DAZ-Umfrage

Geht Filialleitung in Teilzeit?

Stuttgart - 17.03.2022, 07:00 Uhr

In Apotheken ist Teilzeit kein Problem. Eine Teilzeitkraft als Filialleitung akzeptieren viele Aufsichtsbehörden nicht.  (Foto: ABDA) 

In Apotheken ist Teilzeit kein Problem. Eine Teilzeitkraft als Filialleitung akzeptieren viele Aufsichtsbehörden nicht.  (Foto: ABDA) 


Für angestellte Approbierte, die gerne mehr Verantwortung übernehmen wollen, sich aber nicht oder noch nicht selbstständig machen wollen, ist die Leitung einer Filiale eine gute Option. Doch nicht jede:r kann oder will eine klassische 40-Stunden-Woche absolvieren. Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch funktioniert Führung in Teilzeit überhaupt? Wie viele Stunden sollte eine Fililalleitung mindestens in der Apotheke anwesend sein? Und wäre Job-Sharing eine denkbare Option?  Ihre Meinung ist gefragt!

Gutes Apothekenpersonal ist derzeit schwer zu finden. Die Gründe sind vielfältig. Bei der Besetzung von Filialleiter-Stellen kommt vielerorts eine weitere Schwierigkeit dazu: die Arbeitszeit. So lassen einige Aufsichtsbehörden für Filialleitungen nur 40-Stunden-Verträge zu. Dass das die Auswahl der potenziellen Kandidat:innen in einem Beruf mit so hohem Frauenanteil nicht gerade erweitert, kann man sich denken. Anderswo sieht man das lockerer. Da kann auch jemand, der nicht Vollzeit arbeitet, eine Filiale leiten. Bundesweit einheitlich geregelt ist das aber nicht.

Ein weiteres Modell, neben der Möglichkeit, eine Filiale in Teilzeit zu leiten, das die Suche nach einer Filialleitung erleichtern könnte, aber bislang nicht zulässig ist, wäre das sogenannte Jobsharing. In der Praxis würde das bedeuten, dass sich zwei Mitarbeiter:innen die Filialleitung teilen. Hier fehlt aber wie gesagt die rechtliche Grundlage.

Beim Jobsharing teilen sich zwei Teilzeit-Mitarbeiter:innen die Aufgaben und Verantwortungen einer Vollzeitstelle. Dabei sind auch Konstellationen möglich, mit denen mehr als eine Vollzeitstelle abgedeckt wird (60/60 etc.). Mehr als die Hälfte der DAX-30-Unternehmen (17 von 30), darunter BMW, die Deutsche Bank und Lufthansa, bieten ihren Mitarbeiter:innen diese Option an. Bei SAP sind seit 2018 alle Führungspositionen sogar grundsätzlich so ausgeschrieben, dass sie im Tandem möglich sind.

Nichtsdestotrotz würden wir gerne Ihre Meinung wissen. Wäre Jobsharing für die Filialleitung von Apotheken ein gangbares Modell? Und geht Filialleitung in Teilzeit? Nehmen Sie an unserer Umfrage!


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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4 Kommentare

Einmal gehabt - niemals wieder...

von Michael Reinhold am 17.03.2022 um 13:15 Uhr

Ich hatte sowas schon bei einer früheren Stelle. Es war ein scheiß Albtraum.

Letztlich sagt Leitung A, dass ein Vorgang so erledigt werden solle und Leitung B sagt, dass der Vorgang anders erledigt werden solle. Und die mitangestellten PTAs gingen zu der Person, bei der sie bei einer Frage die Antwort erhielten, die sie haben wollen. Die beiden Filialleiterinnen wurden vom Team gegeneinander ausgespielt.

Und wenn etwas schief läuft, ist dann keiner verantwortlich, schließlich ist man ja nur 20 Stunden pro Woche da. Die Schuld haben dann die Mitarbeiter, die 40 Stunden pro Woche arbeiten, weil diese ja den Überblick hätten, den die Filialleitung ja nicht haben kann.

