Keine Schnittstelle für E-Rezept-Token

Apothekenplattformbetreiber zeigen sich unbeeindruckt

Stuttgart - 15.08.2022, 16:45 Uhr

E-Rezepte sollen nach dem Willen des BMG nicht über Schnittstellen an andere Apps übertragen werden können. ia.de nimmt den Entwurf anscheinend gelassen. (Foto: Zukunftspakt) 

E-Rezepte sollen nach dem Willen des BMG nicht über Schnittstellen an andere Apps übertragen werden können. ia.de nimmt den Entwurf anscheinend gelassen. (Foto: Zukunftspakt) 


Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium endgültig klarstellen, dass Drittanbietern keine E-Rezept-Token übertragen werden dürfen. Das trifft vor allem die Initiatoren und Betreiber der Apothekenplattformen. Diese zeigen sich aktuell noch unbeeindruckt, solange es bei den Regelungen tatsächlich um die Interessen der Vor-Ort-Apotheken geht.

Ende vergangener Woche legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ vor. Darin soll unter anderem geregelt werden, dass sogenannte Schnittstellen die elektronischen Zugangsdaten für E-Rezepte (Token) nicht übermitteln dürfen. Grundsätzlich wird es aber schon Schnittstellen geben – Einzelheiten soll ein ganz neuer § 361a SGB V regeln.

In der Begründung ist die Rede von Mehrwertangeboten, die den Nutzen des E-Rezepts für die Versicherten noch vergrößern können, und einem „Innovationspotenzial“, das nicht ungenutzt bleiben soll.  Der Kreis der Berechtigen, die Daten über die Schnittstellen erhalten können, ist beschränkt auf Krankenkassen, private Krankenversicherer, Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA), Apotheken, Vertragsärzte sowie Krankenhäuser. Voraussetzung ist, dass die Anbieter an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und authentifiziert sind. Damit sind die Berechtigten konkret benannt, aber auch sie erhalten – nach Einwilligung des Versicherten – nur Infos über die verschriebenen Arzneimittel. Der Abruf eines E-Rezepts via Token soll damit explizit nicht möglich sein. Betreiber von zum Beispiel Apothekenplattformen ohne Zugang zur TI (sogenannte Dritte) wären damit also ganz außen vor. 

Dem BMG wird zudem ermöglicht, die Details rund um die Schnittstellen und die übermittelten Daten im Benehmen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik in einer Rechtsverordnung zu regeln. 

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Mit den Drittanbietern will sich das Ministerium zukünftig auch gar nicht mehr auseinandersetzen. Denn im Referentenentwurf ist beabsichtigt, aus § 360 SGB V, der zentralen Norm zum E-Rezept, einen Satz zu streichen – und zwar die bisherige Ermächtigungsgrundlage für das BMG, in einer Verordnung zu regeln, wie Drittanbieter über Schnittstellen die E-Rezept-Komponenten für „Mehrwertanwendungen“ nutzen können (§ 360 Abs. 10 Satz 2 SGB V). Auf diese Verordnung warteten die Plattformbetreiber bereits unter der Ägide von Jens Spahn (CDU), mit zwiegespaltenen Gefühlen: Einerseits wünschte man sich die klare Rechtsgrundlage, auf der man eine Apothekenplattform zur Übermittlung von E-Rezepten aufbauen kann. Andererseits hieß es zeitweise hinter vorgehaltener Hand, dass Spahn womöglich gar keine Regulierung befürwortet. Daraus entwickelte sich die Sorge, dass die großen Arzneimittelversender mit ihren Plattformplänen am Ende einseitig profitieren würden. Doch der digitalisierungsaffine CDU-Minister ließ bis zum Schluss seiner Amtszeit offen, wie er sich die Zukunft der E-Rezepte und ihrer Anwendungen konkret vorstellte. Offenbar merkte man, dass die Formulierung einer entsprechenden Verordnung kein ganz leichtes Unterfangen war.

Im BMG hat man offenbar genau nachgedacht

Die Streichung der bisherigen Verordnungsermächtigung wird mit der Einfügung der genannten neuen Ermächtigung begründet. Im nun SPD-geführten Bundesgesundheitsministerium von Karl Lauterbach hat man offenbar genauer über die Problematik nachgedacht. Die Lösung scheint für Apotheken vor Ort erst einmal positiv, zumindest birgt sie keinen Vorteil für die Apps der Versender – denn auch diese müssen unter Beachtung des Zuweisungs- und Makelverbotes laufen, das die Weiterleitung von E-Rezept-Token ausschließt.

Wie die Regelung am Ende des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich aussehen wird, muss sich natürlich noch zeigen. Die Initiatoren und Betreiber der prominentesten Apothekenplattformen beobachten die Lage jedenfalls genau. Gegenüber der DAZ haben sie jeweils eine erste Meinung zu diesem gesetzgeberischen Vorstoß geäußert.

Was sagen Gedisa, ia.de und gesund.de?

Die standeseigene Gedisa („Mein Apothekenmanager“) möchte den politischen Entscheidungsprozess bzw. den aktuellen Referentenentwurf zwar nicht bewerten. „Aber aus unserem wirtschaftlichen bzw. unternehmerischen Blickwinkel ist die darin vorgesehene Regelung zur Einschränkung der Schnittstellen der E-Rezept-App der Gematik in Teilen durchaus zu unterstützen“, heißt es aus Berlin.

Die Erklärung lautet folgendermaßen: „Mit der Regelung wird aus unserer Sicht nicht nur die mittlerweile etablierte E-Rezept-App der Gematik weiter gestärkt, sondern auch dem drohenden ‚Wildwuchs‘ an unzähligen und ungeprüften Drittapplikationen am Markt entgegengewirkt.“ Bei der Gedisa plant man als „sinnvolle Ergänzung“ der Gematik-App, eine eigene Kundenanwendung zu entwickeln und zur Verfügung stellen, die die hochsichere digitale Übermittlung von Zugangsinformationen (QR-Code) von papierbezogenen E-Rezepten unterstützt und dabei gleichzeitig die Erreichbarkeit nahezu aller Vor-Ort-Apotheken in Deutschland gewährleisten kann.

Über diese Dualität beider Anwendungen verspricht das IT-Tochterunternehmen von 16 Landesapothekerverbänden und -vereinen einerseits die gesamte Marktabdeckung bei geringem technischen Aufwand. Anderseits soll so auch die gleichbleibende Qualität bei der Kundenberatung in den Apotheken vor Ort gewährleistet werden.

Jan-Florian Schlapfner vom Zukunftspakt Apotheke von Noweda und Burda (IhreApotheken.de) will zunächst das Gesetzgebungsverfahren abwarten: „Wir haben den Referentenentwurf zur Kenntnis genommen und werden das Gesetzgebungsverfahren intensiv beobachten. Grundsätzlich setzen wir uns als Zukunftspakt Apotheke für politische Rahmenbedingungen ein, die den Interessen und dem Wohl der Vor-Ort-Apotheken dienen."

Auch bei gesund.de zeigt man sich unbeeindruckt. Auf Anfrage der DAZ erklärt eine Sprecherin: „Auch heute schon lösen Patienten über gesund.de ihre elektronischen Rezepte bei der Apotheke vor Ort Ihrer Wahl ein.“ Dies geschehe unabhängig von einem TI-Anschluss oder anderer Schnittstellen. Bei gesund.de habe man eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und arbeite an deren konkreten Umsetzung, um sicherzustellen, dass auch nach der breiten Einführung des elektronischen Rezepts möglichst viele elektronische Rezepte in der Apotheke vor Ort eingelöst werden.


Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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