Digitalisierung, Reservearzneimittel und mehr

Die für Apotheker wichtigsten Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Stuttgart - 24.06.2022, 16:45 Uhr

Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum könnten künftig zum Teil online stattfinden. Das war ein Thema der diesjährigen GMK. (Foto: WavebreakMediaMicro / AdobeStock)

Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum könnten künftig zum Teil online stattfinden. Das war ein Thema der diesjährigen GMK. (Foto: WavebreakMediaMicro / AdobeStock)


Am 22. und 23. Juni fand die 95. Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg statt. Diesmal ging es unter anderem um Digitalisierung, Reservearzneimittel für den Pandemiefall und ein Online-Format für den begleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum. Wir haben die apothekenrelevanten Beschlüsse für Sie zusammengefasst.

Auf der jährlichen Gesundheitsministerkonferenz besprechen sich die Minister:innen und Senator:innen der Länder zu Themen der Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen und der Gesundheitsberufe. Im Vorfeld findet zur Vorbereitung die Amts-Chefkonferenz (ACK) statt, der die Staatssekretär:innen und Staatsrät:innen für Gesundheit der Länder angehören. Als Gast wird zur ACK auch das Bundesgesundheitsministerium eingeladen. Jedes Jahr hat ein anderes Bundesland den Vorsitz der GMK inne, 2022 ist es Sachsen-Anhalt. Das Bundesland richtet jeweils eine Geschäftsstelle ein, die die GMK und weitere Konferenzen organisiert.

Auch dieses Mal wurden auf der GMK einige Beschlüsse gefasst, die für Apotheker:innen von Bedeutung sind. 

Digitalisierung für ein „resilientes und zukunftsfestes“ Gesundheitswesen

Es sei durch die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie notwendig „das erhebliche wirtschaftliche Nutzenpotential der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu heben“, heißt es in einem der Beschlüsse. In diesem Zusammenhang wurden die Bestrebungen der Europäischen Kommission begrüßt, die im Mai 2022 einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten (European Health Data Space – EHDS) angekündigt hatte. Dieser soll ermöglichen, dass Menschen ihre Gesundheitsdaten kontrollieren und verwenden können, zum Beispiel im Austausch mit Heilberuflern. Unter Einhaltung hoher Datenschutzstandards sollen die Gesundheitsdaten mittels Genehmigung auch für Forschung, Innovation, Gesundheitswesen, Politikgestaltung und Regulierungszwecke genutzt werden können. Die Minister:innen und Senator:innen sahen darin das Ziel, eine bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu erreichen.

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Weiterhin wurde als Ziel formuliert, die digitale Gesundheitskompetenz von Bürger:innen, Patient:innen sowie der im Gesundheitswesen Tätigen zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen beispielsweise Patient:innen besser über digitale Gesundheitsanwendungen, wie die elektronische Patientenakte, informiert werden.

In einem weiteren Punkt wurde das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gebeten zu prüfen, „wie die weitere Entwicklung der Telematikinfrastruktur mit ihren Anwendungen besser auf die Versorgung und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet werden kann.“

Staatliche Reserve antiviraler Arzneimittel für den Pandemiefall

Der Expertenbeirat für pandemische Atemwegsinfektionen am RKI soll zudem beauftragt werden, neu zu bewerten, ob die Bevorratung von Neuraminidase-Hemmer für 20 Prozent der Bevölkerung notwendig seien und ob möglicherweise neue Wirkstoffe im Influenza-Pandemiefall eingesetzt werden könnten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) solle mit einer Bewertung der prophylaktischen Anwendung von Neuraminidase-Hemmern betraut werden.

Sollten die Experten zu einer positiven Einschätzung kommen, würden Hersteller angefragt, ob sie bereit wären, für alle Länder im Pandemiefall aus vorrätig gehaltenen Großgebinden die abgabefertige Oseltamivir-Lösung herzustellen oder in der interpandemischen Phase Gefäße mit je 50 g Wirkstoffpulver abzufüllen und zu lagern, bis sie gebraucht würden.

Online-Format für die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen

Das BMG soll außerdem regeln, dass in § 4 Absatz 4 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) verankert wird, dass ein Teil der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen „künftig – regelhaft und unabhängig von einer pandemischen Lage –in Abstimmung mit der zuständigen Behörde in online-Formaten durchgeführt werden darf“. Der Antrag hierzu kam aus Baden-Württemberg.

Private MVZ-Investoren: Bundesratsinitiative angekündigt

In einem weiteren Beschluss bekräftigt die GMK ihre Forderung, den Einfluss von privaten Investoren bei der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) einzuschränken. Schon mehrfach hat sie in den vergangenen Jahren das BMG gebeten, eine Gesetzesinitiative zu veranlassen. Im vergangenen November bat sie es zudem, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die die Regulierung von MVZ prüft und bis spätestens Juni 2022 Vorschläge dazu vorlegt. Geschehen ist das nicht, denn diese Forderung gibt es auch im neuen Beschluss der GMK. Zugleich kündigten die Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder jetzt an, selbst eine Bundesratsinitiative anzustreben.


Desiree Aberle, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


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