Neue EU-Regeln für digitale Zertifikate

ABDA: Statusnachweis für geboosterte Genesene jetzt leichter

Stuttgart/Berlin - 03.02.2022, 16:15 Uhr

Bisher wurde bei genesenen Geimpften die Grundimmunisierung mit „1 von 1“ und ihre Auffrischungsimpfung mit „2 von 2“ dokumentiert, sodass sie zusätzlich auch noch ihr digitales Genesenenzertifikat vorweisen mussten, um als geboostert zu gelten. (Foto: MAGO / Michael Weber)

Bisher wurde bei genesenen Geimpften die Grundimmunisierung mit „1 von 1“ und ihre Auffrischungsimpfung mit „2 von 2“ dokumentiert, sodass sie zusätzlich auch noch ihr digitales Genesenenzertifikat vorweisen mussten, um als geboostert zu gelten. (Foto: MAGO / Michael Weber)


Bislang war es für genesene Geimpfte schwer ihre Auffrischimpfung nachzuweisen, weil diese auf dem Zertifikat mit 2/2 erschien und somit nicht als Auffrischimpfung zu erkennen war. Mit einer neuen EU-Verordnung wurde dies nun angepasst. Auch im DAV-Portal ist dies bereits umgesetzt, wie die ABDA mitteilt. Dort können Apotheken jetzt mit 2/1 den entsprechenden Status dokumentieren.

Eine neue Verordnung der Europäischen Union (EU) erleichtert es allen Genesenen mit anschließender Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung, ihren Impfstatus leichter nachzuweisen, um Restaurants, Kinos oder Sportstätten zu besuchen. Darüber informiert die ABDA am heutigen Donnerstag. Bisher wurde ihre Grundimmunisierung mit „1 von 1“ und ihre Auffrischungsimpfung mit „2 von 2“ dokumentiert, sodass sie zusätzlich auch noch ihr digitales Genesenenzertifikat vorweisen mussten, um deutlich zu machen, warum sie keine Boosterung als „3 von 3“ bekommen haben, heißt es. Ab sofort können die Apotheken demnach auch Zertifikate für Auffrischungsimpfungen bei Genesenen ausstellen, die nunmehr mit der Angabe „2 von 1“ das vollständige Boostern dokumentieren. 

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie rund 10 Millionen Menschen in Deutschland mit dem Virus infiziert, davon sind 8 Millionen genesen, so die ABDA.

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„Die Apotheken haben die neuen EU-Regeln fristgemäß umgesetzt und erleichtern es damit vielen Genesenen, ihren Impfstatus im Alltag leichter nachzuweisen“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Diese sind für Patientinnen und Patienten mitunter schwer nachzuvollziehen. Wir bitten um Verständnis, aber das liegt nicht in der Verantwortung der Apothekenteams. Auch auf das Auslesen und Anzeigen der hochgeladenen Impf- und Genesenenzertifikate in der Corona-Warn-App oder Cov-Pass-App haben die Apotheken keinen Einfluss. Grundsätzlich empfehlen wir deshalb immer, alte Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder diese als Papierausdruck bei sich zu führen, um bei Bedarf den eigenen Status dokumentieren zu können.“ Seit Juni 2021 haben die Apotheken mehr als 80 Millionen Impfzertifikate und über 3 Millionen Zertifikate für Genesene ausgestellt – das sind etwa 40 Prozent aller Zertifikate in Deutschland.

Vieles unklar bei den Genesenen

Allerdings ist genesen und dann geimpft bislang die einzige Konstellation, die die Handlungshilfe der ABDA abbildet. Für alle andere Varianten, die eine Genesung beinhalten, gibt es bislang keine Vorgaben.

Bei Erstimpfung mit dem Janssen-Impfstoff gilt der Status 2/1 übrigens nicht als geboostert, auch wenn das im Portal so aussieht. Das ist aber nach den deutschen Regeln lediglich eine abgeschlossene Grundimmunisierung. 


jb / DAZ.online
redaktion@daz.online


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