die dem dritten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung ähnelt. Haben Apotheker Schwierigkeiten bei der Anerkennung, bietet das Netzwerk Solvit Hilfe an.  

Einstieg als Hilfskraft im nicht pharmazeutischen Bereich

Wer kann, sollte planen, wie und wo er in Deutschland arbeiten möchte. Beratungen bieten etwa die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ und das Netzwerk Integration für Qualifizierung an. Sie vermitteln an die zuständigen Behörden und klären auf, welche Förderprogramme bereitstehen, wie etwa der Antragszuschuss.

Auch Mohammed Behairy unterstützt über sein Unternehmen meineagentur24 Apotheker:innen, die in Deutschland arbeiten möchten. Seine Hilfe beginnt weit vor der Einreise. In Marokko, Ägypten oder Indien lernen seine Klient:innen Deutsch auf B2-Niveau, um sich im neuen Land verständigen zu können. 

Behairy und sein Team vermitteln Online-Vorstellungsgespräche mit Apothekeninhaber:innen in Deutschland. Gewinnen beide Seiten ein gutes Bild voneinander, stellen die Apotheker die Interessenten ein: als Hilfskraft im nicht pharmazeutischen Bereich, etwa in der Warenlogistik. Dafür müssen die Inhaber:innen den Mindestlohn zahlen. Dieser liegt aktuell bei 10,45 Euro und ab dem 1. Oktober 2022 bei 12 Euro. Bei der Arbeitsagentur können Arbeitgeber:innen den Eingliederungszuschuss beantragen. In manchen Fällen werden bis zu 80 Prozent der Personalkosten erstattet. 

Haben die zugewanderten Apotheker:innen die Fachsprachenprüfung bestanden, können sie eine befristete Berufserlaubnis beantragen und als Apotheker unter Aufsicht arbeiten.  

Anerkennungsprozess als Apotheker:in erfordert Geduld

Behairy erklärt im Gespräch mit der DAZ, dass die Festanstellung im nicht pharmazeutischen Bereich die beste Überbrückung für seine Klient:innen sei, bis sie die Fachsprachenprüfung bestanden haben. Er berichtet: Wenn Apotheker:innen Stellenanzeigen ausschreiben, erwarten sie oft, sofort jemanden für die Übernahme zu finden.  

Behairy mahnt diese Inhaber:innen zur Geduld: Viele Zugewanderte hätten Interesse daran, als Approbierte zu arbeiten und Apotheken zu übernehmen – auch in ländlichen Gebieten. Aber sofort geht es nicht. Nach der Ankunft vergehen meist 18 Monate, bis seine Klient:innen die deutsche Approbation besitzen.   

Neben der Festanstellung im nicht pharmazeutischen Bereich gehen Apotheker:innen aus dem Ausland zur Überbrückung auch anderen Tätigkeiten nach: Sie hospitieren, arbeiten als Praktikant:innen oder als Apotheker:innen unter Aufsicht. Was dabei arbeitsrechtlich zu beachten ist, erfahren Sie im zweiten Teil des Beitrags. 


Apotheker Marius Penzel
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

915 potentielle Approbationen 2021

von Roland Mückschel am 31.08.2022 um 10:38 Uhr

915 mögliche ausländische Kollegen
letztes Jahr.
Für 300 geschlossene Apotheken gab es nur das Aus?
Apothekermangel?

Dieser Mangel an Arbeitskräften erfolgt
ausschließlich durch den Mangel bei der Bezahlung. Ausschließlich.
Es gibt nicht zuwenig Ausbildung.
Es gibt nur zuviel ABDA.
Das ist das Problem.

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