„[...] um eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung tamoxifenhaltiger Arzneimittel auch nach einer möglichen Aufhebung der Feststellung des Versorgungsmangels weiterhin sicherzustellen, ist es notwendig, zunächst die auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen importierten und verkehrsfähigen Arzneimittel aufzubrauchen und die Arzneimittel mit deutscher Zulassung, die nach aktueller Kenntnis ab dem 01. Mai 2022 zur Verfügung stehen sollen, erst dann dem Markt zuzuführen, wenn die importierten Arzneimittel aufgebraucht sind. Andernfalls ist davon auszugehen, dass es in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2022 erneut zu einem gravierenden Engpass kommt. Daher ist die Anordnung der prioritären Abgabe der Importe zur Sicherstellung der Versorgung unerlässlich.“
Arzneitee
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