Chargenrückruf Abstral 300 und 600 Mikrogramm

Vorsicht doppelte Dosis – Apotheken sollen Patienten informieren

Stuttgart - 06.05.2022, 12:15 Uhr

Der Serialisierungscode weist zwar den tatsächlichen Inhalt (Abstral 600 µg) aus, die PZN betroffener Packungen aber fälschlicherweise Abstral 300 µg. (x / Screenshot: Leitfaden für Ärzte zur Verschreibung von Abstral Sublingualtabletten)

Der Serialisierungscode weist zwar den tatsächlichen Inhalt (Abstral 600 µg) aus, die PZN betroffener Packungen aber fälschlicherweise Abstral 300 µg. (x / Screenshot: Leitfaden für Ärzte zur Verschreibung von Abstral Sublingualtabletten)


Weil sich Blister des Arzneimittels Abstral mit 600 µg Fentanyl in Faltschachteln, die mit dem Aufdruck Abstral 300 µg gekennzeichnet sind, befinden könnten, werden Apotheker:innen aktuell über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) aufgefordert, bereits abgegebene Packungen und deren Anwender:innen über die BtM-Kartei zu identifizieren. Bislang wird zwar von einem Einzelfall ausgegangen, doch eine doppelte Dosis könnte lebensbedrohliche Folgen haben. 

Die PB Pharma GmbH informiert aktuell über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) über einen vorsorglichen Rückruf von 

Abstral 300 µg und 600 µg, „PB Pharma“
30 Sublingualtabletten
Ch.-B.: 609797202 und 609580903-A, PZN 13891383 und PZN 13891354.

Denn „unter Umständen befinden sich Blister des Arzneimittels Abstral 600 µg der gennannten Chargen in Faltschachteln, die mit dem Aufdruck Abstral 300 µg gekennzeichnet sind“, heißt es. Der Serialisierungscode dieser Packungen weise zwar den tatsächlichen Inhalt (Abstral 600 µg) aus, die PZN betroffener Packungen aber fälschlicherweise Abstral 300 µg. 

Weil so die Gefahr bestehe, dass Patient:innen versehentlich die doppelte Dosis Fentanyl einnehmen – was lebensbedrohliche Folgen haben könne –, sei es jetzt zwingend erforderlich, dass Apotheken nicht nur ihren Lagerbestand überprüfen, sondern auch bereits abgegebene Packungen und deren Anwender:innen identifizieren. Eine Identifizierung der Kund:innen könne über die BtM-Kartei erfolgen. Betroffene Patient:innen sollen durch die Apotheken umgehend informiert werden. 

Bislang nur eine Reklamation

Zwar liege zurzeit nur eine einzelne Reklamation vor, sodass die Firma von einem Einzelfall ausgeht. Der Chargenrückruf erfolgt dennoch „vorsorglich“.

Betroffene Großhändler und Apotheken sollen sich an Dominic.koeberl@pbpharma.de unter dem Betreff „Chargenrückruf Abstral 600 µg“ wenden und mitteilen, ob eine Ersatzlieferung gewünscht ist.

Bei weiteren Fragen ist Herr Köberl unter der Telefonnummer: 02159 9144 722 erreichbar.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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