Und auch von rechtlicher Seite aus sehe ich Bedenken: Wer hat den dann die Schuld, wenn Lidocain in der Glucose ist und wer trägt denn dann die Verantwortung und gibt evtl. seine Approbation ab?

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Gründe ?

von Dr. Ralf Schabik am 17.03.2022 um 11:55 Uhr

Seit Jahren rege ich in unseren Gremien an, dass wir die Filialleitung auf motivierte, kompetente Teilzeit-Leute aufteilen dürfen. In vielen Apotheken haben wir die Situation, dass sogar mehrere ehemalige Filialleiterinnen vorhanden sind, die gerne Beruf und Familie unter einen Hut bringen möchten. Insbesondere in den Kammerversammlungen gab es NULL Unterstützung, nur Ausreden, warum es NICHT machbar sein soll und wir auch mit Arztpraxen nicht vergleichbar seien. Mannomann. Wer etwas erreichen möchte, sucht Lösungen. Wer etwas verhindern möchte, kommt mit Ausreden.
Ganz ehrlich: Es macht mir NIEMAND weiß, dass eine durchschnittliche Filialleitung mit 40 Stunden "besser" ist als zwei motivierte Teilzeit-Filialleitungen, die sich vernünftig absprechen. Vollzeit ist Auslaufmodell - kann man mögen oder nicht. Und bei den vielen immer komplexer werdenden Vorgängen in der Apothekenwelt wird es immer schwieriger, über alles den Überblick haben zu können - auch für Chefs, die 60 Stunden plus x im Betrieb sind. Hier MUSS konstruktiv an Änderungen gearbeitet werden.

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Apotheke ist (ohnehin) immer Teamarbeit

von Eva-Maria Krieg am 17.03.2022 um 10:25 Uhr

Ich leite seit 15 Monaten eine Filialapotheke in Teilzeit. Das RP wollte genaue Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit, hat es aber dann genehmigt. Meine Erfahrung: Ja, das geht gut und zwar trotz Einstieg mitten in der Pandemie.
Aber: Eine Apotheke, die gut läuft, ist IMMER Teamarbeit. Ganz egal, wie viel die Cefin anwesend ist, es läuft nur dann rund, wenn alle anderen mitziehen. Darauf kommt es an und nicht auf die reinen Arbeitsstunden. Denn auch eine Führungskraft kann ihre Anwesenheitszeit effizienter oder weniger effizient nutzen und letztendlich müssen eben alle einen guten Job machen, egal ob der Chef gerade über die Schulter schaut.
Zudem sei noch erwähnt, dass eine Apotheke mit Teilzeitleitung besser gegen den Ausfall dieser Person geschützt ist, weil es ja andere Approbierte geben muss, die auch mindestens 50% anwesend sind. Wenn ich selbst oder mein Kind krank werden, kann eine meiner Kolleginnen kurzfristig ihre Stunden erhöhen und wir kriegen schnell alles abgefedert.
Wenn alles an einer Person hängt, ist das in einem klassischen Frauenberuf heutzutage nicht mehr zeitgemäß und letztendlich für die Versorgungssicherheit auch nicht vorteilhaft.

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Rechtsweg

von Holger am 17.03.2022 um 9:30 Uhr

Ob es derzeit möglich IST oder nicht, das ist doch nicht die entscheidende Frage? Es MUSS möglich sein!!

Und ich bin ziemlich sicher, dass ein(e) Betroffene(r), der/die bei Ablehnung durch die Aufsichtsbehörde den Klageweg beschreitet, er/sie ziemlich sicher gewinnt, weil das allgemeine "Recht auf Teilzeit" höher einzuschätzen sein dürfte, als die apothekenleiterliche "Pflicht zur Vollzeit". Bei den "richtigen" Apothekenleitungen geht es ja im Wege der OHG auch, warum soll es also bei anderen Leitungsmodellen (Filialleitung, Verwaltung, Krankenhausapotheke, ...) nicht gehen??

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