Sicherheitsinformation zu Movicol

„Auswascheffekt“ durch Macrogol

Stuttgart - 19.04.2022, 10:45 Uhr

Die Gebrauchsanweisung in den neuen Movicol-Packungen beinhaltet ab August 2022 einen neuen Hinweis. (Foto: Norgine) 

Die Gebrauchsanweisung in den neuen Movicol-Packungen beinhaltet ab August 2022 einen neuen Hinweis. (Foto: Norgine) 


Eigentlich liegt es auf der Hand, dass abführende Mittel die Resorption anderer Stoffe verhindern oder zumindest mindern können. Einnahmeabstände sind also sinnvoll. Ein konkreter Fall eines Patienten mit einer Herzerkrankung hat nun dazu geführt, dass die Gebrauchsinformation von Movicol dahingehend präzisiert wird, wie groß der Einnahmeabstand sein sollte.

Sicherheitsinformationen zu Arzneimitteln – etwa in Form von Rote-Hand-Briefen – sind in der Apotheke gut bekannt. Ähnliche Sicherheitsinformationen veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Mediziniprodukte (BfArM) aber auch zu Medizinprodukten auf seinen Internetseiten. „Die auf dieser Seite abrufbaren Kundeninformationen wurden von Herstellern, deren Bevollmächtigten oder Einführern von Medizinprodukten verfasst.“ Meist sind diese für Apotheken wenig relevant. Am 22. März wurde dort jedoch eine „dringende Sicherheitsinformation zu Movic Beutel von Norgine BV“ veröffentlicht. Deren Zielgruppe sind ausdrücklich Apotheker:innen.

Es geht um eine mögliche Wechselwirkung zwischen dem Medizinprodukt Movicol (Macrogol 3350) und dem Arzneimittel Novodigal (Digoxin). In einem Fall kam es bei einem Patienten zu einer Verschlimmerung seiner zugrundeliegenden Herzerkrankung. 

Weil Novodigal in dem Fall zur gleichen Zeit wie Movicol verabreicht wurde, könne nicht ausgeschlossen werden, dass Novodigal durch Movicol ausgewaschen wurde, heißt es. Durch seine osmotische Wirkung bindet Macrogol im Darm Wasser. Dadurch vergrößert sich das Stuhlvolumen und über neuromuskuläre Bahnen wird die Darmmotilität angeregt. Die daraus resultierende verringerte gastrointestinale Transitzeit könne zu einer verringerten Absorption anderer Arzneimittel führen, heißt es. 

Deshalb stand auch bislang schon in der Fachinformation, dass „die Wirksamkeit einiger Arzneimittel, wie beispielsweise Antiepileptika, während der Einnahme von Movicol® verringert sein kann.“ Darauf folgte die Aufforderung: „Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.“

Jetzt wurde die Gebrauchsinformation aber mit einer Formulierung zum „Auswascheffekt“ anderer Arzneimittel durch Movicol aktualisiert, wie es heißt. Arzneimittel sollen demnach „vorsorglich“ eine Stunde vor, während und eine Stunde nach der Einnahme von Movicol nicht oral eingenommen werden. Wie es heißt, wird die Gebrauchsanweisung in den neuen Movicol-Packungen aber erst ab August 2022 entsprechend aktualisiert.

Wie das Arznei-Telegramm berichtet, ist der „Vorgang Macrogol“ laut BfArM noch nicht abgeschlossen. Es erscheint eine Harmonisierung der Einnahmehinweise notwendig zu sein, auch weil nicht alle Präparate Medizinprodukte, sondern teils auch Arzneimittel sind. 


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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