LAV Baden-Württemberg zur auslaufenden Testverordnung

Zambo: Bürgertests müssen weiterlaufen

Berlin - 08.06.2022, 13:45 Uhr

Wie geht es weiter mit den Schnelltests auf Staatskosten, wie sie auch einige Apotheken weiterhin anbieten? (Foto: IMAGO / Geisser)

Wie geht es weiter mit den Schnelltests auf Staatskosten, wie sie auch einige Apotheken weiterhin anbieten? (Foto: IMAGO / Geisser)


Die Coronavirus-Testverordnung läuft nach derzeitigem Stand der Dinge Ende Juni aus. Damit wäre auch das (vorläufige) Ende der kostenlosen Bürgertests besiegelt. Ob das gewollt ist, muss die Politik – allen voran Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach – nun entscheiden. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg mahnt eine Fortsetzung der Bürgertests an.

Auch wenn es keine Testpflichten im öffentlichen Raum mehr gibt: Einige der Corona-Testzentren halten ihr Angebot kostenloser Bürgertests aufrecht. Darunter auch Apotheken. Doch bald könnte damit Schluss sein. Die Coronavirus-Testverordnung, die den Anspruch auf PoC-Antigen-Tests für asymptomatische Personen festlegt, tritt jedenfalls zum 30. Juni 2022 außer Kraft. Bisher hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keinen Entwurf für eine weitere Änderungsverordnung vorgelegt. Heute will der Corona-Expertenrat seine Empfehlungen für den kommenden Herbst und Winter vorlegen – sicher wird er sich auch zur Teststrategie äußern. Möglicherweise könnte dies einen Anstoß für das BMG geben. Denkbar wäre auch, die kostenfreien Tests künftig nur besonderen Personengruppen vorzubehalten. Das gab es im vergangenen Herbst schon einmal für kurze Zeit und war im Frühjahr erneut in einem letztlich nicht umgesetzten Verordnungsentwurf angedacht.

Zambo: „Unvorsichtig und falsch“

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) mahnt indessen den Gesetz- und Verordnungsgeber an, die Laufzeit für die kostenfreien Schnelltests für jedermann zu verlängern. Verbandspräsidentin Tatjana Zambo erklärt in einer Pressemitteilung: „Mit dem Wegfall der Bürgertests verliert das Land die effektivste Mechanik, das Infektionsgeschehen zu beobachten und frühzeitig Infektionsketten zu entdecken. Das halten wir für unvorsichtig und falsch. Die Bürgertestungen sollten nach bewährter Mechanik weiterhin angeboten und entsprechende Regelungen der Corona-Testverordnung verlängert werden.“

Insbesondere auch wegen der derzeit vor allem in Portugal auftretenden und sich schnell verbreitenden Omikron-Variante BA.5 sei es „sträflich, die Schnelltests in ein Bezahlsystem zu überführen“, heißt es seitens des LAV. „Unsere Kundinnen und Kunden, die aus gutem Grund derzeit regelmäßig das Testangebot wahrnehmen, spiegeln uns, dass sie darauf verzichten werden, wenn der Staat diese Leistung nicht mehr finanziert“, erklärt Zambo. Dabei mangele es nicht an Motivation, auch die Sinnhaftigkeit der Schnelltest selbst werde nicht infrage gestellt. Vielmehr sei die persönliche finanzielle Belastung durch höhere Energie und Lebensmittelpreise der am häufigsten genannte Grund der Kundinnen und Kunden. Der LAV verweist zudem darauf, dass Rückmeldungen aus den von Apotheken geführten Teststationen auf eine jüngst steigende Anzahl positiver Tests hinweisen.

Staat muss seiner Verantwortung gerecht werden

 „Wir sollten uns nicht von den derzeit sinkenden Inzidenzen in Deutschland blenden lassen“, meint Zambo. Um einer nächsten Welle im Spätsommer oder Herbst schnell und rechtzeitig wirkungsvoll gegensteuern zu können, seien Schnelltests unerlässlich. „Diese Tests müssen aber auch angenommen werden. Die Überführung in die private Bezahlung verhindert das“, ist sich Zambo sicher. Zugleich stellt sie klar, dass der Appell an jede:n Einzelne:n, beim Infektionsschutz für sich selbst und für andere Menschen Verantwortung zu übernehmen, „absolut richtig“ sei. „Aber auch der Staat hat eine Verantwortung. Und mit der Abschaffung der kostenfreien Bürgertests wird er dieser Verantwortung auf mittlere Sicht nicht gerecht.“


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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