Trotz Förderung

Apotheken bei der Anschaffung von PoC-NAT-Geräten zurückhaltend

Stuttgart/Hannover - 19.04.2022, 13:30 Uhr

Trotz Förderung einiger Länder stehen nur in wenigen Apotheken PoC-NAT-Geräte. (c / Foto: privat)

Trotz Förderung einiger Länder stehen nur in wenigen Apotheken PoC-NAT-Geräte. (c / Foto: privat)


Um drohende Engpässe bei den PCR-Testkapazitäten abzufedern, haben einzelne Länder Apotheken bei der Anschaffung von PoC-NAT-Geräten unterstützt. Die Nachfrage ist aber offenbar überschaubar. Bei der Förderbank des Landes Niedersachsen sind beispielsweise erst 67 Anträge eingegangen, obwohl der Förderzeitraum Ende März auslief. Hintergrund dürfte die schlechte Vergütung der Tests sein sowie die unsicheren Zukunftsaussichten.

Im Zuge der Coronapandemie haben Apotheken eine Reihe von Aufgaben übernommen, die davor noch undenkbar waren, zum Beispiel Corontatests. Um dies zu ermöglichen, wurde für SARS-CoV-2 eine Ausnahme beim sogenannten Arztvorbehalt geschaffen – laut Infektionsschutzgesetz darf die Feststellung von Krankheiten oder Infektionen bis auf einige Ausnahmen nur durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen. Die große Mehrheit der Apotheken führt aber nur Schnelltests durch. PoC-NAT-Tests, basierend auf PCR oder vergleichbaren Methoden, sind eher die Ausnahme. Viele Apotheken scheuen den finanziellen Aufwand für die Geräte, die ab etwa 3.500 Euro zu haben sind. Dazu kommen die Kosten für die Testkits. Mit aktuell 30 Euro pro Test plus 8 Euro für den Abstrich, die aktuell laut Testverordnung vorgesehen sind, und den Selbstzahlern lohnt sich das in den Augen vieler Kolleg:innen derzeit nicht.

Erst 67 Anträge auf Förderung

Daran haben offenbar auch Förderprogramme wenig geändert. So hatte beispielsweise die Landesregierung in Niedersachsen Anfang Februar angekündigt, die Apotheken bei der Anschaffung von PCR-Testgeräten mit insgesamt 3 Millionen Euro zu unterstützen, so sollte drohenden Engpässen bei den Testkapazitäten entgegengewirkt werden. Da pro Apotheke bis zu 3.000 Euro Zuschuss möglich waren, könnten 1.000 Apotheken von dem Programm profitieren. Bei der Förderbank des Landes, der NBank, sind bisher allerdings erst 67 Anträge eingegangen, obwohl der Förderzeitraum Ende März auslief. Das teilte die NBank der Deutschen Presse-Agentur mit. Rund 250 der 1.700 niedersächsischen Apotheken verfügten nach Angaben von Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) schon vor der Einführung der Förderung über PCR-Testgeräte.

Die Apothekerkammer wertete es als „Vertrauensbeweis“, dass die Apotheken die PCR-Tests durchführen und auswerten dürfen. Allerdings entscheide jeder Apothekenleiter selbst, ob er angesichts der angespannten Infektionslage und der dünnen Personaldecke diese Leistung anbiete, wie eine Sprecherin der Kammer erklärte. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hatte das Förderprogramm kritisiert. „Bürgerinnen und Bürger sollten sich verlässlich mit einem PCR-Test dort testen lassen, wo sie bei einem möglicherweise positiven Ergebnis auch gut versorgt werden – nämlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, hatte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch im Februar mitgeteilt.

Förderung auch in BaWü

Auch das Land Baden-Württemberg hat die Anschaffung der Geräte gefördert. Den Apotheken wurden rund 750.000 Euro für 500 Geräte in Form von anteiligen Zuschüssen zur Verfügung gestellt. Mit Stand 28. März 2022 wurde dem Sozialministerium vom Landesapothekerverband zum PCR-Förderprojekt übermittelt, dass 117 Anträge eingegangen und bearbeitet worden seien. Das teilte ein Sprecher des Sozialministeriums auf Anfrage der DAZ mit. Davon erfolgte an 17 Apotheken die Auszahlung des Förderbetrages, bei den anderen werde noch auf den Rechnungseingang gewartet. Vor Beginn der Förderung im Februar boten laut Sozialministerium 80 Apotheken PoC-NAT-Testungen an, die aber nur teilweise mittels eines PoC-NAT-Testgeräts vor Ort erfolgen, teilweise auch in Kooperation mit Laboren.

Gründe für die Zurückhaltung

Neben der unzureichenden Vergütung dürfte auch die unsichere Zukunftsperspektive die Zurückhaltung der Apotheken erklären – die Corona-Testverordnung ist zeitlich befristet und wird bedarfsweise und oft sehr kurzfristig verlängert. Ob nach Ende der pandemischen Lage die Geräte in den Apotheken weiter genutzt werden können, ist derzeit völlig unklar. Theoretisch können damit beispielsweise auch Tests auf Influenza oder RSV vor Ort durchgeführt werden. Das ist Apotheken allerdings derzeit nicht erlaubt.


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