DAZ-Umfrage (Zwischenauswertung)

Filialleitung in Teilzeit? Das geht!

Stuttgart - 23.03.2022, 07:00 Uhr

Teilzeit und Jobsharing von Führungspositionen bieten auch Vorteile für Apotheken. (x / Foto: ABDA)

Teilzeit und Jobsharing von Führungspositionen bieten auch Vorteile für Apotheken. (x / Foto: ABDA)


Nicht jede:r, der oder die bereit ist, mehr Verantwortung und Führungsaufgaben zu übernehmen, kann Vollzeit arbeiten. Einige Aufsichtsbehörden lassen für Filialleitungen in Apotheken nur 40-Stunden-Verträge zu. Selbst wenn das Team und die Apothekenleitung offen für eine Filialleitung in Teilzeit sind, ist diese selten möglich. Die DAZ wollte deshalb von Ihnen wissen: Wie stehen Sie zur Führung in Teilzeit? Die Mehrheit spricht sich nach einer ersten Zwischenauswertung für eine Öffnung in Richtung mehr Teilzeit aus. 

Unter manchen Aufsichtsbehörden ist die Übernahme einer Filialleitung nur mit 40-Stunden-Verträgen möglich. Auch das sogenannte Jobsharing ist nicht erlaubt. Beim Jobsharing teilen sich zwei Teilzeit-Mitarbeiter:innen die Aufgaben und Verantwortungen einer Vollzeitstelle. Dabei sind auch Konstellationen möglich, mit denen mehr als eine Vollzeitstelle abgedeckt wird (60/60 etc.).

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Ob sich die derzeitige Situation ändern soll, das wollte die DAZ von ihren Leser:innen wissen – und es gibt (Stand 22.03.2022) eine klare Mehrheit für den Wunsch nach Veränderung: Von 642 abgegebenen Stimmen entfielen 71,5 Prozent auf ein klares „Ja“ zu der Frage, ob eine Filialleitung auch in Teilzeit möglich ist. Knapp 3 Prozent waren sich unsicher, jedoch gaben immer noch gut 25 Prozent an, dass sie eine Filialleitung in Teilzeit nicht für möglich halten.

Woher kommt die Ablehnung?

Ein Leser kommentierte unter der Umfrage: „Einmal gehabt – niemals wieder...“. Der Grund: In seiner persönlichen Erfahrung wurden die Filialleiter:innen offenbar vom Team gegeneinander ausgespielt. Hinzu komme, dass, wenn tatsächlich ein Fehler passiere, niemand voll die Verantwortung übernehme. Gerade in diesem Fall sieht der Leser auch rechtliche Probleme.

Eine andere Leserin sieht das jedoch etwas anders: Sie schreibt, dass Apotheke (ohnehin) immer Teamarbeit sei. Sie selbst leitet seit 15 Monaten eine Filialapotheke in Teilzeit und meint: „Ganz egal, wie viel die Chefin anwesend ist, es läuft nur dann rund, wenn alle anderen mitziehen. Darauf kommt es an und nicht auf die reinen Arbeitsstunden.“ Schließlich könne man seine Anwesenheitszeit unterschiedlich effizient nutzen.

Vorteile von Teilzeit und Jobsharing

Außerdem sieht die Leserin weitere klare Vorteile des Teilzeit-Modells. Denn so sei eine Apotheke besser gegen den Ausfall der Leitung geschützt, weil es andere Approbierte geben muss, die auch mindestens zu 50 Prozent anwesend sind. Das erhöhe die Versorgungssicherheit.

Ein anderer Leser spitzt die Lage weiter zu und schreibt: „Vollzeit ist Auslaufmodell – kann man mögen oder nicht.“ Bei den vielen, immer komplexer werdenden Vorgängen in der Apothekenwelt werde es generell immer schwieriger, über alles den Überblick haben zu können, und zwar „auch für Chefs, die 60 Stunden plus x im Betrieb sind“. Er meint, es „muss“ an Änderungen gearbeitet werden. Noch ein weiterer Leser führt an, dass eine Apothekenleitung im Wege der OHG ja schließlich auch geteilt werden könne.



Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Filialleitung in Job-Sharing

von Dorf-Apothekerin am 25.03.2022 um 19:10 Uhr

Der Apothekerberuf hat so viele Teilbereiche abzudecken, dass es wohl den wenigsten gegeben ist sie in Teilzeit vollumfänglich und in die Tiefe gehend zu beaufsichtigen und jederzeit im Blick zu behalten. Denn der andere Teil derZeit, die dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht wird sicher mit einer anderen herausfordernden Arbeit gefüllt. Bei uns Frauen sind es ja meistens die Kinder, die ja auch nicht nur abgehandelt werden wollen und sollen.
So wichtig es ist, für Mitarbeiter flexible Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, so wichtig ist es aber auch das Gewicht einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung oder welche Aufgabe auch immer anderen Betrieben als Ziel gesetzt ist, nicht aus den Augen zu verlieren.
Inzwischen sind berechtigte Forderungen der Geschäftsleitung vor lauter Flexibilitäten und Kuschelkurs für Arbeitnehmer nur noch schwer einzufordern. Für die Vorgänge, die auf diese Weise nicht zu Ende bearbeitet werden können ist dann der Chef oder die Filialleitung zuständig, wie will sie aber einspringen, wenn sie die Abläufe nicht vollständig mitbekommt.
Die Chefs können keine Arbeitszeitbegrenzung geltend machen . Ausufernde Bürokratie und immer neue Aufgaben führen zur Grenze der Belastbarkeit. Es wäre kollegial, wenn die Filialleitung keinen Job sondern eine 'Berufung ' aus ihrer Aufgabe machen würde und Ihrem Chef auf seiner Ebene den Rücken stärken würde.
Ich schreibe das selbst auf die Gefahr hin geprügelt zu werden. Aber die Work-Live-Balance kippt allmählich zur verkehrten Seite. Wir verlieren den Blick dafür , dass wir zu allererst verantwortlich sind unseren Lebensunterhalt sicherzustellen und das ist noch immer mit harter Arbeit verbunden, wenn ich ein akzeptables Auskommen erreichen will.Die Freizeit dient der Erholung und kann nicht das Lebensziel sein.
Wer das für Apothekerverhältnisse gehobene Gehalt einer Filialleitung anstrebt, muss wissen,, dass es hier nicht zuerst um Stundenlohn geht, sondern um die Honorierung einer herausfordernden Lebensaufgabe.

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