Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht

Ein Nasenspray gegen laufende Nase – weiterhin nur auf Rezept

Stuttgart - 26.01.2022, 13:45 Uhr

Was nützt Ipratropiumbromid in Nasensprays? (s / Foto: alatielin / AdobeStock)

Was nützt Ipratropiumbromid in Nasensprays? (s / Foto: alatielin / AdobeStock)


Nasensprays mit den beiden Wirkstoffen Xylometazolin und Ipratropiumbromid in Kombination gibt es in der Apotheke nicht viele. Genauer gesagt nur eines, und das ist und bleibt verschreibungspflichtig, wie der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nun bekräftigt hat. Doch wofür ist die Wirkstoffkombination überhaupt gut?

Es war gestern die pharmazeutische Nachricht des Tages: Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfahl in seiner 85. Sitzung einstimmig den „Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung“ von „Sildenafil 50 mg“ abzulehnen. Doch es wurde nicht nur über Sildenafil beraten. 

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In der gleichen Sitzung wurde laut Kurzprotokoll über eine „Zubereitung aus Xylometazolin und Ipratropiumbromid“ abgestimmt. Hinsichtlich deren Antrag auf „Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur intranasalen Anwendung“ empfahl der Ausschuss zwar nicht einstimmig, aber mehrheitlich, diesen abzulehnen.

Bei der Zubereitung handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um „Otriven Duo“. Denn laut Lauer-Taxe enthält das Nasenspray in Deutschland als einziges die beiden Wirkstoffe Xylometazolin und Ipratropiumbromid in Kombination. Hinter abschwellenden Nasensprays mit Namenszusätzen wie „plus“ oder „duo“, die nicht verschreibungspflichtig sind, verbergen sich sonst gewöhnlich Kombinationen aus Xylometazolin und Dexpanthenol. Was nützt also Ipratropiumbromid in Nasensprays?

Rhinorrhoe im Zusammenhang mit Schnupfen

„Otriven Duo“, ist erst seit März 2021 in der Lauer-Taxe gelistet. In der Fachinformation von „Otriven Duo (Stand Januar 2019) steht beim Anwendungsgebiet lediglich der Satz: „Symptomatische Behandlung von Nasenschleimhautanschwellung und Rhinorrhoe im Zusammenhang mit Schnupfen.“ 

Dass Xylometazolin als Sympathomimetikum vasokonstriktorisch und damit abschwellend auf die Nasenschleimhaut wirkt, muss man Apotheker:innen nicht erklären. Das Parasympatholytikum Ipratropium hingegen ist ein Atropin-Derivat und eher aus Inhalatoren zur Therapie von COPD oder Asthma bekannt. Dort wirkt es als Anticholinergikum antagonistisch an muskarinischen Acetylcholin-Rezeptoren, wodurch die Bronchialmuskulatur erschlafft. In der Fachinformation von „Otriven Duo“ heißt es, dass das Anticholinergikum bei nasaler Anwendung „die Nasensekretion durch kompetitive Hemmung der cholinergen Rezeptoren, die im Epithel der Nase angesiedelt sind“ reduziert – also gegen Rhinorrhoe, eine laufende Nase, wirkt.

Doch geht man wegen einer laufenden Nase wirklich zum Arzt, um sich ein Nasenspray verordnen zu lassen?

Alternativen bei „laufender“ Nase?

Im November 2018 nahm das British Medical Journal (BMJ) die Evidenz zu gängigen OTC-Erkältungspräparaten in einer interaktiven Tabelle unter die Lupe. Demnach ist, wer nur an einer verstopften Nase leidet, mit klassischen abschwellenden Nasensprays am besten beraten. Läuft die Nase zusätzlich, könnten Kombinationen aus Antihistaminikum + Analgetikum + Dekongestivum helfen (mit unbekanntem Nutzen-Risiko-Verhältnis). Wer vor allem vom Niesen geplagt wird, scheint mit einem guten Nutzen-Risiko-Verhältnis auf Kombinationen aus Antihistaminikum + Dekongestivum zurückgreifen zu können. Und: Wie die klassische Indikation bei Heuschnupfen schon vermuten lässt, können sedierende Antihistaminika bei laufender Nase und Niesen helfen. 

Nasales Ipratropiumbromid als Monopräparat?

Außerdem gab es schon 2018 laut Lauer-Taxe in Ländern wie Frankreich und den USA auch nasales Ipratropiumbromid als Monopräparat. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis wurde vom BMJ jedoch als erhöht angegeben, weil es keine Daten dazu gibt, hieß es. Und so fanden sich auch Kombinationen aus Dekongestivum + Ipratropiumbromid in der BMJ-Liste der Mittel, die wahrscheinlich keinen oder einen ungeklärten Effekt haben.

Es könnte also sein, dass der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht, auch aufgrund des bislang nicht erkennbaren Nutzens eines solchen Nasensprays, sich gegen die Freigabe aus der Rezeptpflicht ausgesprochen hat.


Deutsche Apotheker Zeitung / dm
redaktion@daz.online


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