BAK und BÄK liefern fristgerecht

Schulungscurriculum für Grippeimpfungen in den Apotheken steht

Berlin - 01.08.2022, 16:00 Uhr

Was in der Schweiz schon längst erlaubt ist, soll im Herbst auch in Deutschland Realität werden: Dann sollen Apotheken bundesweit gegen Grippe impfen dürfen, sofern die Approbierten entsprechend geschult sind. (b/Foto: IMAGO / Geisser)

Was in der Schweiz schon längst erlaubt ist, soll im Herbst auch in Deutschland Realität werden: Dann sollen Apotheken bundesweit gegen Grippe impfen dürfen, sofern die Approbierten entsprechend geschult sind. (b/Foto: IMAGO / Geisser)


Bundesapotheker- und Bundesärztekammer haben sich auf ein Mustercurriculum zur Schulung der Apothekerinnen und Apotheker für die Grippeimpfung geeinigt. Damit halten sie die gesetzlich vorgegebene Frist ein – spannend wird, ob das auch DAV und GKV-Spitzenverband gelingt. Sie sollen bis Ende August über die Vergütung der Apotheken für diese Leistung entscheiden.

Mit dem Pflegebonusgesetz hat der Gesetzgeber die Bundesapothekerkammer (BAK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung jener Apotheker:innen zu entwickeln, die künftig gegen Grippe impfen möchten (§ 20 c Absatz 3 IfSG). Bis zum 31. Juli hatten die Organisationen Zeit, entsprechende Vorgaben zu erarbeiten – diese Frist haben sie gehalten: Das Dokument „Durchführung von Schutzimpfungen gegen Influenza durch Apothekerinnen und Apotheker“ (Version 1.0 vom 28. Juli 2022) findet sich jetzt im geschützten Bereich auf der ABDA-Website.

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Im Vergleich zum Mustercurriculum, das die BAK bereits für das Impfen in Modellprojekten mit dem Robert Koch- und dem Paul-Ehrlich-Institut abgestimmt hatte (Version 2.0 vom 16. Juli 2021), hat sich nur wenig geändert. Es enthält nach wie vor einen Theorie- und einen Praxisteil und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Über die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung erhalten die Apotheker:innen eine Bescheinigung. Wer bereits für die Teilnahme an einem Modellprojekt eine solche Schulung absolviert hat oder für das Impfen gegen COVID-19, gilt als qualifiziert. Eine erneute Schulung ist nicht erforderlich.

DAV und GKV müssen über Vergütung entscheiden

Damit wäre ein wichtiger Schritt geschafft, damit sich im Herbst Versicherte bundesweit unabhängig von Modellprojekten in den Apotheken gegen Grippe impfen lassen können. Eine zweite Hürde gilt es aber noch zu nehmen: Zunächst muss der Deutsche Apothekerverband noch mit dem GKV-Spitzenverband im Benehmen mit der PKV einen Vertrag schließen, der insbesondere die Vergütung der Apotheken plus die Abrechnung der Impfleistung umfasst. Dazu bleibt Zeit bis Ende August – gelingt es den Vertragspartnern nicht, eine Einigung zu erzielen, muss die Schiedsstelle binnen eines Monats und damit noch pünktlich vor Beginn der Impfsaison eine Entscheidung fällen.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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