SARS-CoV-2-Infizierte und Kontaktpersonen

BMG und RKI für kürzere Quarantäne

Berlin - 31.03.2022, 13:00 Uhr

Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch-Institut schlagen eine Verkürzung der Quarantänedauer auf fünf Tage vor. (x / Foto: Marina Andrejchenko /AdobeStock)

Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch-Institut schlagen eine Verkürzung der Quarantänedauer auf fünf Tage vor. (x / Foto: Marina Andrejchenko /AdobeStock)


SARS-CoV-2-Infektionen gibt es nach wie vor viele. Doch nicht alle Betroffenen werden ernsthaft krank. Für sie erscheint eine Quarantänedauer von zehn Tagen (sieben Tage mit negativem Test) nicht mehr generell angemessen. Bundesgesundheitsministerium und Robert Koch-Institut schlagen nun eine Verkürzung auf fünf Tage vor.

Angesichts der aktuellen Corona-Welle mit sehr vielen, aber häufig vergleichsweise leichten Infektionen sollen die Quarantäneregeln vereinfacht werden. Ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) sieht vor, die Dauer generell auf fünf Tage zu verkürzen. Über ein entsprechendes, ihr vorliegendes Konzept berichtet die Deutschen Presse-Agentur. Es sei am gestrigen Mittwoch an die Länder verschickt worden.

Bisher dauern Absonderungen für infizierte Personen in der Regel zehn Tage und können nach sieben Tagen mithilfe eines negativen Testergebnisses beendet werden.

Kontakte reduzieren, selber testen

Konkret sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, künftig noch fünf Tage dauern. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und – beginnend nach fünf Tagen – wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll „keine strenge Isolierung“ mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamts, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll künftig entfallen.

Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine „strenge Quarantäne“ sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen. Bereits jetzt sind vollständig geimpfte, geimpft-genesene und frisch genesene Kontaktpersonen von den Quarantäneregeln ausgenommen (§ 6 SchAusnahmV). 

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ausdrücklich angekündigt, dass die Länder noch eigene Vorschläge einbringen können. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.