Import-Packungen bündeln

Es dürfen wieder große Tamoxifen-Packungen abgegeben werden

Stuttgart - 10.05.2022, 15:15 Uhr

Der Versorgungsengpass mit Tamoxifen scheint fast überwunden – wenn jetzt keine Überbevorratung stattfindet. (b/Foto: Konstantin Yuganov) 

Der Versorgungsengpass mit Tamoxifen scheint fast überwunden – wenn jetzt keine Überbevorratung stattfindet. (b/Foto: Konstantin Yuganov) 


Die Versorgungslage mit Tamoxifen entspannt sich immer weiter. So informieren jetzt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dass wieder große Packungsgrößen des Arzneimittels gegen Brustkrebs verordnet und abgegeben werden dürfen. Allerdings ist weiterhin vorrangig die extra importierte Ware abzugeben – dabei wird die Bündelung kleiner Packungen empfohlen.

Im Fall Tamoxifen gibt es weitere Entspannung. Nachdem bereits im April die Firma Hexal gemeldet hatte, dass erste Tamoxifen-Chargen einer Sonderproduktion über den Großhandel verfügbar sind, heißt es seit dem gestrigen Montag vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), „dass sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Versorgungslage stabilisiert“. Die noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimittel sorgen gemeinsam mit den bereits regulär verfügbaren Arzneimitteln für „eine hinreichende Versorgung“ – allerdings: nur sofern keine Überbevorratungen stattfinden. 

In einem Bescheid des BfArM vom 22. April hatte es noch geheißen, „dass der pharmazeutische Großhandel Packungen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel, die nach § 79 Abs. 5 AMG importiert wurden, vorrangig abzugeben hat“. Damit seien auch Fälle gemeint, „in denen sich die Bestellung von Apotheken beim Großhandel auf ein anderes und beim Großhandel verfügbares Tamoxifen-haltiges Fertigarzneimittel bezieht“, hieß es. Denn würden die auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen importierten Arzneimittel nicht als erste aufgebraucht, sei davon auszugehen, dass es in der zweiten Jahreshälfte erneut zu einem gravierenden Versorgungsengpass kommt. Zuvor hatte das BfArM mehrfach an Ärzt:innen und Apotheker:innen appelliert, wirklich nur kleine Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel zu verordnen und abzugeben.

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Jetzt hat das BfArM aber mitgeteilt, dass aufgrund der stabilisierten Versorgungslage „die empfohlene prioritäre Abgabe von 30er-Packungen (N1) ab sofort nicht mehr erforderlich“ ist. Das BfArM empfiehlt nun, bei einer Verordnung einer Packungsgröße N3 (bis zu 100 Tabletten), die verfügbaren kleinen Packungsgrößen à 30 Tabletten der gemäß § 79 Abs. 5 AMG importierten Arzneimittel zu bündeln. Auf die Anordnung gemäß § 52b Absatz 3d AMG an den Großhandel vom 22.04.2022 zur primären Abgabe importierter Arzneimittel wird aber nochmals „ausdrücklich hingewiesen“.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
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