Neues Modul

Nachschulung für Grippe-Impfapotheker steht

Stuttgart - 04.02.2022, 17:00 Uhr

Ab der kommenden Woche können sich Apotheken an der Nationalen Impfkampagne beteiligen (x / Foto: IMAGO / Sven Simon)

Ab der kommenden Woche können sich Apotheken an der Nationalen Impfkampagne beteiligen (x / Foto: IMAGO / Sven Simon)


Apotheker:innen, die eine Schulung zur COVID-19-Impfung absolviert haben, dürfen Jugendliche ab zwölf Jahren impfen. Wer im Rahmen der Modellprojekte zur Grippeimpfung das Impfen gelernt hat, darf erst Personen ab 18 Jahren gegen COVID-19 impfen – außer es wird noch eine Nachschulung absolviert.

Ab der kommenden Woche können sich alle Apotheken, die es möchten und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, an der Nationalen Impfkampagne beteiligen. Die erste Bestellung für den „Eigenbedarf“ ist raus – die Nachfrage war allerdings noch verhalten.

Es ist davon auszugehen, dass zunächst vor allem Apotheken, die bereits gegen Grippe impfen, COVID-19-Impfungen anbieten. Die anderen müssen teils noch die notwendigen Schulungen abschließen. Die im Rahmen der Modellprojekte zur Grippeimpfung absolvierten Schulungen werden jedoch anerkannt. Deswegen können diese Kolleg:innen gleich starten. Allerdings dürfen Apotheker:innen, die zunächst „nur“ für die Grippeimpfung ausgebildet wurden, ausschließlich Personen über 18 Jahren impfen. Wer seine Qualifikation hingegen auf Basis des neuen Curriculums für die COVID-19-Impfungen erworben hat, kann bereits Jugendlichen ab zwölf Jahren die Impfung verabreichen.

Um diese Lücke zu schließen, hat die Bundesapothekerkammer nun eine Nachschulung aufgegleist. Auf Nachfrage der DAZ erklärt eine Sprecherin: „Apotheker:innen, die die Fortbildung zur Grippeschutzimpfung absolviert haben, dürfen Personen ab 18 Jahren gegen COVID-19 impfen. Sofern sie eine Nachschulung absolvieren, die die Apothekerkammern in Form eines Webinars plus Lernerfolgskontrolle anbieten, dürfen die Apotheker:innen Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren impfen. Das Webinar über zwei Fortbildungsstunden wurde von der Bundesapothekerkammer erarbeitet und allen Apothekerkammern zur Verfügung gestellt.“

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Grundsätzlich muss die Schulung mindestens zwölf Fortbildungsstunden à 45 Minuten umfassen, dazu kommt eine Lernerfolgskontrolle. Insgesamt besteht das Curriculum aus fünf Teilen. Teil eins wird im Selbststudium erarbeitet. Dort sollen die in den späteren Teilen vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vorbereitet und/oder vertieft werden.

Die Teile zwei und drei können ortsunabhängig, zum Beispiel als Live-Onlinevortrag, und sogar terminunabhängig angeboten werden, zum Beispiel im Rahmen eines Web-Based-Trainings oder Webcasts.

Teil zwei dreht sich dabei um COVID-19, also das Virus, die Erkrankung, Therapieoptionen, die Prävention sowie die Impfstoffe. Außerdem geht es um die Besonderheiten bei der COVID-19-Impfung Minderjähriger ab dem zwölften Lebensjahr sowie Komplikationen und deren Risikofaktoren. Letzteren Teil können die Grippeimpfapotheker jetzt im Rahmen der Nachschulung nachholen.

Verhaltener Start

Die von Apotheken angebotenen COVID-19-Impfungen werden kommende Woche wohl im überschaubaren Rahmen starten. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der DAZ mitteilt, haben Apotheken diese Woche 480 Bestellungen über 16.572 Dosen des Biontech-Impfstoffs aufgegeben. Hinzu kämen 136 Bestellungen für den Impfstoff von Moderna (8.300 Booster-Dosen). Zum Vergleich: Die Arztpraxen haben zuletzt mehr als 1,6 Millionen Dosen geordert.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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