Angebliche Bestellung von COVID-19-Schnelltests

Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt vor humedical-Rechnungen

Berlin - 11.07.2022, 16:45 Uhr

Wer von der Firma Alpha Ribs abgemahnt wird, weil er angeblich bestellte COVID-19-Schnelltests nicht bezahlt hat, soll sich an die Polizei wenden, rät der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. (Foto: IMAGO / agefotostock) 

Wer von der Firma Alpha Ribs abgemahnt wird, weil er angeblich bestellte COVID-19-Schnelltests nicht bezahlt hat, soll sich an die Polizei wenden, rät der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität. (Foto: IMAGO / agefotostock) 


Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt vor Rechnungen und Mahnungen mit der Bezeichnung humedical, die derzeit auch an Apotheken verschickt werden. Für angebliche Bestellungen von COVID-19-Schnelltests werden unterschiedliche Zahlbeträge gefordert – der Verband empfiehlt betroffenen Betrieben, sich an die Polizei zu wenden.

Apotheken und anderen Gewerbetreibenden flattern dieser Tage Rechnungen über COVID-19-Schnelltests ins Haus, die sie weder bestellt noch erhalten haben, zumeist gleich in Verbindung mit einer Mahnung. Diese Fälle beschäftigen auch den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität: Auf seiner Website warnt er vor solchen Schreiben, die demnach derzeit „massenhaft“ versendet werden.

Firma ist nicht gewerblich gemeldet

Absender ist nach Angaben des Schutzverbands die Firma Alpha Ribs GmbH, die jedoch nicht gewerblich gemeldet ist. „Die Rechnungen sind unterschiedlich datiert, wobei die frühesten ein Datum aus 2020 tragen“, heißt es weiter. Die Mahnungen, die den Rechnungen beigefügt sind, seien aktuellen Datums. „Sämtliche Betroffene, die sich beim Schutzverband gemeldet haben, bestätigen, keine Schnelltests bestellt zu haben“, informiert der Verband.

Die geforderten Zahlbeträge seien unterschiedlich, je nach Anzahl der angeblich bestellten Tests. Die ausgewiesenen Einzelpreise wichen jedoch stark voneinander ab, schreibt der Schutzverband. „Durchgehend werden allerdings 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen, obwohl zum Zeitpunkt der angeblichen Rechnungsstellung die Mehrwertsteuer durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz schon auf 16 Prozent abgesenkt wurde.“

Keine Zahlungsverpflichtung

Der Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass „keine Zahlungsverpflichtung besteht. Betroffene Unternehmen sollten die nächste Polizeidienststelle einschalten und darüber hinaus eine Kopie von Rechnung und Mahnung, verbunden mit dem Hinweis, auf welche Art und Weise die Schriftstücke zugestellt wurden, an den Schutzverband mailen!“

Kontaktinformationen finden Apothekerinnen und Apotheker auf der Website des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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