Reisen innerhalb der EU

Minderjährige gelten auch ohne Booster unbefristet als geimpft

Berlin - 29.03.2022, 15:30 Uhr

Anders als Erwachsene gelten Kinder und Jugendliche im europäischen Reiseverkehr nach der Grundimmunisierung dauerhaft als geimpft. (Foto: IMAGO / Andre Lenthe)

Anders als Erwachsene gelten Kinder und Jugendliche im europäischen Reiseverkehr nach der Grundimmunisierung dauerhaft als geimpft. (Foto: IMAGO / Andre Lenthe)


Anders als bei Erwachsenen soll der COVID-19-Impfnachweis bei Minderjährigen nicht automatisch nach neun Monaten ablaufen, wenn sie sich nicht boostern lassen. Das beschloss die EU-Kommission am heutigen Dienstag.

Der EU-Impfnachweis wird bei Minderjährigen nicht wie bei Erwachsenen ohne Booster-Impfung nach neun Monaten ungültig. Das teilte die EU-Kommission am heutigen Dienstag mit. Nach Gesprächen mit Gesundheitsexperten habe man sich entschlossen, dass die Impfbescheinigungen von Minderjährigen nicht ablaufen sollten, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Nachweise werden vor allem benötigt, um ohne weitere Auflagen, wie frische Tests, in andere Länder reisen zu können.

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Diese Entscheidung wurde laut einer Mitteilung der Kommission getroffen, weil derzeit nicht alle Mitgliedstaaten Auffrischungsimpfungen an Heranwachsende verabreichen – obwohl diese auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für Personen ab dem zwölften Lebensjahr zugelassen sind. Mit der Neuregelung soll demnach verhindert werden, dass Minderjährige ihren Impfstatus verlieren, weil sie nicht rechtzeitig eine Auffrischdosis erhalten. „Die Pandemie ist immer noch da, und die Impfung ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung. Unsere Botschaft hat sich nicht geändert: Lassen Sie sich so bald wie möglich impfen und auffrischen. Die Impfung rettet Leben und ist für uns alle von entscheidender Bedeutung“, betont EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.

Anpassung muss bis 6. April erfolgen

Die Ausnahmeregelung werde auf der Verifizierungsebene umgesetzt. Das bedeutet, dass die Anwendungen, die zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate dienen, angepasst werden sollen. Bis zum 6. April müssen die Mitgliedstaaten die neue Vorschrift übernehmen und die nötigen technischen Änderungen umgesetzt haben.

Der Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Apotheken, Praxen und Impfzentren erstellt wird. Er ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital gelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU anerkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise nicht nur über Impfungen, sondern auch über frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.


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